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Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen

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Werkstättenerlass<br />

Der Run<strong>der</strong>lass des Ministers für Soziales vom 20.10.1978 zur „Einglie<strong>der</strong>ungshilfe nach<br />

dem B<strong>und</strong>essozialhilfegesetz: hier: Personalausstattung <strong>der</strong> Werkstätten für Behin<strong>der</strong>te“ wird<br />

auch Werkstättenerlass genannt. In ihm ist geregelt, welche Personalausstattung in Werkstätten<br />

für behin<strong>der</strong>te Menschen das Land als erfor<strong>der</strong>lich ansieht. Er glie<strong>der</strong>t sich dabei in<br />

Personalausstattung <strong>und</strong> –qualifikation sowie in die Personaleingruppierung. Abweichungen<br />

von <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Personalausstattung nach oben werden durch den Kostenträger nicht<br />

refinanziert.<br />

Der Werkstättenerlass hat eine historische Bedeutung, da er als Gr<strong>und</strong>lage für die Ermittlung<br />

<strong>der</strong> Leistungstypen gedient hat. (s. Schlagwort Landesrahmenvertrag)<br />

Anlage:<br />

• Run<strong>der</strong>lass des Ministers für Soziales vom 20.10.1978 zur Einglie<strong>der</strong>ungshilfe nach<br />

dem B<strong>und</strong>essozialhilfegesetz: hier: Personalausstattung <strong>der</strong> Werkstätten für Behin<strong>der</strong>te<br />

(Anlage 12)<br />

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