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Seite 16 Nummer 4, April 2010<br />

Zwangsversteigerung<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />

am 03.05.2010, 10.00 Uhr, im Amtsgericht Zerbst, Neue Brücke 22, Saal 4,<br />

versteigert werden das im Wohnungsgrundbuch von Roßlau Blatt 4708<br />

eingetragene 31,93/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück.<br />

lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Roßlau, Flur 16, Flurstück<br />

196, Birkenallee, Gebäude- und Freifläche zu 40.405 m 2 , verbunden mit dem<br />

Sondereigentum an der Wohnung Nr. 1.34 im dritten Obergeschoss rechts des<br />

Hauses 1, Modul 2 und dem Einstellplatz Nr. 34 sowie dem im Aufteilungsplan<br />

mit Nr. 1.34 bezeichneteten Kellerraum im Kellergeschoss des Hauses 1, Nr.<br />

des Aufteilungsplanes 1.34.<br />

Es handelt sich um eine 3-Raum-Wohnung (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer,<br />

Küche, Flur, Bad, Balkon, Kellerraum). Wohnfläche etwa 56,96 m 2 ,<br />

in einem Wohnblock mit 5 Stockwerken. Die Wohnung ist gelegen in der Birkenallee<br />

Eingang Nr. 5c.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist in das Grundbuch eingetragen worden am:<br />

13.10.2005.<br />

Der Verkehrswert des Grundbesitzes ist festgesetzt auf: 35.500 € (je ideellem<br />

Anteil auf 17.750 €.)<br />

Es kann Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes und wenn die<br />

Kosten höher sind, für diesen Wert verlangt werden. Eine Barzahlung im Versteigerungstermin<br />

ist ausgeschlossen. Zur Sicherheitsleistung sind Bundesbankschecks<br />

und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten<br />

Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind. Dies gilt nur,<br />

wenn sie von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von<br />

Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder der Bundesbank ausgestellt<br />

und im Inland zahlbar sind. Ferner ist als Sicherheitsleistung zugelassen eine unbedingte,<br />

unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft eines zum Betreiben<br />

von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder der Bundesbank, wenn<br />

die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist.<br />

Die Sicherheit kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse<br />

bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin<br />

gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Versteigerungstermin<br />

vorliegt. Bietvollmachten sind in notarieller Form vorzulegen. Interessenten können<br />

das Gutachten im Amtsgericht Zerbst während der Sprechzeiten im Zimmer<br />

0.34 und 0.35 einsehen und dort auch die Bankverbindung der Gerichtskasse<br />

erfragen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter a) www.zvgportal.de<br />

b) www.versteigerungspool.de.<br />

Amtsgericht Zerbst –9K 91/05 –<br />

Zwangsversteigerung<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />

am 03.06.2010, 9.00 Uhr, im Amtsgericht Zerbst, Neue Brücke 22, Saal 4,<br />

versteigert werden das im Grundbuch von Roßlau Blatt 25 eingetragene Grundstück,<br />

lfd. Nr. 1 des BVs, Gemarkung Roßlau, Flur 1, Flurstück 123,<br />

Hauptstraße 103 zu 2.124 m 2 .<br />

Das Grundstück ist bebaut mit einem zweigeschossigen Wohnhaus, nicht unterkellert,<br />

ohne Dachgeschossausbau, einem eingeschossigen Anbau (Eingang),<br />

nicht unterkellert, Flachdach, einer zweigeschossigen Erweiterung,<br />

Teilkeller, Flachdach, Baujahr etwa 1990. Das Gebäude steht seit etwa 20<br />

Jahren leer. Ein Nebengebäude (Stall mit Garageneinbau) ist vorhanden. Das<br />

Grundstück ist Bestandteil des Denkmalbereiches und liegt in direkter Nachbarschaft<br />

zu einem Baudenkmal (Umgebungsschutz).<br />

Der Versteigerungsvermerk ist in das Grundbuch eingetragen worden am:<br />

16.07.2007.<br />

Der Verkehrswert des Grundbesitzes ist festgesetzt auf: 18.300 € (je ideellem<br />

Anteil: 9.150 €).<br />

Es kann Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes und wenn<br />

die Kosten höher sind, für diesen Wert verlangt werden. Eine Barzahlung im<br />

Versteigerungstermin ist ausgeschlossen. Zur Sicherheitsleistung sind<br />

Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am<br />

dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind. Dies<br />

gilt nur, wenn sie von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben<br />

von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder der Bundesbank<br />

ausgestellt und im Inland zahlbar sind. Ferner ist als Sicherheitsleistung<br />

zugelassen eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft<br />

eines zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts<br />

oder der Bundesbank, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland<br />

zu erfüllen ist.<br />

Die Sicherheit kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse<br />

bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin<br />

gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Versteigerungstermin<br />

vorliegt. Bietvollmachten sind in notarieller Form vorzulegen. Interessenten<br />

können das Gutachten im Amtsgericht Zerbst während der<br />

Sprechzeiten im Zimmer 0.34 und 0.35 einsehen und dort auch die Bankverbindung<br />

der Gerichtskasse erfragen. Weitere Informationen finden Sie im<br />

Internet unter a) www.zvg-portal.de b) www.versteigerungspool.de.<br />

Amtsgericht Zerbst –9K 54/07 –<br />

Naturbaustoff der Zukunft<br />

Irgendwann macht sich jeder<br />

Mensch Gedanken über den Bau<br />

eines Eigenheimes. Aber nicht nur<br />

die Größe, Raumaufteilung und<br />

Lage sind wichtige Faktoren, die<br />

in die Überlegungen mit einbezogen<br />

werden sollten. Gerade die<br />

Verwendung des richtigen Materials<br />

sollte gut überlegt sein, um<br />

Folgekosten so gering wie möglich<br />

zu halten. Sogenannter Klinker<br />

ist der ideale Naturbaustoff<br />

und liegt bereits seit einigen Jahren<br />

voll im Trend. An der Außenfassade<br />

angebracht sind Klinker-<br />

Ziegel nicht nur extrem widerstandsfähig<br />

und für immer wartungsfrei,<br />

sondern auch besonders<br />

energiesparend.<br />

Zudem gibt es die Ziegel in zahlreichen<br />

Farben und Formen und<br />

sogar Sonderanfertigungen für<br />

spezielle Muster.<br />

Hat man sein Haus bereits fertiggestellt,<br />

kann man die Fassaden<br />

auch nachträglich verklinkern.<br />

Denn auch wenn die alten Ziegel<br />

ihren Dienst noch tun, dann dient<br />

Klinker zumindest einer optischen<br />

Modernisierung.<br />

Zwangsversteigerung<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />

am 07.06.2010, 10.00 Uhr,<br />

im Amtsgericht Zerbst, Neue Brücke 22, Saal 4,<br />

versteigert werden das im Grundbuch von Roßlau Blatt 5750<br />

eingetragene Grundstück<br />

lfd. Nr. 1 des BVs, Gemarkung Roßlau, Flur 1, Flurstück 42/1,<br />

Gebäude- und Freifläche, Mühlenstr. 22 zu 524 m 2 .<br />

Grundstück ist bebaut mit einem teilvermieteten, nichtunterkellerten Wohngebäude<br />

(Erdgeschoss, Obergeschoss und nicht ausgebautem Dachgeschoss),<br />

beidseitig geschlossene Bauweise, Baujahr etwa 1900, vereinzelte<br />

Instandsetzungen und Modernisierungen, Wohnfläche etwa 161 m 2 und<br />

einem Schuppen.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist in das Grundbuch eingetragen worden am:<br />

14.05.2008.<br />

Der Verkehrswert des Grundbesitzes ist festgesetzt auf: 45.000 €.<br />

Es kann Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes und wenn<br />

die Kosten höher sind, für diesen Wert verlangt werden. Eine Barzahlung<br />

im Versteigerungstermin ist ausgeschlossen. Zur Sicherheitsleistung sind<br />

Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens<br />

am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind.<br />

Dies gilt nur, wenn sie von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum<br />

Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder der Bundesbank<br />

ausgestellt und im Inland zahlbar sind. Ferner ist als Sicherheitsleistung<br />

zugelassen eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische<br />

Bürgschaft eines zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts<br />

oder der Bundesbank, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft<br />

im Inland zu erfüllen ist.<br />

Die Sicherheit kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse<br />

bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin<br />

gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Versteigerungstermin<br />

vorliegt. Bietvollmachten sind in notarieller Form vorzulegen.<br />

Interessenten können das Gutachten im Amtsgericht Zerbst während<br />

der Sprechzeiten im Zimmer 0.34 und 0.35 einsehen und dort auch die Bankverbindung<br />

der Gerichtskasse erfragen. Weitere Informationen finden Sie<br />

im Internet unter a) www.zvg-portal.de b) www.versteigerungspool.de.<br />

Amtsgericht Zerbst –9K 14/08 –

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