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Frauenerwerbsarbeit im verarbeitenden Gewerbe - Wert.Arbeit GmbH

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<strong>Frauenerwerbsarbeit</strong> <strong>im</strong> <strong>verarbeitenden</strong> <strong>Gewerbe</strong> – faire Chancen?<br />

Zwischen 2006 und 2008 gab es noch einmal einige wichtige gesetzliche Neuregelungen<br />

und Änderungen, mit denen die Ausgangs- und Rahmenbedingungen für die Gleichstellung<br />

von Frauen und Männern in Wirtschaft und Gesellschaft weiter verbessert werden sollen.<br />

So hat sich die deutsche Bundesregierung 2006 mit der Einführung des AGG (Allgemeines<br />

Gleichbehandlungsgesetz) u.a. dazu verpflichtet „gleiche Chancen für Frauen und Männer in<br />

allen Lebensbereichen herzustellen“. 10 Das Gesetz fordert hierbei ausdrücklich die<br />

Tarifvertrags- als auch die Betriebsparteien dazu auf, ihren Beitrag zur Verwirklichung der<br />

Ziele des Gesetzes zu leisten. 11<br />

Zudem wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer konkret durch<br />

die Neuerungen des Elterngelds und der Elternzeit sowie die rechtlichen Regelungen zur<br />

Pflegezeit unterstützt. Mit dem zum 01.01. 2007 eingeführten BEEG (Bundeselterngeld und<br />

Elternzeitgesetz) wurde das einkommensabhängige Elterngeld eingeführt. 12 Dieses wird bis<br />

zu 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile Erziehungszeit nehmen. Hiermit soll die<br />

Bereitschaft der Väter gefördert werden, ebenfalls die Erziehungszeit in Anspruch zu<br />

nehmen. Ziel des seit Mitte 2008 gültigen Pflegezeitgesetzes ist es, Beschäftigten die<br />

Möglichkeit zu geben, nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Dabei bezieht<br />

sich das Recht auf ein kurzfristiges Ausscheiden des Beschäftigten für zehn Tage bei einer<br />

aktuellen akuten Pflegesituation in Unternehmen jeglicher Größe. Zudem wird Beschäftigten<br />

eine Voll- oder Teilzeitfreistellung bis zur Dauer von sechs Monaten (ohne Lohnfortzahlung)<br />

für die häusliche Pflege von Angehörigen bei einer Unternehmensgröße von mindestens 15<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingeräumt. 13<br />

Die beschriebenen Bemühungen und die vielfach dokumentierte reale<br />

Beschäftigungssituation von Frauen zeigt jedoch auch heute noch eine große Diskrepanz<br />

auf. Immer noch erweist sich die „Geschlechterlücke“ (Gender Gap) als beträchtlich, vor<br />

allem be<strong>im</strong> Vergleich von <strong>Arbeit</strong>szeiten und -entlohnung, aber auch in Bezug auf<br />

Aufstiegsmöglichkeiten und prekäre Beschäftigungsverhältnisse (geringfügige Beschäftigung<br />

und unfreiwillige Teilzeitarbeit). Dies beweisen nicht nur die Analysen des WSI, sondern<br />

auch Analysen anderer Forschungsinstitute auf Basis des jährlich erhobenen Mikrozensus<br />

oder des SOEP. 14<br />

Zur Beschäftigung von Frauen in ausgewählten Industriebranchen hat Astrid Ziegler <strong>im</strong><br />

Auftrag der Otto-Brenner-Stiftung <strong>im</strong> Jahr 2000 eine grundlegende Zusammenfassung<br />

erarbeitet. Es gibt jedoch heute keine aktuellen, vergleichenden und detaillierten Analysen<br />

mehrerer Branchen <strong>im</strong> <strong>verarbeitenden</strong> <strong>Gewerbe</strong>. Aufgrund dieser Lücke ist keine klare<br />

Aussage über den gleichstellungspolitischen „Stand der Dinge“ möglich. Die Frage ob<br />

<strong>Frauenerwerbsarbeit</strong> <strong>im</strong> <strong>verarbeitenden</strong> <strong>Gewerbe</strong> faire Chancen beinhaltet, wo konkrete<br />

Stärken und Schwächen liegen und wie man ansetzen kann und muss, um Verbesserungen<br />

<strong>im</strong> Interesse der weiblichen Beschäftigten durchzusetzen, hat somit keine aktuelle<br />

10<br />

Deutscher Bundestag (2006).<br />

11<br />

Siehe hierzu ausführlicher DGB (2007)<br />

12<br />

Das Elterngeld beträgt i.d.R. 67 % des pauschalisierten früheren Nettoentgeltes, der Höchstbetrag<br />

liegt allerdings bei 1.800 EURO.<br />

13<br />

DGB (2008).<br />

14<br />

vgl. z.B. StBA (2006), StBa (2005a+b), DIW (2008).<br />

7

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