Expertengespräch mit einem Betroffenen - beinamputiert-was-geht eV
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7.1. Beschaffung einer Prothese<br />
Der Betroffene erhält eine Prothese durch einen Verordnungsschein.<br />
Der Arzt füllt den Verordnungsschein aus, inklusive der Amputationshöhe,<br />
zusätzlicher Probleme, wie z.B. Wundheilungsstörungen, und zusätzlich<br />
gewünschter Hilfen wie Strümpfe. Der Arzt befragt den <strong>Betroffenen</strong> nach<br />
etwaigen Allergien gegen bestimmte Materialien wie z.B. Silikon, um die<br />
Prothese dem <strong>Betroffenen</strong> angepasst zu entwickeln.<br />
Der ausgefüllte Verordnungsschein wird zuerst dem Versicherungsträger zur<br />
Genehmigung vorgelegt und dann der entsprechenden „(…) Spezialabteilung<br />
für technische Orthopädie (…) “, dem „(…) Fachgeschäft (…)“ oder dem „(…)<br />
Orthopädietechniker (…)“, welcher die Prothese anschließend baut<br />
(KICKINGER, ILBEYGUI, 2005, S.51).<br />
Wenn der Betroffene spezielle Sonderwünsche hat, werden diese eventuell<br />
nicht vom Versicherungsträger übernommen und müssen dann aus eigener<br />
Tasche bezahlt werden. Der Arzt hat die Pflicht, den <strong>Betroffenen</strong> in <strong>einem</strong><br />
Informationsgespräch darüber aufzuklären, ob und <strong>was</strong> er selbst bezahlen<br />
muss. (vgl. KICKINGER, ILBEYGUI, 2005, S.49-51)<br />
Nach Erfahrung der Verfasserin wird nach einer Amputation bereits im<br />
Krankenhaus der Orthopädietechniker vom Krankenhauspersonal angerufen<br />
und informiert. Dieser kommt dann ins Krankenhaus und klärt den <strong>Betroffenen</strong><br />
über die Möglichkeiten der Prothesenversorgung auf. Der Betroffene muss sich<br />
bei seiner Erstprothese nicht selbst um die Kontaktaufnahme <strong>mit</strong> dem<br />
Orthopädietechniker kümmern, dies geschieht alles durch das betreffende<br />
Krankenhaus. Bezüglich der Weiterversorgung (laufende Anpassungen) tätigt<br />
der Betroffene die Kontakte zum Orthopädietechniker dann selbst.<br />
In Gesprächen <strong>mit</strong> Spezialisten hat die Verfasserin erfahren, dass es besser ist,<br />
den erforderlichen Gipsabdruck für den Bau des Prothesenschaftes und die<br />
Prothesenerstversorgung erst in der Rehaanstalt zu machen (etwa 6 - 10<br />
Wochen nach dem Ereignis), weil der Stumpf vorher meist noch stark<br />
angeschwollen ist und sich die Stumpfform und das Stumpfvolumen noch<br />
erheblich verändern. (Anm. d. Verf.)<br />
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