Amtsblatt f
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Bekanntmachung<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die Stadt Dessau-Roßlau – Amtliches Verkündungsblatt –<br />
über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungs-<br />
und Anlagenrechtsbescheinigung für eine wasserwirtschaftliche<br />
Anlage, hier: Trinkwasserleitung Stenesche Straße bis Friederikenplatz<br />
in Dessau<br />
Auf der Grundlage des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG)<br />
vom 25.12.1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 Achte<br />
ZuständigkeitsanpassungsVO vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) in Verbindung<br />
mit der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />
und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung<br />
- SachenR-DV) vom 20.12.1994<br />
(BGBl. I S. 3900) hat die DESWA Dessauer Wasser- und Abwasser GmbH,<br />
Albrechtstr. 48, 06844 Dessau-Roßlau, für die Trinkwasserleitung Stenesche<br />
Straße bis Friederikenplatz in Dessau nebst Schutzstreifen von je 3<br />
m Breite beidseits der Leitungsachse und für die oberen Anlagenteile sind<br />
Belastungsflächen von jeweils 2 m x 2 m sowie bei Schächten u. Ä. ein Abstandsmaß<br />
von 2 m zu berücksichtigen, die das im Wasserwerk bereitgestellte<br />
Trinkwasser in großer Menge zur Stadtmitte und nach Dessau-Nord<br />
transportiert, die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />
beantragt.<br />
Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß<br />
§ 9 GBBerG für bereits bestehende Leitungen/Anlagen bezüglich der nachfolgend<br />
genannten Grundstücke zugunsten der Antragstellerin. Sie umfasst das<br />
Recht:<br />
1. Das belastete Grundstück für den Betrieb, die Instandsetzung, die Rekonstruktion<br />
und den Neubau jederzeit zu betreten und zu benutzen.<br />
2. Die für die Übertragung notwendigen baulichen Anlagen einschließlich Fundamente,<br />
Erdungsanlagen und Einrichtungen für die Informationsübertragung<br />
nebst Zubehör zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern.<br />
3. Vom Grundstücks-, Gebäudeeigentümer und Erbbauberechtigten zu verlangen,<br />
keine baulichen Anlagen zu errichten bzw. errichten zu lassen und<br />
keine Maßnahmen vorzusehen, die den Bestand der Anlage und Einrichtungen<br />
beeinträchtigen oder gefährden.<br />
4. Im Bereich der ausgewiesenen Schutzfläche keine leitungsgefährdenden<br />
Stoffe zu lagern, Anpflanzungen und Bewuchs so zu halten, dass sie den<br />
Bestand der Anlage nicht gefährden. Bei Unterschreitung des Sicherheitsabstandes<br />
ist der Bewuchs durch den Eigentümer zu entfernen; anderenfalls<br />
erfolgt diese entschädigungslos und auf Kosten des Eigentümers durch<br />
die Dessauer Wasser- und Abwasser GmbH.<br />
5. Das Gelände im Schutzbereich ist nicht zu erhöhen oder abzutragen.<br />
6. Waldbestände so zu bewirtschaften, dass sie den Betrieb und die Nutzung<br />
der Anlagen nicht stören oder gefährden. Sie sind bei Unterschreitung der<br />
Sicherheitsabstände zurückzuschneiden oder ganz zu beseitigen.<br />
7. Die Ausübung des Rechtes kann an Dritte übertragen werden.<br />
Die Trinkwasserleitung Stenesche Straße bis Friederikenplatz in Dessau befindet<br />
sich auf den nachfolgenden Grundstücken:<br />
- Gemarkung Dessau,Flur 034, Flurstücke<br />
09339/000.00 09350/000.00 09349/000.00 08744/000.00<br />
10136/000.00 08732/000.00 08730/000.00<br />
- Gemarkung Dessau,Flur 029, Flurstücke<br />
04534/001.00 08950/000.00 08955/000.00 08951/000.00<br />
08954/000.00 08967/000.00<br />
- Gemarkung Dessau,Flur 007, Flurstücke<br />
01150/003.00 01150/002.00 01156/002.00<br />
- Gemarkung Dessau,Flur 040, Flurstücke<br />
05658/000.00 05657/002.00<br />
- Gemarkung Dessau,Flur 035, Flurstücke<br />
05253/003.00 10510/000.00 10505/000.00 10507/000.00<br />
- Gemarkung Dessau,Flur 008, Flurstück<br />
01164/003.00<br />
Nach § 9 Abs. 3 GBBerG ist dem Eigentümer des belasteten Grundstücks nach<br />
Eintrag der Dienstbarkeit und Aufforderung durch den Grundstückseigentümer<br />
ein Ausgleich zu zahlen.<br />
Gemäß § 7 der SachenR-DV werden die Antragsunterlagen vier Wochen von<br />
dem Tag der Bekanntmachung an bei der Stadt Dessau-Roßlau, Rechtsamt,<br />
Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau, Telefon-Nr. (03 40) 2 04 21 30, jeweils<br />
Seite 12<br />
Dessau-Roßlau, 27. März 2010· Ausgabe 4/2010 · 4. Jahrgang<br />
zu den Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Widerspricht der Grundstückseigentümer<br />
rechtzeitig während dieser Frist, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden<br />
Vermerk erteilt.<br />
Dessau-Roßlau, 02.03.2010<br />
Klemens Koschig<br />
Oberbürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung des Stadtwahlleiters<br />
Ortschaftsrat Brambach<br />
Frau Ute Großmann ist als Mitglied des Ortschaftsrates der Ortschaft Brambach<br />
ausgeschieden.<br />
Gemäß § 47 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts<br />
(KWG LSA) in Verbindung mit § 75 Absatz 1 der Kommunalwahlordnung für das<br />
Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gebe ich hiermit bekannt, dass der dadurch freigewordene<br />
Sitz im Ortschaftsrat Brambach bis zum Ende der Wahlperiode unbesetzt<br />
bleibt, da kein nächst festgestellter Bewerber mehr vorhanden ist.<br />
M. Conrad<br />
Stadtwahlleiter<br />
Bekanntmachung<br />
Planfeststellung für den Deichausbau Törten<br />
von der A 9 bis Deich Schierau/Möst<br />
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt<br />
(LHW) hat einen Deichausbau in Törten von der A 9 bis Deich Schierau/Möst<br />
geplant. Für das Vorhaben des LHW, einschließlich der dafür erforderlichen landschaftspflegerischen<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, werden Grundstücke<br />
in den o. g. Gemarkungen beansprucht.<br />
Die Deichrückverlegung bedarf nach den gesetzlichen Vorschriften einer Planfeststellung.<br />
Das Landesverwaltungsamt ist als obere Wasserbehörde für das Planfeststellungsverfahren<br />
die zuständige Anhörungs- und Genehmigungsbehörde.<br />
Die Planunterlagen und die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen<br />
des Vorhabens liegen in der Zeit vom 06.04.2010 bis<br />
05.05.2010<br />
in der Stadt Dessau-Roßlau, im Stadtteil Roßlau, Technisches Rathaus, Finanzrat-<br />
Albert-Straße 2, Zimmer 115<br />
während der Dienststunden<br />
montags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr<br />
mittwochs von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.<br />
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen<br />
nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan schriftlich<br />
oder zur Niederschrift beim Referat Wasser des Landesverwaltungsamtes,<br />
Dessauer Straße 70 in 06118 Halle (Saale) als Planfeststellungsbehörde oder<br />
bei der Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Finanzrat-Albert-Straße<br />
2 in 06862 Dessau-Roßlau erheben.<br />
Mit Ablauf der Einwendungsfrist, die am 19.05.2010 endet, sind alle Einwendungen<br />
ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.<br />
Bei Einwendungen gegen den Plan, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten<br />
unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte<br />
eingereicht worden sind, gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als<br />
Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf<br />
und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen<br />
als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Sollten Einwendungen, die von mehr<br />
als 50 Personen auf Unterschriftslisten mit ihrer Unterschrift unterzeichnet oder