Amtsblatt f
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Seite 16 Nummer 4, April 2010<br />
Zwangsversteigerung<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />
am 03.05.2010, 10.00 Uhr, im Amtsgericht Zerbst, Neue Brücke 22, Saal 4,<br />
versteigert werden das im Wohnungsgrundbuch von Roßlau Blatt 4708<br />
eingetragene 31,93/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück.<br />
lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Roßlau, Flur 16, Flurstück<br />
196, Birkenallee, Gebäude- und Freifläche zu 40.405 m 2 , verbunden mit dem<br />
Sondereigentum an der Wohnung Nr. 1.34 im dritten Obergeschoss rechts des<br />
Hauses 1, Modul 2 und dem Einstellplatz Nr. 34 sowie dem im Aufteilungsplan<br />
mit Nr. 1.34 bezeichneteten Kellerraum im Kellergeschoss des Hauses 1, Nr.<br />
des Aufteilungsplanes 1.34.<br />
Es handelt sich um eine 3-Raum-Wohnung (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer,<br />
Küche, Flur, Bad, Balkon, Kellerraum). Wohnfläche etwa 56,96 m 2 ,<br />
in einem Wohnblock mit 5 Stockwerken. Die Wohnung ist gelegen in der Birkenallee<br />
Eingang Nr. 5c.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist in das Grundbuch eingetragen worden am:<br />
13.10.2005.<br />
Der Verkehrswert des Grundbesitzes ist festgesetzt auf: 35.500 € (je ideellem<br />
Anteil auf 17.750 €.)<br />
Es kann Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes und wenn die<br />
Kosten höher sind, für diesen Wert verlangt werden. Eine Barzahlung im Versteigerungstermin<br />
ist ausgeschlossen. Zur Sicherheitsleistung sind Bundesbankschecks<br />
und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten<br />
Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind. Dies gilt nur,<br />
wenn sie von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von<br />
Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder der Bundesbank ausgestellt<br />
und im Inland zahlbar sind. Ferner ist als Sicherheitsleistung zugelassen eine unbedingte,<br />
unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft eines zum Betreiben<br />
von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder der Bundesbank, wenn<br />
die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist.<br />
Die Sicherheit kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse<br />
bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin<br />
gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Versteigerungstermin<br />
vorliegt. Bietvollmachten sind in notarieller Form vorzulegen. Interessenten können<br />
das Gutachten im Amtsgericht Zerbst während der Sprechzeiten im Zimmer<br />
0.34 und 0.35 einsehen und dort auch die Bankverbindung der Gerichtskasse<br />
erfragen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter a) www.zvgportal.de<br />
b) www.versteigerungspool.de.<br />
Amtsgericht Zerbst –9K 91/05 –<br />
Zwangsversteigerung<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />
am 03.06.2010, 9.00 Uhr, im Amtsgericht Zerbst, Neue Brücke 22, Saal 4,<br />
versteigert werden das im Grundbuch von Roßlau Blatt 25 eingetragene Grundstück,<br />
lfd. Nr. 1 des BVs, Gemarkung Roßlau, Flur 1, Flurstück 123,<br />
Hauptstraße 103 zu 2.124 m 2 .<br />
Das Grundstück ist bebaut mit einem zweigeschossigen Wohnhaus, nicht unterkellert,<br />
ohne Dachgeschossausbau, einem eingeschossigen Anbau (Eingang),<br />
nicht unterkellert, Flachdach, einer zweigeschossigen Erweiterung,<br />
Teilkeller, Flachdach, Baujahr etwa 1990. Das Gebäude steht seit etwa 20<br />
Jahren leer. Ein Nebengebäude (Stall mit Garageneinbau) ist vorhanden. Das<br />
Grundstück ist Bestandteil des Denkmalbereiches und liegt in direkter Nachbarschaft<br />
zu einem Baudenkmal (Umgebungsschutz).<br />
Der Versteigerungsvermerk ist in das Grundbuch eingetragen worden am:<br />
16.07.2007.<br />
Der Verkehrswert des Grundbesitzes ist festgesetzt auf: 18.300 € (je ideellem<br />
Anteil: 9.150 €).<br />
Es kann Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes und wenn<br />
die Kosten höher sind, für diesen Wert verlangt werden. Eine Barzahlung im<br />
Versteigerungstermin ist ausgeschlossen. Zur Sicherheitsleistung sind<br />
Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am<br />
dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind. Dies<br />
gilt nur, wenn sie von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben<br />
von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder der Bundesbank<br />
ausgestellt und im Inland zahlbar sind. Ferner ist als Sicherheitsleistung<br />
zugelassen eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft<br />
eines zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts<br />
oder der Bundesbank, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland<br />
zu erfüllen ist.<br />
Die Sicherheit kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse<br />
bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin<br />
gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Versteigerungstermin<br />
vorliegt. Bietvollmachten sind in notarieller Form vorzulegen. Interessenten<br />
können das Gutachten im Amtsgericht Zerbst während der<br />
Sprechzeiten im Zimmer 0.34 und 0.35 einsehen und dort auch die Bankverbindung<br />
der Gerichtskasse erfragen. Weitere Informationen finden Sie im<br />
Internet unter a) www.zvg-portal.de b) www.versteigerungspool.de.<br />
Amtsgericht Zerbst –9K 54/07 –<br />
Naturbaustoff der Zukunft<br />
Irgendwann macht sich jeder<br />
Mensch Gedanken über den Bau<br />
eines Eigenheimes. Aber nicht nur<br />
die Größe, Raumaufteilung und<br />
Lage sind wichtige Faktoren, die<br />
in die Überlegungen mit einbezogen<br />
werden sollten. Gerade die<br />
Verwendung des richtigen Materials<br />
sollte gut überlegt sein, um<br />
Folgekosten so gering wie möglich<br />
zu halten. Sogenannter Klinker<br />
ist der ideale Naturbaustoff<br />
und liegt bereits seit einigen Jahren<br />
voll im Trend. An der Außenfassade<br />
angebracht sind Klinker-<br />
Ziegel nicht nur extrem widerstandsfähig<br />
und für immer wartungsfrei,<br />
sondern auch besonders<br />
energiesparend.<br />
Zudem gibt es die Ziegel in zahlreichen<br />
Farben und Formen und<br />
sogar Sonderanfertigungen für<br />
spezielle Muster.<br />
Hat man sein Haus bereits fertiggestellt,<br />
kann man die Fassaden<br />
auch nachträglich verklinkern.<br />
Denn auch wenn die alten Ziegel<br />
ihren Dienst noch tun, dann dient<br />
Klinker zumindest einer optischen<br />
Modernisierung.<br />
Zwangsversteigerung<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />
am 07.06.2010, 10.00 Uhr,<br />
im Amtsgericht Zerbst, Neue Brücke 22, Saal 4,<br />
versteigert werden das im Grundbuch von Roßlau Blatt 5750<br />
eingetragene Grundstück<br />
lfd. Nr. 1 des BVs, Gemarkung Roßlau, Flur 1, Flurstück 42/1,<br />
Gebäude- und Freifläche, Mühlenstr. 22 zu 524 m 2 .<br />
Grundstück ist bebaut mit einem teilvermieteten, nichtunterkellerten Wohngebäude<br />
(Erdgeschoss, Obergeschoss und nicht ausgebautem Dachgeschoss),<br />
beidseitig geschlossene Bauweise, Baujahr etwa 1900, vereinzelte<br />
Instandsetzungen und Modernisierungen, Wohnfläche etwa 161 m 2 und<br />
einem Schuppen.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist in das Grundbuch eingetragen worden am:<br />
14.05.2008.<br />
Der Verkehrswert des Grundbesitzes ist festgesetzt auf: 45.000 €.<br />
Es kann Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes und wenn<br />
die Kosten höher sind, für diesen Wert verlangt werden. Eine Barzahlung<br />
im Versteigerungstermin ist ausgeschlossen. Zur Sicherheitsleistung sind<br />
Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens<br />
am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind.<br />
Dies gilt nur, wenn sie von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum<br />
Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder der Bundesbank<br />
ausgestellt und im Inland zahlbar sind. Ferner ist als Sicherheitsleistung<br />
zugelassen eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische<br />
Bürgschaft eines zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts<br />
oder der Bundesbank, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft<br />
im Inland zu erfüllen ist.<br />
Die Sicherheit kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse<br />
bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin<br />
gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Versteigerungstermin<br />
vorliegt. Bietvollmachten sind in notarieller Form vorzulegen.<br />
Interessenten können das Gutachten im Amtsgericht Zerbst während<br />
der Sprechzeiten im Zimmer 0.34 und 0.35 einsehen und dort auch die Bankverbindung<br />
der Gerichtskasse erfragen. Weitere Informationen finden Sie<br />
im Internet unter a) www.zvg-portal.de b) www.versteigerungspool.de.<br />
Amtsgericht Zerbst –9K 14/08 –