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<strong>Amtsblatt</strong> für die Stadt Dessau-Roßlau – Amtliches Verkündungsblatt –<br />
4. Im Bereich der ausgewiesenen Schutzfläche keine leitungsgefährdenden<br />
Stoffe zu lagern, Anpflanzungen und Bewuchs so zu halten, dass sie den<br />
Bestand der Anlage nicht gefährden. Bei Unterschreitung des Sicherheitsabstandes<br />
ist der Bewuchs durch den Eigentümer zu entfernen; anderenfalls<br />
erfolgt diese entschädigungslos und auf Kosten des Eigentümers durch<br />
die Dessauer Wasser- und Abwasser GmbH.<br />
5. Das Gelände im Schutzbereich ist nicht zu erhöhen oder abzutragen.<br />
6. Waldbestände so zu bewirtschaften, dass sie den Betrieb und die Nutzung<br />
der Anlagen nicht stören oder gefährden. Sie sind bei Unterschreitung der<br />
Sicherheitsabstände zurückzuschneiden oder ganz zu beseitigen.<br />
7. Die Ausübung des Rechtes kann an Dritte übertragen werden.<br />
Die Rohwasserleitung von der Wasserfassung Waldersee zum Wasserwerk Dessau<br />
in Dessau-Roßlau, Teil 3, Gemarkung Waldersee befindet sich auf den nachfolgenden<br />
Grundstücken:<br />
- Gemarkung Waldersee, Flur 009, Flurstücke<br />
00597/000.00 00586/001.00 00614/002.00 00586/002.00<br />
00615/000.00 00586/005.00 00614/004.00 00614/003.00<br />
02013/000.00 00585/000.00 00584/000.00 00580/000.00<br />
00579/000.00 00578/000.00 00573/000.00 00572/000.00<br />
00571/004.00 00571/003.00 00569/000.00 00511/000.00<br />
00512/007.00 00510/001.00 00509/002.00 00509/003.00<br />
02228/000.00<br />
- Gemarkung Waldersee, Flur 008, Flurstücke<br />
02213/000.00 02210/000.00 02207/000.00 02204/000.00<br />
02203/000.00 02215/000.00 02202/000.00 00447/000.00<br />
02217/000.00 02201/000.00 02200/000.00 02516/000.00<br />
02224/000.00 02225/000.00 02223/000.00<br />
Nach § 9 Abs. 3 GBBerG ist dem Eigentümer des belasteten Grundstücks nach<br />
Eintrag der Dienstbarkeit und Aufforderung durch den Grundstückseigentümer<br />
ein Ausgleich zu zahlen.<br />
Gemäß § 7 der SachenR-DV werden die Antragsunterlagen vier Wochen von<br />
dem Tag der Bekanntmachung an bei der Stadt Dessau-Roßlau, Rechtsamt,<br />
Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau, Telefon-Nr. (03 40) 204 21 30, jeweils<br />
zu den Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Widerspricht der Grundstückseigentümer<br />
rechtzeitig während dieser Frist, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden<br />
Vermerk erteilt.<br />
Dessau-Roßlau, 10.03.2010<br />
Klemens Koschig<br />
Oberbürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungsund<br />
Anlagenrechtsbescheinigung für eine wasserwirtschaftliche Anlage,<br />
hier: Trinkwasserleitung Alte Zerbster Straße in Dessau-Roßlau, Stadtteil<br />
Rodleben<br />
Auf der Grundlage des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom<br />
25.12.1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 Achte ZuständigkeitsanpassungsVO<br />
vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) in Verbindung mit der Verordnung<br />
zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften<br />
auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung<br />
- SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) hat die DESWADessauer<br />
Wasser- und Abwasser GmbH,Albrechtstr. 48, 06844 Dessau-Roßlau, für die Trinkwasserleitung<br />
Alte Zerbster Straße in Dessau-Roßlau, Stadtteil Rodleben nebst<br />
Schutzstreifen von 6 m Breite mittig der Leitungsachse und für die oberirdischen<br />
Anlagenteile sind Einschränkungen von 2 m für die Nutzung der Grundstücke ausgewiesen,<br />
die als Verbindung zwischen dem damaligen Wasserwerk Rodleben<br />
und dem Rohrnetz Roßlau der Absicherung des erhöhten Trinkwasserbedarfs diente,<br />
die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt.<br />
Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß<br />
§ 9 GBBerG für bereits bestehende Leitungen/Anlagen bezüglich der nachfolgend<br />
genannten Grundstücke zu Gunsten der Antragstellerin. Sie umfasst das Recht:<br />
Seite 10<br />
Dessau-Roßlau, 27. März 2010· Ausgabe 4/2010 · 4. Jahrgang<br />
1. Das belastete Grundstück für den Betrieb, die Instandsetzung, die Rekonstruktion<br />
und den Neubau jederzeit zu betreten und zu benutzen.<br />
2. Die für die Übertragung notwendigen baulichen Anlagen einschließlich Fundamente,<br />
Erdungsanlagen und Einrichtungen für die Informationsübertragung<br />
nebst Zubehör zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern.<br />
3. Vom Grundstücks-, Gebäudeeigentümer und Erbbauberechtigten zu verlangen,<br />
keine baulichen Anlagen zu errichten bzw. errichten zu lassen und<br />
keine Maßnahmen vorzusehen, die den Bestand der Anlage und Einrichtungen<br />
beeinträchtigen oder gefährden.<br />
4. Im Bereich der ausgewiesenen Schutzfläche keine leitungsgefährdenden<br />
Stoffe zu lagern, Anpflanzungen und Bewuchs so zu halten, dass sie den<br />
Bestand der Anlage nicht gefährden. Bei Unterschreitung des Sicherheitsabstandes<br />
ist der Bewuchs durch den Eigentümer zu entfernen; anderenfalls<br />
erfolgt diese entschädigungslos und auf Kosten des Eigentümers durch<br />
die Dessauer Wasser- und Abwasser GmbH.<br />
5. Das Gelände im Schutzbereich ist nicht zu erhöhen oder abzutragen.<br />
6. Waldbestände so zu bewirtschaften, dass sie den Betrieb und die Nutzung<br />
der Anlagen nicht stören oder gefährden. Sie sind bei Unterschreitung der<br />
Sicherheitsabstände zurückzuschneiden oder ganz zu beseitigen.<br />
7. Die Ausübung des Rechtes kann an Dritte übertragen werden.<br />
Die Trinkwasserleitung Alte Zerbster Straße in Dessau-Roßlau, Stadtteil Rodleben<br />
befindet sich auf den nachfolgenden Grundstücken:<br />
- Gemarkung Rodleben, Flur 001, Flurstücke<br />
00037/006.00 00037/002.00 00182/000.00<br />
- Gemarkung Rodleben, Flur 005, Flurstücke<br />
00065/000.00 00064/000.00 00063/000.00 00062/000.00<br />
00061/000.00 00060/000.00 00059/000.00 00058/000.00<br />
00057/000.00 00056/000.00 00055/000.00 00054/000.00<br />
00053/000.00 00052/000.00 00051/000.00 00050/000.00<br />
00049/000.00 00048/000.00 00047/000.00 00046/000.00<br />
00045/000.00 00044/000.00 00043/000.00 00042/000.00<br />
00041/000.00 00040/000.00 00039/000.00 00038/000.00<br />
00037/002.00 00037/001.00 00037/003.00 00068/003.00<br />
00036/003.00 00071/000.00 00035/003.00 00034/003.00<br />
00033/003.00 00032/003.00 00031/003.00 00030/003.00<br />
00029/003.00 00028/003.00 00027/002.00 00022/000.00<br />
00072/000.00 00021/002.00 00023/000.00 00028/001.00<br />
00028/002.00 00068/004.00 00001/018.00<br />
Nach § 9 Abs. 3 GBBerG ist dem Eigentümer des belasteten Grundstücks nach<br />
Eintrag der Dienstbarkeit und Aufforderung durch den Grundstückseigentümer<br />
ein Ausgleich zu zahlen.<br />
Gemäß § 7 der SachenR-DV werden dieAntragsunterlagen vier Wochen von dem<br />
Tag der Bekanntmachung an bei der Stadt Dessau-Roßlau, Rechtsamt, Zerbster<br />
Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau,Telefon-Nr. (03 40) 2 04 21 30, jeweils zu den Dienstzeiten<br />
öffentlich ausgelegt.Widerspricht der Grundstückseigentümer rechtzeitig während<br />
dieser Frist, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt.<br />
Dessau-Roßlau, 02.03.2010<br />
Klemens Koschig<br />
Oberbürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungsund<br />
Anlagenrechtsbescheinigung für eine wasserwirtschaftliche Anlage,<br />
hier: Trinkwasserleitung in Dessau-Roßlau von Rodleben nach Neeken<br />
Auf der Grundlage des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom<br />
25.12.1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 Achte ZuständigkeitsanpassungsVO<br />
vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) in Verbindung mit der Verordnung<br />
zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften<br />
auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung<br />
- SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) hat die DESWADessauer<br />
Wasser- und Abwasser GmbH,Albrechtstr. 48, 06844 Dessau-Roßlau, für die Trink-