Bebauungsplan âSommerhalde IIIâ in Donzdorf - Stadt Donzdorf
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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />
4 Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und zur Sicherung der<br />
kont<strong>in</strong>uierlichen ökologischen Funktionalität<br />
4.1 Grundlagen<br />
Die vorliegende Maßnahmenplanung zielt darauf ab, Bee<strong>in</strong>trächtigungen möglichst vollständig zu<br />
vermeiden. Sie folgt damit den Empfehlungen der LANA (2009). Diese führt hierzu aus: „Es reicht zur<br />
Vermeidung des Verbotstatbestandes <strong>in</strong> der Regel nicht aus, dass potenziell geeignete Ersatzlebensräume<br />
außerhalb des Vorhabensgebietes vorhanden s<strong>in</strong>d. Dies wird nur der Fall se<strong>in</strong>, wenn nachweislich <strong>in</strong><br />
ausreichendem Umfang geeignete Habitatflächen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zur<br />
Verfügung stehen. Vielmehr darf an der ökologischen Gesamtsituation des von dem Vorhaben betroffenen<br />
Bereichs im H<strong>in</strong>blick auf die Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte ke<strong>in</strong>e Verschlechterung e<strong>in</strong>treten<br />
(…). Dabei darf es – auch unter Berücksichtigung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (…) – nicht zur<br />
M<strong>in</strong>derung des Fortpflanzungserfolgs bzw. der Ruhemöglichkeiten des/der Bewohner(s) der Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätte kommen“.<br />
Bezüglich der zeitlichen Dauer des Schutzes e<strong>in</strong>er Fortpflanzungsstätte merkt die LANA (2009) an: „Bei nicht<br />
standorttreuen Tierarten, die ihre Lebensstätten regelmäßig wechseln und nicht erneut nutzen, ist die<br />
Zerstörung e<strong>in</strong>er Fortpflanzungs- oder Ruhestätte außerhalb der Nutzungszeiten ke<strong>in</strong> Verstoß gegen die<br />
artenschutzrechtlichen Vorschriften. E<strong>in</strong> Sonderfall s<strong>in</strong>d Vogelarten, die zwar ihre Neststandorte nicht aber<br />
ihre Brutreviere regelmäßig nutzen. Hier liegt e<strong>in</strong> Verstoß dann vor, wenn regelmäßig genutzte Reviere<br />
aufgegeben werden“.<br />
Auch beim Schutz e<strong>in</strong>zelner Individuen wird der Vorgabe gefolgt, dass vermeidbare Tötungen oder<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu unterlassen s<strong>in</strong>d, sofern sie mit zumutbarem Aufwand realisiert werden können.<br />
Betrachtet werden dabei Arten mit e<strong>in</strong>em Gefährdungsgrad ab der E<strong>in</strong>stufung <strong>in</strong> die landes- oder<br />
bundesweite Vorwarnliste.<br />
Bei den meisten ungefährdeten, aber besonders oder streng geschützten Tierarten mit weiter Verbreitung und<br />
genügend Ausweichmöglichkeiten können zeitweise Funktionsverluste von Habitaten und Strukturen<br />
akzeptiert werden, ohne dass die lokalen Bestände nennenswerte oder erhebliche E<strong>in</strong>bußen erleiden. Die<br />
Maßnahmenplanung zielt jedoch darauf ab, auch diese Bee<strong>in</strong>trächtigungen möglichst frühzeitig und<br />
umfassend zu kompensieren.<br />
Alle Maßnahmentypen können konfliktm<strong>in</strong>dernd wirken. S<strong>in</strong>d zeitweise ökologische Funktionsverluste nicht<br />
akzeptabel, weil ansonsten artspezifisch erhebliche Bestandse<strong>in</strong>brüche nicht auszuschließen wären, s<strong>in</strong>d sie<br />
als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Die Kapitel 4.2 und 4.3 beschreiben Maßnahmen zur<br />
Konfliktvermeidung und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität (sog. CEF-Maßnahmen und leiten<br />
ihren Bedarf und Umfang her. Kap. 5 zeigt auf, für welche Arten konfliktm<strong>in</strong>dernde Maßnahmen ausreichen<br />
oder ob zusätzliche Maßnahmen vor dem E<strong>in</strong>treten von Bee<strong>in</strong>trächtigungen realisiert werden müssen.<br />
© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 16