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Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen

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Vergütungspauschale für die wirtschaftliche Betätigung <strong>der</strong> WfbM nach § 41 Abs. 3<br />

Satz 4 SGB IX<br />

Die Vertragspartner des Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesrahmenvertrages nach § 93 d Abs. 2<br />

BSHG vom 01.01.2002 verständigten sich darauf, dass für die wirtschaftliche Betätigung <strong>der</strong><br />

Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen nach § 41 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX eine Vergütungspauschale<br />

i. S. von § 41 Abs. 3 Satz 4 SGB IX in Höhe von 60,00 DM ( 30,68 € ) pro Monat gezahlt<br />

wird.<br />

Diese Pauschale wurde bei zurückliegenden Vergütungsanpassungen analog <strong>der</strong> Anhebung<br />

<strong>der</strong> durchschnittlichen Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Maßnahmenpauschale angehoben.<br />

Rechtlicher Bezug:<br />

• § 41 SGB IX<br />

• Nie<strong>der</strong>sächsischer Landesrahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG (s. Schlagwort<br />

Landesrahmenvertrag)<br />

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