Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen
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Vergütungspauschale für die wirtschaftliche Betätigung <strong>der</strong> WfbM nach § 41 Abs. 3<br />
Satz 4 SGB IX<br />
Die Vertragspartner des Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesrahmenvertrages nach § 93 d Abs. 2<br />
BSHG vom 01.01.2002 verständigten sich darauf, dass für die wirtschaftliche Betätigung <strong>der</strong><br />
Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen nach § 41 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX eine Vergütungspauschale<br />
i. S. von § 41 Abs. 3 Satz 4 SGB IX in Höhe von 60,00 DM ( 30,68 € ) pro Monat gezahlt<br />
wird.<br />
Diese Pauschale wurde bei zurückliegenden Vergütungsanpassungen analog <strong>der</strong> Anhebung<br />
<strong>der</strong> durchschnittlichen Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Maßnahmenpauschale angehoben.<br />
Rechtlicher Bezug:<br />
• § 41 SGB IX<br />
• Nie<strong>der</strong>sächsischer Landesrahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG (s. Schlagwort<br />
Landesrahmenvertrag)<br />
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