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Frauenerwerbsarbeit im verarbeitenden Gewerbe - Wert.Arbeit GmbH

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<strong>Frauenerwerbsarbeit</strong> <strong>im</strong> <strong>verarbeitenden</strong> <strong>Gewerbe</strong> – faire Chancen?<br />

Die Ausgangs- und Rahmenbedingungen für die industrielle Frauenbeschäftigung in<br />

Deutschland<br />

Seit den 1980er Jahren wurde in Deutschland verstärkt auf rechtlicher Seite vieles in die<br />

Wege geleitet, um die Gleichstellung von Frauen und Männern gesetzlich zu verankern und<br />

in Wirtschaft und Gesellschaft real voranzutreiben. Dabei kann von mehreren Etappen<br />

gesprochen werden. In den 1980er und 1990er Jahren wurden u.a. folgende Neuerungen<br />

beschlossen und verabschiedet: 4<br />

1.) Das „Gleichbehandlungsgesetz“ (1980), mit dem die Gleichbehandlung von Frauen<br />

und Männern am <strong>Arbeit</strong>splatz festgeschrieben und auch der Rechtsanspruch auf<br />

gleiches Entgelt erstmals formulierte wurde,<br />

2.) das „Bundeserziehungsgeldgesetz“ (1986), das die Gewährung von Erziehungsgeld<br />

und Erziehungsurlaub rechtlich regelte,<br />

3.) die 10. Novellierung des <strong>Arbeit</strong>sförderungsgesetztes (1993), das in § 2 Absatz 5 die<br />

Förderung von Frauen entsprechend ihrem Anteil an allen <strong>Arbeit</strong>slosen festlegte<br />

4.) sowie das „ Zweite Gleichberechtigungsgesetz“ (1994), das das gesetzliche Verbot<br />

der Benachteiligung von Frauen <strong>im</strong> <strong>Arbeit</strong>sleben, konkret bei der<br />

Stellenausschreibung, <strong>im</strong> Einstellungsverfahren sowie dem beruflichen Aufstieg,<br />

verschärfte, den Schutz vor sexueller Belästigung am <strong>Arbeit</strong>splatz festschrieb und<br />

den Betriebs- und Personalräten erweitere Mitwirkungsrechte in Bezug auf<br />

Frauenförderung sowie betriebliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und<br />

Beruf einräumte.<br />

Doch viele der rechtlichen Regelungen verhallten scheinbar geräuschlos in der deutschen<br />

Wirtschaft. Wissenschaftlerinnen und frauenpolitisch Aktive machten <strong>im</strong>mer wieder auf die<br />

weiter fortbestehenden Missstände aufmerksam. 5<br />

Durch die massive Schub- und Druckkraft der EU, die 2000 acht Richtlinien zur<br />

Geschlechtergerechtigkeit <strong>im</strong> Erwerbsleben verabschiedete 6 und die Mitgliedsländer zu<br />

deren Umsetzung verpflichtete, erhielt der Themenkomplex „Chancengleichheit“ und<br />

„Gleichstellung“ <strong>im</strong> neuen Jahrtausend noch einmal verstärkt politische Kraft. So wurde in<br />

Deutschland zum 01.01. 2001 z.B. das Teilzeit- und Befristungsgesetz, dass sich gegen eine<br />

Diskr<strong>im</strong>inierung von Teilzeitbeschäftigten und befristet Tätigen gegenüber<br />

Vollzeitbeschäftigten oder unbefristet Tätigen richtet, eingeführt. 7<br />

Zudem fanden 2001 wichtige Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes statt. Der DGB<br />

und seine Mitgliedsgewerkschaften haben daran aktiv mitgewirkt. Mit der Novellierung wurde<br />

bewirkt, dass die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die<br />

Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu wichtigen Handlungsfeldern <strong>im</strong> Betrieb mit<br />

4 Vgl. zu den folgenden Punkten: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (1996)<br />

5 z.B. Schäfgen (1998), IG Metall (1999 + 2003), Berghahn (2003), Allmendinger u.a. (2008).<br />

6 Unter anderem wird durch diese Richtlinien die Garantie auf gleiches Entgelt, den gleichen Zugang<br />

zu Berufen und Beförderungen, Gleichbehandlung bei der Sozialversicherung und bei Selbständigen<br />

als auch bei Mutterschaftsschutz und Erziehungsurlaub (vgl. Allmendinger u.a. (2008): S. 20)<br />

7 Vgl. hierzu auch: http://www.bmas.de/portal/14630/tzbfg.html (Stand 03/2010)<br />

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