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Bekanntmachung<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die Stadt Dessau-Roßlau – Amtliches Verkündungsblatt –<br />

über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungs-<br />

und Anlagenrechtsbescheinigung für eine wasserwirtschaftliche<br />

Anlage, hier: Trinkwasserleitung Stenesche Straße bis Friederikenplatz<br />

in Dessau<br />

Auf der Grundlage des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG)<br />

vom 25.12.1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 Achte<br />

ZuständigkeitsanpassungsVO vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) in Verbindung<br />

mit der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />

und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung<br />

- SachenR-DV) vom 20.12.1994<br />

(BGBl. I S. 3900) hat die DESWA Dessauer Wasser- und Abwasser GmbH,<br />

Albrechtstr. 48, 06844 Dessau-Roßlau, für die Trinkwasserleitung Stenesche<br />

Straße bis Friederikenplatz in Dessau nebst Schutzstreifen von je 3<br />

m Breite beidseits der Leitungsachse und für die oberen Anlagenteile sind<br />

Belastungsflächen von jeweils 2 m x 2 m sowie bei Schächten u. Ä. ein Abstandsmaß<br />

von 2 m zu berücksichtigen, die das im Wasserwerk bereitgestellte<br />

Trinkwasser in großer Menge zur Stadtmitte und nach Dessau-Nord<br />

transportiert, die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

beantragt.<br />

Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß<br />

§ 9 GBBerG für bereits bestehende Leitungen/Anlagen bezüglich der nachfolgend<br />

genannten Grundstücke zugunsten der Antragstellerin. Sie umfasst das<br />

Recht:<br />

1. Das belastete Grundstück für den Betrieb, die Instandsetzung, die Rekonstruktion<br />

und den Neubau jederzeit zu betreten und zu benutzen.<br />

2. Die für die Übertragung notwendigen baulichen Anlagen einschließlich Fundamente,<br />

Erdungsanlagen und Einrichtungen für die Informationsübertragung<br />

nebst Zubehör zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern.<br />

3. Vom Grundstücks-, Gebäudeeigentümer und Erbbauberechtigten zu verlangen,<br />

keine baulichen Anlagen zu errichten bzw. errichten zu lassen und<br />

keine Maßnahmen vorzusehen, die den Bestand der Anlage und Einrichtungen<br />

beeinträchtigen oder gefährden.<br />

4. Im Bereich der ausgewiesenen Schutzfläche keine leitungsgefährdenden<br />

Stoffe zu lagern, Anpflanzungen und Bewuchs so zu halten, dass sie den<br />

Bestand der Anlage nicht gefährden. Bei Unterschreitung des Sicherheitsabstandes<br />

ist der Bewuchs durch den Eigentümer zu entfernen; anderenfalls<br />

erfolgt diese entschädigungslos und auf Kosten des Eigentümers durch<br />

die Dessauer Wasser- und Abwasser GmbH.<br />

5. Das Gelände im Schutzbereich ist nicht zu erhöhen oder abzutragen.<br />

6. Waldbestände so zu bewirtschaften, dass sie den Betrieb und die Nutzung<br />

der Anlagen nicht stören oder gefährden. Sie sind bei Unterschreitung der<br />

Sicherheitsabstände zurückzuschneiden oder ganz zu beseitigen.<br />

7. Die Ausübung des Rechtes kann an Dritte übertragen werden.<br />

Die Trinkwasserleitung Stenesche Straße bis Friederikenplatz in Dessau befindet<br />

sich auf den nachfolgenden Grundstücken:<br />

- Gemarkung Dessau,Flur 034, Flurstücke<br />

09339/000.00 09350/000.00 09349/000.00 08744/000.00<br />

10136/000.00 08732/000.00 08730/000.00<br />

- Gemarkung Dessau,Flur 029, Flurstücke<br />

04534/001.00 08950/000.00 08955/000.00 08951/000.00<br />

08954/000.00 08967/000.00<br />

- Gemarkung Dessau,Flur 007, Flurstücke<br />

01150/003.00 01150/002.00 01156/002.00<br />

- Gemarkung Dessau,Flur 040, Flurstücke<br />

05658/000.00 05657/002.00<br />

- Gemarkung Dessau,Flur 035, Flurstücke<br />

05253/003.00 10510/000.00 10505/000.00 10507/000.00<br />

- Gemarkung Dessau,Flur 008, Flurstück<br />

01164/003.00<br />

Nach § 9 Abs. 3 GBBerG ist dem Eigentümer des belasteten Grundstücks nach<br />

Eintrag der Dienstbarkeit und Aufforderung durch den Grundstückseigentümer<br />

ein Ausgleich zu zahlen.<br />

Gemäß § 7 der SachenR-DV werden die Antragsunterlagen vier Wochen von<br />

dem Tag der Bekanntmachung an bei der Stadt Dessau-Roßlau, Rechtsamt,<br />

Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau, Telefon-Nr. (03 40) 2 04 21 30, jeweils<br />

Seite 12<br />

Dessau-Roßlau, 27. März 2010· Ausgabe 4/2010 · 4. Jahrgang<br />

zu den Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Widerspricht der Grundstückseigentümer<br />

rechtzeitig während dieser Frist, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden<br />

Vermerk erteilt.<br />

Dessau-Roßlau, 02.03.2010<br />

Klemens Koschig<br />

Oberbürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung des Stadtwahlleiters<br />

Ortschaftsrat Brambach<br />

Frau Ute Großmann ist als Mitglied des Ortschaftsrates der Ortschaft Brambach<br />

ausgeschieden.<br />

Gemäß § 47 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts<br />

(KWG LSA) in Verbindung mit § 75 Absatz 1 der Kommunalwahlordnung für das<br />

Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gebe ich hiermit bekannt, dass der dadurch freigewordene<br />

Sitz im Ortschaftsrat Brambach bis zum Ende der Wahlperiode unbesetzt<br />

bleibt, da kein nächst festgestellter Bewerber mehr vorhanden ist.<br />

M. Conrad<br />

Stadtwahlleiter<br />

Bekanntmachung<br />

Planfeststellung für den Deichausbau Törten<br />

von der A 9 bis Deich Schierau/Möst<br />

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt<br />

(LHW) hat einen Deichausbau in Törten von der A 9 bis Deich Schierau/Möst<br />

geplant. Für das Vorhaben des LHW, einschließlich der dafür erforderlichen landschaftspflegerischen<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, werden Grundstücke<br />

in den o. g. Gemarkungen beansprucht.<br />

Die Deichrückverlegung bedarf nach den gesetzlichen Vorschriften einer Planfeststellung.<br />

Das Landesverwaltungsamt ist als obere Wasserbehörde für das Planfeststellungsverfahren<br />

die zuständige Anhörungs- und Genehmigungsbehörde.<br />

Die Planunterlagen und die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens liegen in der Zeit vom 06.04.2010 bis<br />

05.05.2010<br />

in der Stadt Dessau-Roßlau, im Stadtteil Roßlau, Technisches Rathaus, Finanzrat-<br />

Albert-Straße 2, Zimmer 115<br />

während der Dienststunden<br />

montags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

mittwochs von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.<br />

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen<br />

nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan schriftlich<br />

oder zur Niederschrift beim Referat Wasser des Landesverwaltungsamtes,<br />

Dessauer Straße 70 in 06118 Halle (Saale) als Planfeststellungsbehörde oder<br />

bei der Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Finanzrat-Albert-Straße<br />

2 in 06862 Dessau-Roßlau erheben.<br />

Mit Ablauf der Einwendungsfrist, die am 19.05.2010 endet, sind alle Einwendungen<br />

ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.<br />

Bei Einwendungen gegen den Plan, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten<br />

unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte<br />

eingereicht worden sind, gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als<br />

Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf<br />

und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen<br />

als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Sollten Einwendungen, die von mehr<br />

als 50 Personen auf Unterschriftslisten mit ihrer Unterschrift unterzeichnet oder

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