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Handbuch der vergütungs- und betriebsrelevanten Fragen

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Heimpersonalverordnung<br />

Die Verordnung über personelle Anfor<strong>der</strong>ungen für Heime (Heimpersonalverordnung –<br />

HeimPersV) regelt die Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter in stationären<br />

Einrichtungen. In § 5 ist die sogenannte Fachkraftquote geregelt. Bei Einrichtungen,<br />

die mehr als 20 Plätze umfassen, muss jede zweite Kraft eine Fachkraft sein. Die Definition<br />

<strong>der</strong> Fachkraft ist in § 6 geregelt. Die Verordnung ist im Internet unter www.gesetze-iminternet.de<br />

zu finden.<br />

Rechtlicher Bezug:<br />

• Heimpersonalverordnung (HeimPersV)<br />

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