Frauenerwerbsarbeit im verarbeitenden Gewerbe - Wert.Arbeit GmbH
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<strong>Frauenerwerbsarbeit</strong> <strong>im</strong> <strong>verarbeitenden</strong> <strong>Gewerbe</strong> – faire Chancen?<br />
Zwischen 2006 und 2008 gab es noch einmal einige wichtige gesetzliche Neuregelungen<br />
und Änderungen, mit denen die Ausgangs- und Rahmenbedingungen für die Gleichstellung<br />
von Frauen und Männern in Wirtschaft und Gesellschaft weiter verbessert werden sollen.<br />
So hat sich die deutsche Bundesregierung 2006 mit der Einführung des AGG (Allgemeines<br />
Gleichbehandlungsgesetz) u.a. dazu verpflichtet „gleiche Chancen für Frauen und Männer in<br />
allen Lebensbereichen herzustellen“. 10 Das Gesetz fordert hierbei ausdrücklich die<br />
Tarifvertrags- als auch die Betriebsparteien dazu auf, ihren Beitrag zur Verwirklichung der<br />
Ziele des Gesetzes zu leisten. 11<br />
Zudem wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer konkret durch<br />
die Neuerungen des Elterngelds und der Elternzeit sowie die rechtlichen Regelungen zur<br />
Pflegezeit unterstützt. Mit dem zum 01.01. 2007 eingeführten BEEG (Bundeselterngeld und<br />
Elternzeitgesetz) wurde das einkommensabhängige Elterngeld eingeführt. 12 Dieses wird bis<br />
zu 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile Erziehungszeit nehmen. Hiermit soll die<br />
Bereitschaft der Väter gefördert werden, ebenfalls die Erziehungszeit in Anspruch zu<br />
nehmen. Ziel des seit Mitte 2008 gültigen Pflegezeitgesetzes ist es, Beschäftigten die<br />
Möglichkeit zu geben, nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Dabei bezieht<br />
sich das Recht auf ein kurzfristiges Ausscheiden des Beschäftigten für zehn Tage bei einer<br />
aktuellen akuten Pflegesituation in Unternehmen jeglicher Größe. Zudem wird Beschäftigten<br />
eine Voll- oder Teilzeitfreistellung bis zur Dauer von sechs Monaten (ohne Lohnfortzahlung)<br />
für die häusliche Pflege von Angehörigen bei einer Unternehmensgröße von mindestens 15<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingeräumt. 13<br />
Die beschriebenen Bemühungen und die vielfach dokumentierte reale<br />
Beschäftigungssituation von Frauen zeigt jedoch auch heute noch eine große Diskrepanz<br />
auf. Immer noch erweist sich die „Geschlechterlücke“ (Gender Gap) als beträchtlich, vor<br />
allem be<strong>im</strong> Vergleich von <strong>Arbeit</strong>szeiten und -entlohnung, aber auch in Bezug auf<br />
Aufstiegsmöglichkeiten und prekäre Beschäftigungsverhältnisse (geringfügige Beschäftigung<br />
und unfreiwillige Teilzeitarbeit). Dies beweisen nicht nur die Analysen des WSI, sondern<br />
auch Analysen anderer Forschungsinstitute auf Basis des jährlich erhobenen Mikrozensus<br />
oder des SOEP. 14<br />
Zur Beschäftigung von Frauen in ausgewählten Industriebranchen hat Astrid Ziegler <strong>im</strong><br />
Auftrag der Otto-Brenner-Stiftung <strong>im</strong> Jahr 2000 eine grundlegende Zusammenfassung<br />
erarbeitet. Es gibt jedoch heute keine aktuellen, vergleichenden und detaillierten Analysen<br />
mehrerer Branchen <strong>im</strong> <strong>verarbeitenden</strong> <strong>Gewerbe</strong>. Aufgrund dieser Lücke ist keine klare<br />
Aussage über den gleichstellungspolitischen „Stand der Dinge“ möglich. Die Frage ob<br />
<strong>Frauenerwerbsarbeit</strong> <strong>im</strong> <strong>verarbeitenden</strong> <strong>Gewerbe</strong> faire Chancen beinhaltet, wo konkrete<br />
Stärken und Schwächen liegen und wie man ansetzen kann und muss, um Verbesserungen<br />
<strong>im</strong> Interesse der weiblichen Beschäftigten durchzusetzen, hat somit keine aktuelle<br />
10<br />
Deutscher Bundestag (2006).<br />
11<br />
Siehe hierzu ausführlicher DGB (2007)<br />
12<br />
Das Elterngeld beträgt i.d.R. 67 % des pauschalisierten früheren Nettoentgeltes, der Höchstbetrag<br />
liegt allerdings bei 1.800 EURO.<br />
13<br />
DGB (2008).<br />
14<br />
vgl. z.B. StBA (2006), StBa (2005a+b), DIW (2008).<br />
7