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Bebauungsplan „Sommerhalde III“ in Donzdorf - Stadt Donzdorf

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“<br />

<strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong><br />

Spezielle artenschutzrechtliche<br />

Prüfung<br />

Im Auftrag von<br />

Prof. Schmid I Treiber I Partner<br />

Heidenheimer Straße 8<br />

71229 Leonberg<br />

Köngen, Oktober 2011<br />

Dr. Jürgen Deuschle<br />

Käthe-Kollwitz-Str. 14, 73257 Köngen<br />

Tel. 07024/805326, Fax 07024/805327<br />

www.tloe-deuschle.de


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Vorhaben <strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“, <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong><br />

Projekt Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Auftraggeber Prof. Schmid I Treiber I Partner<br />

Herr Helbig<br />

Heidenheimer Straße 8<br />

71229 Leonberg<br />

Aufragnehmer Dr. Jürgen Deuschle<br />

Käthe-Kollwitz-Str. 14, 73257 Köngen<br />

Tel. 07024/805326, Fax 07024/805327<br />

www.tloe-deuschle.de<br />

Projektleitung Dr. Jürgen Deuschle<br />

Bearbeiter Dr. Jürgen Deuschle<br />

Dipl. Biogeogr. David Roderus<br />

Dipl. Agr. Biol. Frank Kirschner<br />

Externe Beiträge Feldkartierung Vögel, Reptilien und Baumhöhlen (teilw.)<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Donzdorf</strong><br />

Dipl. Biol. Georg Krause<br />

Schloss 1-4<br />

73072 <strong>Donzdorf</strong><br />

Feldkartierung Holzkäfer<br />

Dipl. Biol. Claus Wurst<br />

Gymnasiumstr. 83<br />

74072 Heilbronn<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 2


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 E<strong>in</strong>leitung ............................................................................................................................................5<br />

1.1 Anlass und Aufgabenstellung .............................................................................................................5<br />

1.2 Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebiets/Projektes......................................................................5<br />

2 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen ...........................................................................7<br />

2.1 Vögel .................................................................................................................................................7<br />

2.2 Fledermäuse ......................................................................................................................................7<br />

2.3 Haselmaus (Muscard<strong>in</strong>us avellanarius)...............................................................................................9<br />

2.4 Reptilien ............................................................................................................................................9<br />

2.5 Holzkäfer.........................................................................................................................................10<br />

2.6 Rote Listen, Schutz und Zielartenkonzept ........................................................................................10<br />

2.7 Lokalpopulation...............................................................................................................................11<br />

2.8 CEF-Maßnahmen .............................................................................................................................13<br />

3 Wirkung des Vorhabens ....................................................................................................................14<br />

4 Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und zur Sicherung der kont<strong>in</strong>uierlichen ökologischen<br />

Funktionalität ....................................................................................................................................16<br />

4.1 Grundlagen......................................................................................................................................16<br />

4.2 Maßnahmen zur Konfliktvermeidung ...............................................................................................17<br />

4.2.1 Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen oder europäischen Vogelarten nach Art. 1 der<br />

Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie ...................................................................................................................... 17<br />

4.2.2 Maßnahmen zum Erhalt und zur Neuschaffung von Streuobstwiesen.............................................. 17<br />

4.2.3 Erhalt bzw. Neuschaffung von Feldgehölzen als Leitstruktur für Fledermäuse.................................. 18<br />

4.2.4 Maßnahmen zur Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen....................................................... 18<br />

4.2.5 Maßnahmen zum Schutz besonders bzw. streng geschützter Holzkäfer .......................................... 19<br />

4.3 Maßnahmen zur Sicherung der kont<strong>in</strong>uierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG).......................................................................19<br />

4.3.1 Maßnahmen für Vogelarten mit regelmäßig besetzten Nestern und potenzielle Zwischen-<br />

quartiere für Fledermäuse................................................................................................................ 19<br />

4.4 Monitor<strong>in</strong>g, ökologische Baubegleitung und verbleibende Risiken ..................................................20<br />

5 Bestand und Betroffenheit der Arten.................................................................................................21<br />

5.1 Bestand und Betroffenheit der Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie ....................................21<br />

5.1.1 Fledermäuse.................................................................................................................................... 21<br />

5.1.1.1 Artenspektrum, Schutzstatus und Gefährdung..................................................................... 21<br />

5.1.1.2 Schutzstatus und Gefährdung ............................................................................................. 21<br />

5.1.1.3 Habitatansprüche und landesweite Verbreitung.................................................................. 22<br />

5.1.1.4 Räumliche Aktivität im Untersuchungsraum ....................................................................... 24<br />

Seite<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

5.1.1.5 Quartierkontrollen.............................................................................................................. 25<br />

5.1.1.6 Wirkungsprognose.............................................................................................................. 26<br />

5.1.2 Haselmaus (Muscard<strong>in</strong>us avellanarius)............................................................................................ 34<br />

5.1.2.1 Schutzstatus und Gefährdung ............................................................................................. 34<br />

5.1.2.2 Habitatansprüche und landesweite Verbreitung.................................................................. 34<br />

5.1.2.3 Vorkommen und Verbreitung im Untersuchungsraum ........................................................ 35<br />

5.1.3 Reptilien ......................................................................................................................................... 35<br />

5.1.3.1 Artenspektrum, Schutzstatus und Gefährdung..................................................................... 35<br />

5.1.3.2 Habitatansprüche und landesweite Verbreitung.................................................................. 36<br />

5.1.3.3 Vorkommen und Verbreitung im Untersuchungsbereich .................................................... 36<br />

5.1.3.4 Wirkungsprognose.............................................................................................................. 37<br />

5.1.4 Holzkäfer ........................................................................................................................................ 38<br />

5.1.4.1 Artenspektrum .................................................................................................................... 38<br />

5.1.4.2 Schutzstatus und Gefährdung wertgebender Arten mit Habitatpotenzial im<br />

Untersuchungsgebiet .......................................................................................................... 38<br />

5.1.4.3 Habitatpotenziale im Untersuchungsgebiet für streng geschützte Arten .............................. 39<br />

5.1.4.4 Wirkungsprognose.............................................................................................................. 39<br />

5.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie........39<br />

5.2.1 Artenspektrum................................................................................................................................. 41<br />

5.2.2 Schutzstatus und Gefährdung.......................................................................................................... 41<br />

5.2.3 Häufigkeit und räumliche Verteilung............................................................................................... 42<br />

5.2.4 Habitatansprüche der rückläufigen, gefährdeten oder streng geschützten Arten............................... 44<br />

5.2.5 Wirkungsprognose .......................................................................................................................... 44<br />

5.3 Bestand weiterer streng geschützter Tierarten, die ke<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>schaftsrechtlichen Schutzstatus<br />

aufweisen ........................................................................................................................................46<br />

6 Zusammenfassende Darstellung der Verbotstatbestände und Erhaltungszustände für die<br />

europarechtlich geschützten Tierarten..............................................................................................47<br />

6.1 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie ...................................................................................47<br />

6.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie..........................................................48<br />

6.3 Weitere streng geschützte Tierarten, die ke<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>schafts-rechtlichen Schutzstatus aufweisen..48<br />

7 Zusammenfassung .............................................................................................................................49<br />

8 Zitierte und weiterführende Literatur................................................................................................51<br />

Karten:<br />

Karte 1: Vorkommen und Verbreitung von Fledermäusen, Habitatpotenzial für Holzkäfer<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

1 E<strong>in</strong>leitung<br />

1.1 Anlass und Aufgabenstellung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> plant am südöstlichen Ortsrand die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s „Sommerhalde III“.<br />

In der Vorabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde die Notwendigkeit tierökologischer<br />

Erhebungen deutlich, <strong>in</strong> der vor allem die Belange des besonderen Artenschutzes näher betrachtet werden.<br />

Hierfür wurden Erhebungen zu den Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Holzkäfer sowie e<strong>in</strong>e<br />

Erfassung der Baumhöhlen im H<strong>in</strong>blick auf potenzielle Fledermausvorkommen durchgeführt. Zudem erfolgte<br />

e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zelartliche Erfassung der Haselmaus (Muscard<strong>in</strong>us avellanarius). Nach Vorgabe der <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong><br />

und wegen der jahreszeitlich späten Auftragsvergabe an unser Büro wurde die Erhebung der Brutvögel, die<br />

Höhlenkartierung und –kontrolle <strong>in</strong> der angrenzenden Streuobstwiese und die Reptilienkartierung von der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> selbst durchgeführt. Die Daten wurden zur weiteren Bearbeitung an unser Büro übergeben.<br />

Vor dem H<strong>in</strong>tergrund der vorhandenen Lebensräume decken diese Artengruppen das zu erwartende<br />

Artenspektrum streng und europarechtlich geschützter Arten ab (EU 1992, SSYMANK et al. 1998, TRAUTNER et<br />

al. 2006, KOM 2006, KRAATSCH 2007, GELLERMAN & SCHREIBER 2007, PALME 2007, LOUIS 2007 u.a.).<br />

Gleichwohl wurden während den Untersuchungen H<strong>in</strong>weise auf Vorkommen weiterer streng geschützter<br />

Arten(gruppen) ebenfalls berücksichtigt.<br />

In der nachfolgenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden die artenschutzrechtlichen Ver-<br />

botsverletzungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt<br />

werden können, für die geme<strong>in</strong>schaftsrechtlich geschützten Arten (Arten des Anhangs IV FFH-Richtl<strong>in</strong>ie, alle<br />

europäischen Vogelarten, Kap. 5.1 u. 5.2) sowie für weitere im S<strong>in</strong>ne des BNatSchG streng geschützte Arten<br />

(Kap. 5.3) geprüft und gegebenenfalls dargestellt.<br />

Sie folgt <strong>in</strong>haltlich den Formblättern zur Unterstützung von Natura-2000-Vorprüfungen und artenschutz-<br />

rechtliche Prüfungen bei Vorhaben und Planungen nach §§ 44, 45 Abs. 7 BNatSchG des M<strong>in</strong>isteriums für<br />

Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) und den "H<strong>in</strong>weisen zur Aufstellung der na-<br />

turschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)" (Anlage zum IMS v.<br />

08.01.2008; Gz. IID2-4022.2-001/05) des Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium des Innern (IMS 2008).<br />

1.2 Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebiets/Projektes<br />

Der Vorhabensbereich (Abb. 1) liegt im Landkreis Göpp<strong>in</strong>gen am südöstlichen Siedlungsrand der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Donzdorf</strong>. Die E<strong>in</strong>griffsfläche (ca. 1,6 ha) erstreckt sich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em größten Teil über e<strong>in</strong>en Luzerneacker. Im<br />

östlichen Teil umfasst er e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>tensiv genutzten Maisacker und nördlich daran angrenzend den<br />

südwestlichen Teil e<strong>in</strong>er verbrachten Streuobstwiese. An der westlichen Grenze wird entlang e<strong>in</strong>es<br />

Hohlweges (Roter Weg) e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er, überwiegend aus alten Eichen und Haselsträuchern bestehender<br />

Gehölzbestand überplant. Im Westen wird das Plangebiet von der Straße Im Herrengestell und von dem<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

daran anschließenden Roten Weg begrenzt. Im Süden schließt der Vorhabensbereich direkt an bebaute<br />

Grundstücke der Straße Sommerhalde an.<br />

Abb. 1 Untersuchungsraum (rot) und Vorhabensbereich (blau) zum geplanten Bauvorhaben (Ausschnitt TK<br />

25 Nrn. 7224, 7225, 7324 u. 7325).<br />

Die Ausdehnung des Untersuchungsraumes (etwa 11,4 ha) wurde so ausgewählt, dass alle durch das<br />

Vorhaben betroffenen Lebensräume mit ihren Artvorkommen erfasst werden. Er erstreckt sich über e<strong>in</strong>en<br />

Umkreis von bis zu 500 m um den Vorhabensbereich. Südlich und westlich der E<strong>in</strong>griffsfläche schließt das<br />

Untersuchungsgebiet die Siedlungsbereiche der <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> e<strong>in</strong>. Hierbei handelt es sich größtenteils um<br />

Neubaugebiete. Im Norden umfasst der Untersuchungsbereich bis zur K 1401 den Restbestand der oben<br />

genannten, zum Teil überplanten, Streuobstwiese mit zwei alten Schuppen. Im Osten be<strong>in</strong>haltet der<br />

Untersuchungsraum reich strukturiertes Grünland sowie Obstbaumwiesen. Am südöstlichen Rand durchquert<br />

mit dem Seizenbach e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>es Fließgewässer das Untersuchungsgebiet.<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

2 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen<br />

2.1 Vögel<br />

Die Erfassung der Avifauna erfolgte durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong>. An vier Term<strong>in</strong>en im Mai 2011 wurden die<br />

Erhebungen durch Dipl. Biol. GEORG KRAUSE mit folgender Vorgehensweise durchgeführt: Die Dauer der<br />

Geländebegehungen lag <strong>in</strong> der Regel bei 1,5 bis zwei Stunden. Das Gebiet wurde dabei mehrfach umrundet<br />

und an e<strong>in</strong>schlägigen Stellen durchquert. Die Nachweise erfolgten über Reviergesang und Sichtnachweise.<br />

Die Daten wurden durch Nachweise im Zusammenhang mit anderen Kartierarbeiten ergänzt. Aus folgenden<br />

Gründen wurde auf den E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>er Klangattrappe verzichtet:<br />

o Das Plangebiet ist größenmäßig überschaubar.<br />

o Es stand ausreichend Zeit (siehe oben) zur mehrfachen Umrundung und Durchquerung des<br />

Plangebiets zur Verfügung.<br />

o Für besonders wertgebende Höhlen- und Nischenbrüter (z.B. Halsbandschnäpper) s<strong>in</strong>d im<br />

Untersuchungsraum nur wenige Nisthöhlen geeignet. Diese waren meist durch andere Vogelarten<br />

bzw. Siebenschläfer belegt.<br />

Diese Daten dienen als Grundlage für die Ausarbeitung benötigter Maßnahmen. Dabei wurden nur Arten als<br />

Brutvögel registriert, deren Brutplatz oder überwiegender Revieranteil im Untersuchungsgebiet lag. Arten mit<br />

hohen Raumansprüchen, die wahrsche<strong>in</strong>lich im Umfeld des Untersuchungsgebietes brüten und <strong>in</strong> das Gebiet<br />

regelmäßig zum Nahrungserwerb e<strong>in</strong>fliegen, wurden lediglich als Nahrungsgäste e<strong>in</strong>gestuft.<br />

Für e<strong>in</strong>e detaillierte Darstellung des methodischen Vorgehens und des Untersuchungsraums sowie der<br />

Ergebnisse der Vogelkartierung wird an dieser Stelle auf den Beitrag von GEORG KRAUSE verwiesen (KRAUSE<br />

2011).<br />

2.2 Fledermäuse<br />

Detektorbegehungen: Zur Erfassung der Fledermausfauna wurden im Untersuchungsjahr 2011 zwischen Juli<br />

und September vier nächtliche Begehungen mittels spezieller Ultraschalldetektoren nach standardisierten<br />

Methoden durchgeführt (vgl. SCHLUMPRECHT et al. 1999, ). Bei den Detektorbegehungen wurden sowohl<br />

optische als auch akustische Nachweise erhoben. Über Sichtnachweise z.T. mit e<strong>in</strong>em Halogensche<strong>in</strong>werfer<br />

wurden Größe, Flugzeit, Flugart, Anzahl und Habitatnutzung aufgenommen. Die Aufnahme der<br />

Lautäußerungen erfolgte über den E<strong>in</strong>satz von Fledermausdetektoren (Pettersson D1000x) mit anschließender<br />

Analyse der Rufe (10-fach gedehnt) mittels Pettersson-BatSound-Software. Während der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Durchgänge wurden sämtliche Fledermausbeobachtungen bzw. Lautaufnahmen mit zugehöriger Ortsangabe<br />

<strong>in</strong> Tageskarten e<strong>in</strong>getragen und auf e<strong>in</strong>er CF-Karte gespeichert. Als Kartengrundlage dienten ebenfalls<br />

verkle<strong>in</strong>erte Kopien der Topographischen Karte bzw. von Orthophotos. Im Bereich von geeigneten<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Leitstrukturen bzw. Jagdhabitaten für Fledermäuse <strong>in</strong>nerhalb des Vorhabensbereichs wurden darüber h<strong>in</strong>aus<br />

stationäre Fledermausdetektoren (Batcorder der Firma Ecoobs) aufgestellt, um dort möglichst das komplette<br />

Arten- und Aktivitätsspektrum während der jeweiligen Kontrollgänge zu erfassen. Im vorliegenden Fall<br />

wurden an dem Gehölzbestand entlang des Roten Weges (als geeignete Leitstruktur) und im Bereich der<br />

Streuobstwiese auf Fst.-Nr. 821 (potenzielles Jagdhabitat) jeweils e<strong>in</strong> Batcorder pro Kartierdurchgang<br />

aufgestellt (Karte 1). Sämtliche Tagesergebnisse bzw. Beobachtungen wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong> raumbezogenes<br />

Informationssystem e<strong>in</strong>gegeben und digital aufbereitet. Das erhaltene Datenmaterial erlaubt e<strong>in</strong>e<br />

Beschreibung der Raumnutzung im Untersuchungsraum.<br />

150 kHz<br />

100 kHz<br />

50 kHz<br />

Fledermausruferfassung mit Detektor Pettersson D1000x<br />

Spectrogram, FFT size 512, Hann<strong>in</strong>g w<strong>in</strong>dow.<br />

-90 dB<br />

-70 dB<br />

-50 dB<br />

44.540 44.560 44.580 44.600 44.620 44.640 sec.<br />

Abb. 2 Erfassung von Fledermausrufen mit Detektor und EDV-gestützter anschließender Rufanalyse.<br />

-30 dB<br />

Quartierkontrollen Baumhöhlen: Strukturen mit Potenzial für Fledermausquartiere s<strong>in</strong>d im Vorhabensbereich<br />

zum e<strong>in</strong>en im Streuobstbestand auf Fst.-Nr. 821 und zum anderen <strong>in</strong> der Altholzgruppe entlang des Roten<br />

Weges auf den Fst.-Nrn. 841/2 und 842/2 vorhanden. Die Kartierung und Kontrolle der Streuobstbäume auf<br />

Fst.-Nr. 821 erfolgte durch Dipl. Biol. GEORG KRAUSE von der <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong>. Hierbei wurden im Jahr 2011<br />

zunächst alle für Fledermausquartiere relevanten Höhlen kartiert und kartographisch dargestellt (KRAUSE<br />

2011). Am 16. und 17. August wurden die potenziellen Quartierhöhlen mit Hilfe e<strong>in</strong>es Fotoendoskops auf<br />

das Vorkommen von Fledermäusen kontrolliert.<br />

Die Altholzbestände auf den Fst.-Nrn. 841/2 und 842/2 wurden am 15.07.2011 mit Hilfe e<strong>in</strong>es<br />

Baumkletterers auf das Vorkommen von Baumhöhlen h<strong>in</strong> kartiert und zugleich auf das Vorkommen von<br />

Fledermäusen kontrolliert. Bei den angetroffenen Höhlen oder vergleichbaren Strukturen wurden zunächst<br />

unabhängig von ihrer Eignung als Quartier verschiedene Kriterien wie Art, Zustand, Ausrichtung, Höhe,<br />

Baumart etc. erfasst, und ihre Lage kartographisch festgehalten. Alle Strukturen wurden auch fotographisch<br />

dokumentiert.<br />

-10 dB<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Quartierkontrollen Schuppen: Innerhalb des Streuobstbestands auf Fst.-Nr. 821 bef<strong>in</strong>den sich e<strong>in</strong> alter<br />

Weideunterstand und e<strong>in</strong>e verlassene Holzhütte, die Fledermäusen als Quartiere dienen können. Relevante<br />

Strukturen (vor allem Hohlräume <strong>in</strong> Wänden, potenziell geeignete Ausflugöffnungen) wurden – teilweise<br />

unter Zuhilfenahme e<strong>in</strong>es Fotoendoskops – zwischen Juli und September an drei Term<strong>in</strong>en von der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Donzdorf</strong> auf das Vorkommen von Fledermäusen kontrolliert.<br />

E<strong>in</strong>schränkend ist zu berücksichtigen, dass e<strong>in</strong>ige Fledermausarten Quartiere auch temporär oder<br />

diskont<strong>in</strong>uierlich besiedeln oder sie häufig wechseln können. Zudem können z.B. abstehende R<strong>in</strong>denstücke<br />

und Stammrisse bzw. <strong>in</strong> Gebäuden kle<strong>in</strong>ste Spalten und Nischen, die trotz sorgfältiger Kontrollen nicht zu<br />

erkennen s<strong>in</strong>d, Quartiermöglichkeiten bieten. Der Aussagekraft von Quartierkontrollen s<strong>in</strong>d damit<br />

methodisch Grenzen gesetzt. Sie s<strong>in</strong>d jedoch die e<strong>in</strong>zige adäquate Möglichkeit, Aussagen über die<br />

Betroffenheit potenzieller Reproduktionsquartiere zu machen.<br />

Für e<strong>in</strong>e detaillierte Darstellung des methodischen Vorgehens und der Ergebnisse der Quartierkontrollen auf<br />

Fst-Nr. 821 (Baumhöhlen und Schuppen) wird an dieser Stelle auf den Beitrag von GEORG KRAUSE verwiesen<br />

(KRAUSE 2011).<br />

2.3 Haselmaus (Muscard<strong>in</strong>us avellanarius)<br />

Habitatpotenziale für die Haselmaus bestehen im Vorhabensbereich aufgrund des hohen Anteils an<br />

Haselsträuchern <strong>in</strong> der Strauchschicht im Bereich des kle<strong>in</strong>en Altholzbestands entlang des Roten Weges.<br />

E<strong>in</strong>e geeignete – und im vorliegenden Fall angewandte – Methode zum Nachweis der Haselmaus ist die<br />

Suche nach artspezifischen Fraßspuren an aufgenagten Haselnuss-Schalen (BRIGHT et al. 2006). Haselnüsse<br />

s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> bevorzugter Bestandteil des artspezifischen Nahrungsspektrums. Beim Aufnagen der Nüsse werden<br />

charakteristische, unverwechselbare Nagespuren h<strong>in</strong>terlassen. Die Suche wurde gemäß den Vorgaben<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es 100 m 2 großen Bereiches mit stark fruchtenden Haselnusssträuchern, jeweils für e<strong>in</strong>en<br />

Zeitraum von 20 M<strong>in</strong>uten durchgeführt. Bei e<strong>in</strong>er Absenz von Nagespuren kann mit hoher<br />

Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit davon ausgegangen werden, dass die Art am Standort nicht vorkommt.<br />

2.4 Reptilien<br />

Die Erfassung der Reptilien erfolgte an vier Term<strong>in</strong>en im Mai 2011 durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong>. Dipl. Biol.<br />

GEORG KRAUSE verwendete hierzu folgende Methoden:<br />

o Gezielte Geländebegehungen; besondere Berücksichtigung bevorzugter Habitate;<br />

Sichtbeobachtungen (Fernglas)<br />

o E<strong>in</strong>satz von 5 „Reptilienbrettern“ <strong>in</strong>sbesondere zum Nachweis der Bl<strong>in</strong>dschleiche sowie ggf. von<br />

Schlangen; Erleichterung des Nachweises von Eidechsenarten durch Angebot e<strong>in</strong>es künstlichen<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 9


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Sonnenplatzes im sonst sehr unübersichtlichen Gelände (überständige Wiesen u.<br />

Brennesselbestände)<br />

o Regelmäßige Überprüfung auf Reptilienvorkommen im Zusammenhang mit den anderen<br />

Kartierungsarbeiten<br />

o Abklärung von Reptilienvorkommen <strong>in</strong> den westlich anschließenden Baugebieten durch Befragung<br />

der Anwohner im Zusammenhang mit den Kartierungsarbeiten für das Baugebiet Sommerhalde II<br />

im Jahr 2009 (KRAUSE 2009)<br />

Für e<strong>in</strong>e detaillierte Darstellung des methodischen Vorgehens und der Ergebnisse der Reptilienkartierung<br />

wird an dieser Stelle auf den Beitrag von GEORG KRAUSE verwiesen (STADT DONZDORF 2011).<br />

2.5 Holzkäfer<br />

Am 18.08.2011 wurde der Untersuchungsbereich <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong>, vor allem der ältere Baumbestand entlang<br />

des Hohlweges (Roter Weg) im Südwesten des Untersuchungsgebiets und Teile des Streuobstbestands im<br />

Norden, von Dipl. Biol. CLAUS WURST auf Potenziale, Spuren der Anwesenheit oder etwaige Funde von<br />

naturschutzrelevanten Holzkäferarten h<strong>in</strong> begangen. Die Inaugensche<strong>in</strong>nahme erfolgte während der<br />

Vegetationsperiode. E<strong>in</strong> freier Blick <strong>in</strong> die Krone der untersuchten Bäume war daher nur e<strong>in</strong>geschränkt<br />

möglich.<br />

2.6 Rote Listen, Schutz und Zielartenkonzept<br />

Für die Beschreibung von Gefährdungsstatus und Schutz der untersuchten Tier- und Pflanzenarten wurden<br />

nachfolgende artspezifischen Roten Listen und Quellen verwendet.<br />

Baden-Württemberg Deutschland<br />

Fledermäuse und Haselmaus BRAUN & DIETERLEN (2003, 2005) HAUPT et al. (2009)<br />

Vögel LUBW (2005) SÜDBECK et al. (2007)<br />

Reptilien LAUFER et al. (2007) HAUPT et al. (2009)<br />

Holzkäfer BENSE (2002) BINOT et al. (1998)<br />

Informationen zur Natura-2000-Konzeption der Europäischen Union (FFH- u. VRL) wurden den Ausfüh-<br />

rungen von SSYMANK et al. (1998) und für die Ergänzungen zur EU-Osterweiterung von BALZER et al. (2004)<br />

entnommen. Die Angaben zu den Erhaltungszuständen <strong>in</strong> der biogeographischen Region stammen aus<br />

www.bfn.de (Abfrage 27.09.2008). Die Erhaltungszustände <strong>in</strong> Baden-Württemberg wurden aus<br />

www.lubw.baden-württemberg.de entnommen (Abfrage 28.09.2009).<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 10


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Die Ausführungen des besonderen Artenschutzes basieren auf der E<strong>in</strong>stufung der Arten nach § 7 BNatSchG.<br />

Den dargestellten Roten Listen, Gesetzesgrundlagen und Richtl<strong>in</strong>ien liegen die folgenden E<strong>in</strong>stufungen der<br />

Schutzkategorien zugrunde:<br />

Kategorie Bedeutung<br />

Rote Liste 1 Vom Aussterben bedroht<br />

BW: Baden-Württemberg 2 Stark gefährdet<br />

D: Deutschland 3 Gefährdet<br />

4/5/V „Vorwarnliste“ / pot. gefährdet<br />

R Art mit geographischer Restriktion<br />

D Daten defizitär, Gefährdung anzunehmen<br />

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unklar<br />

Nb Nicht bewertet (Neozoon)<br />

i Gefährdete wandernde Art<br />

Natura 2000 Anh. II Anhang II der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

EHZ BW / KBR: Erhaltungszustand <strong>in</strong><br />

Baden-Württemberg / kont<strong>in</strong>entale<br />

biogeographische Region<br />

Anh. IV Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

Anh. I Anhang I der EU-Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie<br />

FV<br />

U1<br />

U2<br />

? unbekannt<br />

Erhaltungszustand günstig<br />

Erhaltungszustand ungünstig – unzureichend<br />

Erhaltungszustand ungünstig – schlecht<br />

Bundesnaturschutzgesetz § Besonders geschützt nach § 7 BNatSchG<br />

(BNatSchG) §§ Streng geschützt nach § 7 BNatSchG<br />

Zielartenkonzept (ZAK) LA Landesart der Gruppe A<br />

(RECK et al. 1996) LB Landesart der Gruppe B<br />

2.7 Lokalpopulation<br />

N Naturraumart<br />

Der im Bundesnaturschutzgesetz verwendete Begriff der Lokalpopulation zur Ermittlung von Bee<strong>in</strong>trächti-<br />

gungen existiert <strong>in</strong> der wissenschaftlichen Ökologie nicht. Als Population def<strong>in</strong>iert das<br />

Bundesnaturschutzgesetz <strong>in</strong> § 7 e<strong>in</strong>e „biologisch oder geographisch abgegrenzte Zahl von Individuen e<strong>in</strong>er<br />

Art“. In der Ökologie wird als Population die Gesamtheit der Lebewesen e<strong>in</strong>er Art <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em abgegrenzten<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Raum bezeichnet. Die e<strong>in</strong>zelnen Mitglieder e<strong>in</strong>er Art stehen <strong>in</strong> ständigem genetischen Austausch (...).<br />

Zwischen verschiedenen Populationen besteht ke<strong>in</strong>e genetische Kommunikation (HEINRICH & HERGET 1990).<br />

Die Struktur e<strong>in</strong>er Population kann verschieden ausgeprägt se<strong>in</strong>, z.B. als ma<strong>in</strong>land-island-typ, als source-s<strong>in</strong>k-<br />

typ oder als Metapopulation (DETTNER & PETERS 2003). Lokalpopulationen können als Metapopulation <strong>in</strong><br />

ökologisch funktionalem Zusammenhang stehen. Häufig ist e<strong>in</strong>e Abgrenzung e<strong>in</strong>er lokalen Metapopulation<br />

(bestehend aus e<strong>in</strong>zelnen Teilpopulationen, die untere<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung [Genaustausch] stehen) nicht<br />

oder nur sehr schwierig möglich, sodass im E<strong>in</strong>zellfall entschieden werden muss, ob die Metapopulation<br />

oder die Lokalpopulation betrachtet wird (IMS 2008). Vor allem bei sehr mobilen Arten mit hohen<br />

Raumansprüchen oder sehr häufigen und weit verbreiteten Arten ist die Ausdehnung e<strong>in</strong>er lokalen<br />

Population und ihr Erhaltungszustand auch mit extremem Aufwand nicht zu ermitteln. Nach LANA (2009)<br />

können <strong>in</strong> diesem Fall Kreise oder Geme<strong>in</strong>den als planerische Grenzen herangezogen werden. In e<strong>in</strong>er<br />

Stellungnahme des MINISTERIUMS FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2009) hierzu<br />

heißt es dagegen, dass politische Grenzen von Kreis- oder Geme<strong>in</strong>degebieten ke<strong>in</strong>e geeigneten<br />

naturräumlichen Landschaftse<strong>in</strong>heiten darstellen. Als Abgrenzungskriterium für die Betrachtung e<strong>in</strong>er lokalen<br />

Population wird bei flächig verbreiteten Arten (z.B. Feldlerche) und bei revierbildenden Arten mit großen<br />

Aktionsräumen (z.B. Rotmilan) empfohlen, auf die Naturräume 4. Ordnung abzustellen. Entfällt e<strong>in</strong> Vorhaben<br />

auf zwei oder mehrere benachbarte Naturräume 4. Ordnung, sollen beide (alle) betroffenen Naturräume<br />

betrachtet werden.<br />

Der Vorhabensbereich <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> liegt <strong>in</strong> den beiden benachbarten Naturräumen 4. Ordnung Mittleres und<br />

Östliches Albvorland (101 und 102). Diese s<strong>in</strong>d der übergeordneten E<strong>in</strong>heit Schwäbisches Keuper-Lias-Land<br />

(10) zugeordnet.<br />

Soweit möglich, wurde die <strong>in</strong> den Formblättern (Kap. 5.2) dargestellte und zur Ermittlung der Betroffenheit<br />

im S<strong>in</strong>ne des BNatSchG notwendige Bewertung des Erhaltungszustandes der Lokalpopulation anhand der im<br />

Untersuchungsgebiet ermittelten Verbreitung vorgenommen. In den meisten Fällen ist, vor allem bei Vögeln,<br />

von Lokalpopulationen im oben genannten S<strong>in</strong>ne auszugehen, deren räumliche Ausdehnung weit über das<br />

Untersuchungsgebiet h<strong>in</strong>ausreicht. Für viele, vor allem weit verbreitete Arten ist von regional oder sogar<br />

landesweit vernetzten Vorkommen mit e<strong>in</strong>em regelmäßigen Individuenaustausch auszugehen. Zur<br />

Abschätzung des Zustandes der betroffenen Population wurde daher neben der im Untersuchungsgebiet<br />

ermittelten Verbreitung, auch die anhand der Ortskenntnis ermittelte lokale und regionale Verfügbarkeit<br />

geeigneter Habitate zu Bewertung herangezogen. H<strong>in</strong>zu kommt die Auswertung von regionalen<br />

Verbreitungsmustern anhand der Grundlagenwerke und von Bestandstrends (z.B. HÖLZINGER et al. 1987,<br />

1997, 1999 u. 2005, HÖLZINGER & BOSCHERT 2001, HÖLZINGER & MAHLER 2001, UVM 2010 etc.).<br />

Gleichwohl bleibt diese Bewertung subjektiv.<br />

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2.8 CEF-Maßnahmen<br />

Um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte ununterbrochen zu wahren,<br />

können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden (§ 44 Abs. 5 BNatSchG, CEF-Maßnahmen,<br />

„measures to ensure the cont<strong>in</strong>ued ecological functionality of breed<strong>in</strong>g sites and rest<strong>in</strong>g places“).<br />

Zu diesem Maßnahmentyp zählen z.B. die Erweiterung oder Verbesserung e<strong>in</strong>es Habitates bzw. die Schaf-<br />

fung e<strong>in</strong>es Ersatzhabitates. Funktionsfähige CEF-Maßnahmen führen dazu, dass e<strong>in</strong> Vorhaben ohne Erteilung<br />

e<strong>in</strong>er Ausnahme durchgeführt werden kann. Voraussetzung ist, dass die CEF-Maßnahmen<br />

o <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em räumlich-funktionalen Zusammenhang zum betroffenen Artenbestand stehen;<br />

o frühzeitig umgesetzt werden und alle für die betroffene Population erforderlichen Funktionen<br />

bereits zum E<strong>in</strong>griffszeitpunkt aufweisen;<br />

o artspezifisch geplant und umgesetzt werden;<br />

o die Quantität und Qualität e<strong>in</strong>er Lebensstätte erhalten bzw. optimieren;<br />

o rechtlich verb<strong>in</strong>dlich festgelegt werden und verfügbar s<strong>in</strong>d.<br />

Als Bestandteil bestimmter CEF-Maßnahmen kann e<strong>in</strong> Monitor<strong>in</strong>g notwendig werden, um unerwünschten<br />

Entwicklungen rechtzeitig entgegenzuwirken. Im Artenschutzbeitrag müssen der Zeitplan der Maßnah-<br />

menumsetzung, die notwendige Erfolgskontrolle und mögliche Risiken enthalten se<strong>in</strong>. Falls Abweichungen<br />

vom Maßnahmenziel auftreten, müssen Sicherungsmöglichkeiten gegeben se<strong>in</strong>, um das Ziel dennoch zu<br />

erreichen (LST 2008).<br />

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3 Wirkung des Vorhabens<br />

Die Auswirkungen von Bauvorhaben liefern je nach Umfang des Planungsvorhabens und betroffener<br />

Tierarten und Tiergruppen e<strong>in</strong>e breite Palette ganz unterschiedlicher E<strong>in</strong>flüsse. Im Allgeme<strong>in</strong>en wird zwi-<br />

schen anlagebed<strong>in</strong>gten, baubed<strong>in</strong>gten und betriebsbed<strong>in</strong>gten Auswirkungen unterschieden (GASSNER &<br />

WINKELBRANDT 1990). Es muss zudem von e<strong>in</strong>er Vermehrung der allgeme<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>tergrundbelastung auch bei<br />

entfernten Ökosystemen und Biotopen ausgegangen werden, wenngleich die Belastung mit zunehmender<br />

Entfernung zur Störgröße abnimmt. Die wesentlichen E<strong>in</strong>flussgrößen <strong>in</strong> Anlehnung an RECK (1990) werden<br />

im Folgenden kurz dargestellt.<br />

Baubed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren/Wirkprozesse<br />

o Wirkungen der Baustelle bzw. des Baubetriebes<br />

o Anlage von Deponien<br />

o Erdentnahme<br />

o Bodenverdichtung und Umwandlung der Bodenart<br />

o weitere Flächenveränderung bzw. -verluste über die eigentliche Versiegelung h<strong>in</strong>aus<br />

o Tierverluste beim Baubetrieb<br />

Anlagenbed<strong>in</strong>gte Wirkprozesse<br />

o Klimaänderungen (<strong>in</strong>sbes. Mikroklima)<br />

o Änderungen des Wasserhaushaltes<br />

o Veränderung von Oberflächengewässern<br />

o Flächenzerschneidung direkt und <strong>in</strong>direkt<br />

o ggf. Unterschreitung von M<strong>in</strong>imallebensräumen überlebensfähiger Populationen<br />

o Trennung von Teillebensräumen<br />

o Ausbreitungsbarrieren<br />

o Tierverluste<br />

o Strukturierung und Neuschaffung von Lebensräumen<br />

o Schaffung neuer Ausbreitungsbänder<br />

o Erhöhung <strong>in</strong>terspezifischer Konkurrenz<br />

o Erschließungsfunktion (d.h. weitere Folgewirkungen z.B. Neubaugebiete s<strong>in</strong>d zu erwarten)<br />

Betriebsbed<strong>in</strong>gte Wirkprozesse<br />

s. anlagebed<strong>in</strong>gte Auswirkungen und zusätzlich:<br />

o Tierverluste (z.B. Attraktionswirkung)<br />

o Emissionen/Immissionen (z.B. Staub, Nährstoffe, Schadstoffe, Licht, Lärm, etc.)<br />

o Schadstoffe<strong>in</strong>träge durch Unfälle<br />

Im Rahmen des geplanten Vorhabens s<strong>in</strong>d zunächst Verluste von Habitatstrukturen sowie Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

auch von außerhalb des Vorhabensbereichs liegenden Lebensräumen während der Bauphase von Relevanz.<br />

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Als baubed<strong>in</strong>gte Auswirkungen s<strong>in</strong>d zum e<strong>in</strong>en direkte Tierverluste (z.B. Gelege oder Nestl<strong>in</strong>ge von Vögeln)<br />

möglich. Zum anderen kann, durch die Anlage von Baustraßen, Materiallager oder Ähnlichem, die<br />

Zerstörung oder Bee<strong>in</strong>trächtigung von Habitat-, Fortpflanzungs- und Ruhestätten auch über den<br />

unmittelbaren Vorhabensbereich h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>treten.<br />

Als anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkprozesse ist e<strong>in</strong>e Zerstörung von Habitatflächen (z.B. für die Zauneidechse bzw.<br />

Hecken- oder Höhlenbrüter) denkbar.<br />

Mögliche betriebsbed<strong>in</strong>gte Auswirkungen können von Lärm- und Lichtemissionen, verursacht durch<br />

verstärkten KFZ-Verkehr oder Beleuchtungse<strong>in</strong>richtungen ausgehen.<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

4 Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und zur Sicherung der<br />

kont<strong>in</strong>uierlichen ökologischen Funktionalität<br />

4.1 Grundlagen<br />

Die vorliegende Maßnahmenplanung zielt darauf ab, Bee<strong>in</strong>trächtigungen möglichst vollständig zu<br />

vermeiden. Sie folgt damit den Empfehlungen der LANA (2009). Diese führt hierzu aus: „Es reicht zur<br />

Vermeidung des Verbotstatbestandes <strong>in</strong> der Regel nicht aus, dass potenziell geeignete Ersatzlebensräume<br />

außerhalb des Vorhabensgebietes vorhanden s<strong>in</strong>d. Dies wird nur der Fall se<strong>in</strong>, wenn nachweislich <strong>in</strong><br />

ausreichendem Umfang geeignete Habitatflächen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zur<br />

Verfügung stehen. Vielmehr darf an der ökologischen Gesamtsituation des von dem Vorhaben betroffenen<br />

Bereichs im H<strong>in</strong>blick auf die Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte ke<strong>in</strong>e Verschlechterung e<strong>in</strong>treten<br />

(…). Dabei darf es – auch unter Berücksichtigung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (…) – nicht zur<br />

M<strong>in</strong>derung des Fortpflanzungserfolgs bzw. der Ruhemöglichkeiten des/der Bewohner(s) der Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätte kommen“.<br />

Bezüglich der zeitlichen Dauer des Schutzes e<strong>in</strong>er Fortpflanzungsstätte merkt die LANA (2009) an: „Bei nicht<br />

standorttreuen Tierarten, die ihre Lebensstätten regelmäßig wechseln und nicht erneut nutzen, ist die<br />

Zerstörung e<strong>in</strong>er Fortpflanzungs- oder Ruhestätte außerhalb der Nutzungszeiten ke<strong>in</strong> Verstoß gegen die<br />

artenschutzrechtlichen Vorschriften. E<strong>in</strong> Sonderfall s<strong>in</strong>d Vogelarten, die zwar ihre Neststandorte nicht aber<br />

ihre Brutreviere regelmäßig nutzen. Hier liegt e<strong>in</strong> Verstoß dann vor, wenn regelmäßig genutzte Reviere<br />

aufgegeben werden“.<br />

Auch beim Schutz e<strong>in</strong>zelner Individuen wird der Vorgabe gefolgt, dass vermeidbare Tötungen oder<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu unterlassen s<strong>in</strong>d, sofern sie mit zumutbarem Aufwand realisiert werden können.<br />

Betrachtet werden dabei Arten mit e<strong>in</strong>em Gefährdungsgrad ab der E<strong>in</strong>stufung <strong>in</strong> die landes- oder<br />

bundesweite Vorwarnliste.<br />

Bei den meisten ungefährdeten, aber besonders oder streng geschützten Tierarten mit weiter Verbreitung und<br />

genügend Ausweichmöglichkeiten können zeitweise Funktionsverluste von Habitaten und Strukturen<br />

akzeptiert werden, ohne dass die lokalen Bestände nennenswerte oder erhebliche E<strong>in</strong>bußen erleiden. Die<br />

Maßnahmenplanung zielt jedoch darauf ab, auch diese Bee<strong>in</strong>trächtigungen möglichst frühzeitig und<br />

umfassend zu kompensieren.<br />

Alle Maßnahmentypen können konfliktm<strong>in</strong>dernd wirken. S<strong>in</strong>d zeitweise ökologische Funktionsverluste nicht<br />

akzeptabel, weil ansonsten artspezifisch erhebliche Bestandse<strong>in</strong>brüche nicht auszuschließen wären, s<strong>in</strong>d sie<br />

als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Die Kapitel 4.2 und 4.3 beschreiben Maßnahmen zur<br />

Konfliktvermeidung und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität (sog. CEF-Maßnahmen und leiten<br />

ihren Bedarf und Umfang her. Kap. 5 zeigt auf, für welche Arten konfliktm<strong>in</strong>dernde Maßnahmen ausreichen<br />

oder ob zusätzliche Maßnahmen vor dem E<strong>in</strong>treten von Bee<strong>in</strong>trächtigungen realisiert werden müssen.<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erfordert <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>e spezifische Betrachtung e<strong>in</strong>zelner<br />

Arten. Dabei kann es se<strong>in</strong>, dass bei e<strong>in</strong>er Art konfliktm<strong>in</strong>dernde Maßnahmen – unabhängig ob im<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>, Grünordnungsplan oder Umweltbericht als Vermeidungs-, Gestaltungs- oder<br />

Ausgleichsmaßnahmen def<strong>in</strong>iert – zur Vermeidung von Verbotsverletzungen ausreichen, bei e<strong>in</strong>er anderen<br />

Art dieselben Maßnahmen jedoch zw<strong>in</strong>gend vor dem E<strong>in</strong>treten von Bee<strong>in</strong>trächtigungen realisiert werden<br />

müssen.<br />

4.2 Maßnahmen zur Konfliktvermeidung<br />

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung s<strong>in</strong>d durchzuführen, um Gefährdungen von Tier- und Pflan-<br />

zenarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie und von europäischen Vogelarten zu vermeiden oder zu<br />

m<strong>in</strong>dern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter<br />

Berücksichtigung dieser Maßnahmen.<br />

4.2.1 Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen oder europäischen Vogelarten nach<br />

Art. 1 der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie<br />

Um Individuenverluste bei Brutvögeln auszuschließen, dürfen Gehölzrodungen sowie der Abriss der beiden<br />

Schuppen auf Fst-Nr. 821 nur außerhalb der Brutzeit von Vögeln und der Wochenstubenzeit von<br />

Fledermäusen erfolgen (1. Oktober bis 28. Februar). Durch nochmalige Kontrolle und Verschluss der<br />

Baumhöhlen kurz vor Fällung ist die endgültige Absenz von Fledermäusen sicherzustellen.<br />

4.2.2 Maßnahmen zum Erhalt und zur Neuschaffung von Streuobstwiesen<br />

Das Vorhaben führt zu Bee<strong>in</strong>trächtigungen und zum Verlust von Brut- und Nahrungshabitaten für Vogelarten<br />

von Streuobstwiesen. Als Kompensationsmaßnahme wird die Anlage von Streuobstbeständen oder ähnlichen<br />

Strukturen im Umfeld des Vorhabens notwendig. Die Kompensation kann durch die Neuanlage von<br />

Streuobstwiesen (z.B. auf Ackerflächen) erfolgen. Alternativ können auch bislang <strong>in</strong>tensiv genutzte<br />

Kle<strong>in</strong>gärten <strong>in</strong> extensiv bewirtschaftete Obstbaumwiesen umgewandelt oder stark verbuschte, derzeit für die<br />

betroffenen Arten nicht mehr nutzbare, Parzellen freigestellt werden. Der Flächenbedarf orientiert sich am<br />

E<strong>in</strong>griffsumfang.<br />

Von zentraler Bedeutung ist dabei die Folgenutzung der neu angelegten Streuobstwiesen. Hier ist e<strong>in</strong>e<br />

zweischürige Mahd mit Abräumen des Mähgutes vorzusehen, alternativ kann auch e<strong>in</strong>e Umtriebsbeweidung<br />

mit hohen Besatzdichten und kurzen Stand- und langen Ruhezeiten (m<strong>in</strong>d. acht Wochen) erfolgen. Um die<br />

Möglichkeiten e<strong>in</strong>er fachgerechten Folgenutzung zu sichern, s<strong>in</strong>d bei den Obstbaumneupflanzungen<br />

Pflanzabstände von m<strong>in</strong>desten 12 bis 15 Metern e<strong>in</strong>zuhalten. Damit wird auch erreicht, dass sich unter den<br />

Obstbäumen e<strong>in</strong>e blumenreiche Vegetation entwickelt.<br />

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4.2.3 Erhalt bzw. Neuschaffung von Feldgehölzen als Leitstruktur für Fledermäuse<br />

Im Südwesten des Vorhabensbereichs liegt entlang des Roten Weges e<strong>in</strong> größtenteils aus alten Eichen<br />

bestehender Gehölzriegel, entlang dessen im Untersuchungsjahr e<strong>in</strong>e hohe Fledermausaktivität herrschte.<br />

Dieser Gehölzriegel ist demnach e<strong>in</strong>e regelmäßig genutzte Leitstruktur für jagende bzw. auf dem Transferflug<br />

bef<strong>in</strong>dliche Fledermäuse. Durch e<strong>in</strong>e im Grünordnungsplan vorgesehene Pflanzb<strong>in</strong>dung (Pfb 1) für diese<br />

Fläche bleibt die Leitstruktur erhalten. Ob der Altholzbestand bestehen bleibt oder durch jüngere Gehölze<br />

ersetzt wird, ist für Fledermäuse nur von ger<strong>in</strong>ger Relevanz. Entscheidend ist lediglich e<strong>in</strong> dichter und<br />

durchgängiger Gehölzbestand, entlang dessen sich vor allem die strukturgebunden fliegenden Fledermäuse<br />

auf ihren Jagd- und Transferflügen orientieren können. Auch die als Ausgleichsmaßnahme A 2 im<br />

Grünordnungsplan vorgesehene Verlängerung dieses Gehölzriegels wirkt sich positiv auf jagende oder auf<br />

dem Transferflug bef<strong>in</strong>dliche Fledermäuse aus.<br />

4.2.4 Maßnahmen zur Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen<br />

Durch Beleuchtungse<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>griffsbereichen können raumwirksame Lichtemissionen <strong>in</strong><br />

bislang ungestörte Bereiche im Umfeld entstehen. Diese können zu erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

<strong>in</strong>sbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse und der nachtaktiven Insekten (Holzkäfer) führen. Die<br />

Beleuchtung ist grundsätzlich auf Lichtquellen, die für die Sicherheit unbed<strong>in</strong>gt notwendig s<strong>in</strong>d zu<br />

begrenzen. Skybeamer, Fassadenbeleuchtungen oder Reklamen s<strong>in</strong>d nicht zulässig. Zur M<strong>in</strong>imierung von<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Umfeldes s<strong>in</strong>d im öffentlichen und privaten Raum Leuchtmittel zu verwenden, die<br />

folgenden Kriterien entsprechen (vgl. HÖTTINGER & GRAF 2003):<br />

o UV-absorbierende Leuchtenabdeckungen<br />

o <strong>in</strong>sektendicht schließendes Leuchtgehäuse mit e<strong>in</strong>er Oberflächentemperatur nicht über 60° C<br />

o sensible Wahl des Standortes der Beleuchtungsanlagen, um empf<strong>in</strong>dliche Bereiche nicht zu<br />

bee<strong>in</strong>flussen (s.o.)<br />

o M<strong>in</strong>imierung der e<strong>in</strong>gesetzten Lichtmenge (Anzahl der Lampen und Leistung) sowie der Länge des<br />

Betriebes<br />

o Abstrahlung des Lichtes nur nach unten, e<strong>in</strong>e laterale Abstrahlung muss <strong>in</strong>sbesondere zu den<br />

Außenbereichen h<strong>in</strong> vermieden werden<br />

o generell ist die Lockwirkung von Natriumdampf-Niederdrucklampen sowie Natriumdampf-<br />

Hochdrucklampen für Insekten ger<strong>in</strong>ger als Quecksilberdampf-Hochdruck und Mischlichtlampen.<br />

Nach neueren Untersuchungen wurde an LED-Lampen von allen gebräuchlichen Lampentypen<br />

der ger<strong>in</strong>gste Insektenanflug festgestellt (EISENBEIS & EICK 2011). Diese s<strong>in</strong>d demnach den anderen<br />

Beleuchtungsarten vorzuziehen.<br />

o Verwendung von Gelblicht<br />

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4.2.5 Maßnahmen zum Schutz besonders bzw. streng geschützter Holzkäfer<br />

E<strong>in</strong> Baum des Streuobstbestandes auf Fst.-Nr. 821 (Karte 1) bietet Habitatpotenzial für den Großen Goldkäfer<br />

(Protaetia aerug<strong>in</strong>osa). Dieser Baum liegt knapp außerhalb des Vorhabensbereichs. Bei den Bauarbeiten ist<br />

auf den Erhalt des Baums zu achten.<br />

Im sonstigen Streuobstbestand s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e weiteren planungsrelevanten Arten zu erwarten. Es wird jedoch<br />

trotzdem empfohlen, die ggf. zu rodenden Obstbäume großdimensioniert, <strong>in</strong> Stammabschnitten von vier<br />

Meter Länge bzw. als ganze Bäume (falls jünger) mit ihren stärkeren Kronenästen sonnenexponiert dauerhaft<br />

im besiedlungsgeeigneten Umfeld (Streuobstbestände im Verbund mit dem Vorhabensbereich) zu lagern, um<br />

<strong>in</strong> diesem Holz bef<strong>in</strong>dlichen Entwicklungsstadien wenigstens teilweise den Abschluss ihrer Entwicklung zu<br />

ermöglichen.<br />

Im Südwesten des Vorhabensbereichs bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Alteichenbestand. Alteichen s<strong>in</strong>d auf dem<br />

Albtrauf selten, jedoch s<strong>in</strong>d sie bezogen auf die Holzkäferfauna sehr artenreiche Wirtsbäume. Zur<br />

M<strong>in</strong>imierung der Betroffenheit der Holzkäfer wird die Kronenentlastung und sonnenexponierte Lagerung des<br />

Schnittguts <strong>in</strong> Waldrandnähe empfohlen. Wird diese Kronenentlastung unmittelbar vor dem Laubaustrieb<br />

oder auch während der Vegetationsperiode fachgerecht durchgeführt, kann hier über lange Jahre wertvolles<br />

Besiedlungspotenzial gerade für Holzkäfer aufrechterhalten werden. Die zu erwartende Ausbildung von<br />

Ersatzkronen wird auch optisch zu e<strong>in</strong>em befriedigenden Ergebnis führen können. Demgegenüber s<strong>in</strong>d die<br />

hier bef<strong>in</strong>dlichen Buchen und Ahorne, sollten sie vorhabensbed<strong>in</strong>gt entfernt werden, von ger<strong>in</strong>gerer<br />

Bedeutung bzw. <strong>in</strong> den vorhandenen Dimensionen auch im Umfeld (Waldbestand) vorhanden.<br />

4.3 Maßnahmen zur Sicherung der kont<strong>in</strong>uierlichen ökologischen Funktionalität<br />

(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5<br />

BNatSchG)<br />

Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kont<strong>in</strong>uierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen)<br />

s<strong>in</strong>d durchzuführen, um Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie und<br />

von europäischen Vogelarten zu vermeiden oder zu m<strong>in</strong>dern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. §<br />

44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen.<br />

4.3.1 Maßnahmen für Vogelarten mit regelmäßig besetzten Nestern und potenzielle<br />

Zwischenquartiere für Fledermäuse<br />

Durch das Vorhaben gehen auf Fst-Nr. 821 zwei Streuobstbäume mit jeweils e<strong>in</strong>er Baumhöhle verloren, die<br />

sich als potenzielle Brut- und Ruhestätten für Höhlen- bzw. Halbhöhlenbrüter sowie als Zwischenquartiere<br />

für Fledermäuse eignen. In e<strong>in</strong>er überplanten alten Holzhütte besteht ebenfalls Quartierpotenzial für<br />

Fledermäuse (S1 <strong>in</strong> Karte 1). Zudem brütet der landesweit rückläufige Star (Sturnus vulgaris) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Nistkasten <strong>in</strong> der Streuobstwiese. Als Ersatz für diese (potenziellen) Quartiere s<strong>in</strong>d im Umfeld des Vorhabens<br />

<strong>in</strong>sgesamt neun Vogel-Nistkästen und ebenso viele Fledermauskästen anzubr<strong>in</strong>gen. M<strong>in</strong>destens drei<br />

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Vogelnistkästen müssen als Nistplatz für den Star geeignet se<strong>in</strong> (rundes E<strong>in</strong>flugloch, 45 mm Durchmesser).<br />

Die restlichen sechs Kästen können sowohl ovale (ca. 48 mm hohe und 32 mm breite) als auch runde<br />

E<strong>in</strong>fluglöcher (siehe oben) besitzen.<br />

Die Ausbr<strong>in</strong>gung aller Nisthilfen muss vor Beg<strong>in</strong>n der Baufeldräumung erfolgen und von e<strong>in</strong>em erfahrenen<br />

Ornithologen vorgenommen werden. Sie s<strong>in</strong>d zudem regelmäßig e<strong>in</strong>mal jährlich im Herbst zu kontrollieren<br />

und ggf. zu re<strong>in</strong>igen.<br />

Zur Kompensation des bau- und anlagebed<strong>in</strong>gten Wegfalls potenzieller Quartiere für Fledermäuse s<strong>in</strong>d etwa<br />

neun Fledermauskästen <strong>in</strong> den Obstbaumwiesen im Umfeld des Vorhabens anzubr<strong>in</strong>gen. Art, Lage und<br />

Pflege dieser Ersatzquartiere sollten im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen ebenfalls durch e<strong>in</strong>en<br />

fachkompetenten Experten bestimmt werden.<br />

4.4 Monitor<strong>in</strong>g, ökologische Baubegleitung und verbleibende Risiken<br />

Im Rahmen e<strong>in</strong>er ökologischen Baubegleitung ist die räumliche und zeitliche E<strong>in</strong>haltung <strong>in</strong>sbesondere der <strong>in</strong><br />

den Kap. 4.2.1, 4.2.5 und 4.3.1 für Holzkäfer, Fledermäuse und Vögel genannten Maßnahmen zu<br />

überwachen und ihre Ausführung gegebenenfalls zu präzisieren.<br />

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5 Bestand und Betroffenheit der Arten<br />

5.1 Bestand und Betroffenheit der Tierarten nach Anhang IV der FFH-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie<br />

Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5<br />

BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige E<strong>in</strong>griffe folgende Verbote:<br />

Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Verletzung<br />

oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt e<strong>in</strong> Verbot nicht vor, wenn<br />

die ökologische Funktion der von dem E<strong>in</strong>griff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />

im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.<br />

Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-<br />

w<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt e<strong>in</strong> Verbot nicht vor, wenn die Störung zu<br />

ke<strong>in</strong>er Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.<br />

An dieser Stelle muss auf die diesbezüglich zwangsläufig nach wie vor herrschende Rechtsunsicherheit bei<br />

der Interpretation der im alten, aber auch im neuen Gesetzestext enthaltenen Formulierungen h<strong>in</strong>gewiesen<br />

werden, <strong>in</strong>sbesondere bezüglich der Begriffe „räumlich-funktionaler Zusammenhang“ und „Lokalpopulation“<br />

(vgl. Kap. 2.7).<br />

5.1.1 Fledermäuse<br />

5.1.1.1 Artenspektrum, Schutzstatus und Gefährdung<br />

Im Untersuchungsgebiet sowie dessen Umgebung wurden im Rahmen der Erhebungen sieben<br />

Fledermausarten registriert: Breitflügelfledermaus (Eptesicus serot<strong>in</strong>us), Fransenfledermaus (Myotis nattereri)<br />

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Großes Mausohr (Myotis myotis), Rauhautfledermaus (Pipistrellus<br />

nathusii) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong>e Art aus dem Komplex der<br />

Bartfledermäuse. Dieser Artkomplex besteht aus der häufigeren Kle<strong>in</strong>en Bartfledermaus (Myotis mystac<strong>in</strong>us)<br />

und der deutlich selteneren Großen Bartfledermaus (Myotis brandtii). Die Rufe beider Arten s<strong>in</strong>d im<br />

Detektor jedoch nicht zu unterscheiden. E<strong>in</strong>ige Detektoraufnahmen konnten nur bis auf Gattungsniveau<br />

(Myotis spec.) bestimmt werden. Aufgrund der Lautstruktur kann für diese Arten lediglich das Große Mausohr<br />

(Myotis myotis) ausgeschlossen werden. Im Rahmen des <strong>Bebauungsplan</strong>s Sommerhalde II im Jahr 2009<br />

durchgeführte Erfassungen ergaben ke<strong>in</strong>e zusätzlichen Artnachweise (SCHREIBER 2009).<br />

5.1.1.2 Schutzstatus und Gefährdung<br />

Tab. 1 zeigt Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum festgestellten Fledermausarten. Sie gibt<br />

für die e<strong>in</strong>zelnen Arten Auskunft über den Zielartenstatus im Zielartenkonzept Baden-Württemberg (ZAK),<br />

den Rote-Liste-Status Baden-Württemberg (BW) bzw. Deutschland (D) und über den Schutzstatus nach<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 21


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. FFH-Richtl<strong>in</strong>ie (FFH). Alle heimischen Fledermausarten s<strong>in</strong>d nach<br />

§7 i.V.m. §15 BNatSchG national streng geschützt sowie im Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie verzeichnet.<br />

Tab. 1 Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsgebiet zum <strong>Bebauungsplan</strong> Sommerhalde III<br />

<strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> nachgewiesenen Fledermausarten (Abk. vgl. Kap. 2.6).<br />

Nr. Art Deutscher Name<br />

Rote Liste FFH-RL EHZ<br />

BW D<br />

BW KBR<br />

1. Eptesicus serot<strong>in</strong>us Breitflügelfledermaus 2 G Anh. IV FV FV<br />

2. Myotis mystac<strong>in</strong>us,<br />

Myotis brandtii<br />

Kle<strong>in</strong>e Bartfledermaus,<br />

Große Bartfledermaus<br />

3<br />

1<br />

V<br />

V<br />

Anh. IV<br />

Anh. IV<br />

3. Myotis nattereri Fransenfledermaus 2 - Anh. IV FV FV<br />

4. Nyctalus noctula Großer Abendsegler i V Anh. IV FV U1<br />

5. Myotis myotis Großes Mausohr 2 V Anh. II, IV FV FV<br />

6. Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus i - Anh. IV FV FV<br />

7. Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 3 - Anh. IV FV FV<br />

5.1.1.3 Habitatansprüche und landesweite Verbreitung<br />

Fledermäuse stellen teilweise sehr spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum und vor allem an ihre<br />

Quartiere. Die nachfolgenden Tabellen geben e<strong>in</strong>e Übersicht über die Struktur der Jagdhabitate, Quar-<br />

tierpräferenzen und die landesweite Verbreitung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Arten.<br />

Tab. 2 Literaturdaten zur Lage von Quartieren der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Fleder-<br />

mausarten (Quellen: BRAUN & DIETERLEN 2003, SKIBA 2009, MESCHEDE & RUDOLPH 2004, MLR<br />

2010).<br />

Art Reproduktion/<br />

Breitflügel-<br />

fledermaus<br />

Große<br />

Bartfledermaus<br />

Wochenstuben<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 22<br />

FV<br />

U1<br />

Sommer- / Zwischenquartiere Überw<strong>in</strong>terung<br />

Dachstühle Enge Hohlräume von Dächern,<br />

Bevorzugt im Gegensatz zur<br />

Kle<strong>in</strong>en Bartfledermaus Dach-<br />

böden oder Zwischendach-<br />

bereiche, aber auch h<strong>in</strong>ter<br />

Fassaden und Fensterläden, oft<br />

<strong>in</strong> Waldnähe<br />

h<strong>in</strong>ter Wandverkleidungen,<br />

Hohlschichten von Außenwänden;<br />

Zwischenquartiere ähnlich den<br />

Sommerquartieren<br />

Baumhöhlen, unter Dächern sowie<br />

Kunsthöhlen, gelegentlich<br />

Mischkolonien mit anderen Arten<br />

Höhlen, Felsspalten<br />

Höhlen, Stollen, meist<br />

U1<br />

U1<br />

e<strong>in</strong>zeln frei an Wand und<br />

Decke hängend


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Tab. 2 Literaturdaten zur Lage von Quartieren der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Fleder-<br />

mausarten (Quellen: BRAUN & DIETERLEN 2003, SKIBA 2009, MESCHEDE & RUDOLPH 2004, MLR<br />

2010).<br />

Art Reproduktion/<br />

Kle<strong>in</strong>e<br />

Bartfledermaus<br />

Fransen-<br />

fledermaus<br />

Großer<br />

Abendsegler<br />

Großes<br />

Mausohr<br />

Rauhaut-<br />

fledermaus <br />

Zwerg-<br />

fledermaus<br />

Wochenstuben<br />

Überwiegend Ritzen u. Spalten<br />

v.a. außen an Gebäuden, z.B.<br />

Fensterläden, Rollladenkästen,<br />

Holzverschalungen, seltener<br />

Dachböden, oft am Ortsrand im<br />

Übergang zu Wald, sehr selten<br />

<strong>in</strong> R<strong>in</strong>denspalten von Bäumen<br />

Baumhöhlen, R<strong>in</strong>denspalten,<br />

Nistkästen aber auch <strong>in</strong> Mauer-<br />

u. Brückenspalten, Gebäuden<br />

vorwiegend Spechthöhlen, auch<br />

andere Baumhöhlen und Nist-<br />

kästen<br />

Sommer- / Zwischenquartiere Überw<strong>in</strong>terung<br />

Ke<strong>in</strong>e Angaben, wahrsche<strong>in</strong>lich<br />

vergleichbar mit Wochenstu-<br />

benquartieren, gelegentlich<br />

Mischkolonien mit anderen Arten<br />

wahrsche<strong>in</strong>lich vergleichbar mit<br />

Wochenstubenquartieren<br />

fast ausschließlich Baumhöhlen,<br />

auch Nistkästen; Wohngebäude,<br />

Brücken als Zwischenquartiere<br />

Dachstöcke von Gebäuden Dachräume, Turmhelme, Brü-<br />

In Baden Württemberg vorwie-<br />

gend wandernde Art, es fehlen<br />

ausreichend Daten<br />

Variabel, überwiegend Ritzen u.<br />

Spalten an Gebäuden, z.B.<br />

Fensterläden od. Rollladen-<br />

kästen. Seltener Dachböden,<br />

sehr selten <strong>in</strong> Baumhöhlen<br />

ckenhohlräume (selten); ab August<br />

Paarungsquartiere<br />

Baumhöhlen, Nistkästen,<br />

Stammrisse, Spalten an Gebäuden,<br />

Mauerrisse<br />

Präferiert Gebäude (Ritzen,<br />

Dachböden), Felsspalten,<br />

Baumhöhlen; variabel<br />

Felshöhlen, Stollen, tiefe<br />

Keller u.ä.<br />

Höhlen, Stollen oder Keller,<br />

oft versteckt <strong>in</strong> tiefen Spalten<br />

große Baumhöhlen, <strong>in</strong> Fels-<br />

spalten, hohen Gebäuden,<br />

(Nistkästen)<br />

Felshöhlen, Stollen, tiefe<br />

Keller, unterirdisch <strong>in</strong><br />

Festungsanlagen<br />

Felsspalten, Mauerrisse,<br />

Höhlen (auch von Bäumen),<br />

Spalten an Gebäuden<br />

Felsspalten, Höhlen,<br />

Bauwerke mit Quartieren<br />

ähnlicher Eigenschaften<br />

Tab. 3 Habitatansprüche und landesweite Verbreitung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen<br />

Breitflügel-<br />

fledermaus<br />

Große<br />

Bartfledermaus<br />

Fledermausarten (Quellen: BRAUN & DIETERLEN 2003, SKIBA 2009, MESCHEDE & RUDOLPH 2004,<br />

MLR 2010).<br />

Jagdhabitate: Breites Spektrum, von (feuchten) Wiesen, Parks, Obstwiesen und reich strukturiertes<br />

Offenland, Randbereiche von Wäldern und Lichtungen, meidet geschlossene Wälder<br />

Verbreitung: Schwerpunkte <strong>in</strong> der nördlichen Rhe<strong>in</strong>ebene, <strong>in</strong> Nordbaden, im Kocher-Jagst-Gebiet,<br />

im Vorland der Schwäbischen Alb u. im Westallgäuer Hügelland<br />

Jagdhabitate: Bevorzugt Wälder und Gewässerbiotope (oft Moore, Riedwiesen, Bruchwälder),<br />

seltener auf Wiesen und <strong>in</strong> Ortschaften<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 23


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Tab. 3 Habitatansprüche und landesweite Verbreitung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen<br />

Kle<strong>in</strong>e<br />

Bartfledermaus<br />

Fransen-<br />

fledermaus<br />

Großer<br />

Abendsegler<br />

Großes Mausohr<br />

Rauhaut-<br />

Fledermausarten (Quellen: BRAUN & DIETERLEN 2003, SKIBA 2009, MESCHEDE & RUDOLPH 2004,<br />

MLR 2010).<br />

Verbreitung: Landesweit zerstreut, größter Bestand im oberschwäbischen Hügelland, Vorkommen<br />

oft an Nähe zu Mooren gebunden<br />

Jagdhabitate: Sehr verschiedenartig, lichte Wälder, Hecken, auch Hofflächen, Gewässer etc., gerne<br />

entlang von l<strong>in</strong>earen Randstrukturen<br />

Verbreitung: Landesweit, Schwerpunkte im Nordschwarzwald und im Mittleren und Vorderen<br />

Odenwald, W<strong>in</strong>terquartiere v.a. auf der Schwäbischen Alb und im Nordschwarzwald<br />

Jagdhabitate: Breites Spektrum, von Wiesen, feuchten Wäldern, Parks und reich strukturiertes<br />

Offenland<br />

Verbreitung: Landesweit lückig, u.a. mit Schwerpunkten im Kocher-Jagst-Gebiet, Albvorland,<br />

Nordrand des Schwarzwaldes und Oberschwaben, W<strong>in</strong>terquartiere v.a. auf der<br />

Schwäbischen Alb und im Schwarzwald<br />

Jagdhabitate: Offene Wälder und Waldränder, strukturiertes Offenland, vor allem mit Anb<strong>in</strong>dung<br />

an Gewässer<br />

Verbreitung: Landesweit vor allem als Durchzügler, Nachweisschwerpunkte im Sommer <strong>in</strong> den<br />

wärmebegünstigten Lagen, z.B. im Oberrhe<strong>in</strong>tal, im Neckar-Tauberland u. am Bo-<br />

densee<br />

Jagdhabitate: V.a. Laubwälder auch kurzrasiges Grünland, seltener Nadelwälder und<br />

Obstbaumwiesen, jagt gerne <strong>in</strong> Bodennähe<br />

Verbreitung: Landesweit, auf der schwäbischen Alb und im Hoch- u. Südschwarzwald lückiger<br />

Jagdhabitate Wälder, vor allem mit Stillgewässern<br />

fledermaus Verbreitung Landesweit vor allem als Durchzügler, Nachweisschwerpunkte im Sommer im Ober-<br />

Zwergfledermaus<br />

rhe<strong>in</strong>tal, im mittleren Neckarraum und am Bodensee, im Land auch Übersommerun-<br />

gen, e<strong>in</strong>zelne W<strong>in</strong>terfunde aus der Oberrhe<strong>in</strong>ebene, Nordbaden, mittleren Schwäbi-<br />

schen Alb und Bodenseeraum<br />

Jagdhabitate: Mit Abstand häufigste Art im Land, nutzt variabel e<strong>in</strong> breites Spektrum, von Wiesen,<br />

feuchten Wäldern, Parks und reich strukturiertem Offenland, seltener auf offenem<br />

Agrarland<br />

Verbreitung: Landesweit, bevorzugt <strong>in</strong> Flusstälern, <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerer Dichte auf der Schwäbischen Alb<br />

und im südlichen Schwarzwald<br />

5.1.1.4 Räumliche Aktivität im Untersuchungsraum<br />

Die vier Detektorbegehungen im Jahr 2011 erbrachten <strong>in</strong>sgesamt etwa 52 Fledermauskontakte durch den<br />

mobilen Detektor und 158 Kontakte durch die stationären Batcorder. Dar<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d jedoch zahlreiche<br />

Mehrfachbeobachtungen enthalten. Die Rufauswertung ergab e<strong>in</strong>e relativ hohe Aktivität von Fledermäusen<br />

entlang des Gehölzriegels im Südwesten des Vorhabensbereichs. Die ger<strong>in</strong>ge Aktivität <strong>in</strong> der Streuobstwiese<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 24


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

auf Fst.-Nr. 821 zeigt, dass diese als Jagdhabitat für Fledermäuse von eher ger<strong>in</strong>ger Bedeutung ist. Dies kann<br />

unter anderem an der bereits weit fortgeschrittenen Verbrachung des Bestandes liegen. Die mit Abstand<br />

häufigste Art im Untersuchungsgebiet ist die Zwergfledermaus. Dies ergaben sowohl die Auswertung der<br />

Detektoraufnahmen als auch die Auswertung der Batcorder. Die Zwergfledermaus ist im gesamten<br />

Untersuchungsgebiet verbreitet. Sie wurde auf ihren Jagdflügen sowohl <strong>in</strong>nerhalb der Siedlungsbereiche<br />

westlich und südlich des Vorhabensbereichs als auch <strong>in</strong> Bereichen des strukturreichen Grünlands<br />

nachgewiesen. Hier jagte sie bevorzugt entlang l<strong>in</strong>earer Gehölzstrukturen, wie etwa entlang der<br />

bachbegleitenden Gehölze des Seizenbachs oder entlang e<strong>in</strong>es Nord-Süd verlaufenden grabenbegleitenden<br />

Gehölzstreifens östlich des Vorhabensbereichs. Von Bedeutung für das Vorhaben ist die <strong>in</strong>tensive Nutzung<br />

des Gehölzbestandes entlang des Roten Weges im Südwesten des Vorhabensbereichs als Jagdhabitat. Dies<br />

ergaben vor allem die Aufzeichnungen der Batcorder. Mit deren E<strong>in</strong>satz gelangen <strong>in</strong> diesem Bereich auch<br />

Nachweise von Bart- und Fransenfledermaus. Da es sich dabei jedoch nur um e<strong>in</strong>zelne Aufzeichnungen<br />

handelt, ist davon auszugehen, dass diese beiden Arten das Plangebiet nur auf dem Transferflug überflogen.<br />

Gleiches gilt für den Großen Abendsegler und das Große Mausohr. Von diesen beiden Arten waren lediglich<br />

E<strong>in</strong>zelexemplare am Rand der Streuobstwiese im Norden des Plangebiets präsent. Über der Wasserfläche des<br />

Seizenbachs südöstlich des Untersuchungsraums herrschte an e<strong>in</strong>em Term<strong>in</strong> rege Jagdaktivität der<br />

Bartfledermaus. Südlich des Seizenbachs war an e<strong>in</strong>em Term<strong>in</strong> zudem die Breitflügelfledermaus präsent. Zur<br />

Zugzeit im September wurde entlang des Roten Weges auch die Rauhautfledermaus registriert, e<strong>in</strong>er <strong>in</strong><br />

Baden-Württemberg typischerweise während der Wanderphasen häufigen Art.<br />

5.1.1.5 Quartierkontrollen<br />

Im Rahmen der Baumhöhlenkartierung durch GEORG KRAUSE von der <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> wurden auf der<br />

Streuobstwiese auf Fst.-Nr. 821 <strong>in</strong>sgesamt 46 Bäume erhoben, von denen 13 Höhlen aufwiesen. Von den 13<br />

Höhlenbäumen s<strong>in</strong>d vier als Vogelbrutplatz bzw. Fledermausquartier geeignet. Zwei dieser Bäume liegen<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Grenze des Vorhabensbereichs (STADT DONZDORF 2011). H<strong>in</strong>zu kommen zwei teilweise<br />

verfallene Holzschuppen, die vorhabensbed<strong>in</strong>gt beseitigt werden. E<strong>in</strong> Schuppen bietet Quartierpotenzial für<br />

Fledermäuse (S1 <strong>in</strong> Karte 1, STADT DONZDORF 2011). Der andere Schuppen ist als Quartier für Fledermäuse<br />

ungeeignet (S2 <strong>in</strong> Karte 1, STADT DONZDORF 2011).<br />

Die Kontrollen der potenziellen Quartiere ergaben ke<strong>in</strong>e direkten oder <strong>in</strong>direkten H<strong>in</strong>weise (z.B. durch<br />

Kotspuren) e<strong>in</strong>er Belegung oder Nutzung durch Fledermäuse. Teilweise waren die Höhlen durch<br />

Siebenschläfer (Glis glis) belegt. Zwar unterliegt die Aussagekraft von Quartierkontrollen Grenzen, jedoch<br />

können so zum<strong>in</strong>dest während der Fortpflanzungszeit Reproduktionsquartiere im Vorhabensbereich<br />

weitestgehend ausgeschlossen werden.<br />

Im Altholzbestand entlang des Roten Weges im Südwesten des Vorhabensbereichs wurden zwei<br />

Baumhöhlen registriert. Diese weisen jedoch ke<strong>in</strong>e Eignung für Fledermäuse auf.<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Gleichwohl ist die Quartiernutzung bei Fledermäusen zeitlich und räumlich nicht konstant, so dass die<br />

Präsenz von Zwischenquartieren im Vorhabensbereich nicht abschließend ausgeschlossen werden kann.<br />

5.1.1.6 Wirkungsprognose<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Anh. IV FFH-RL<br />

1. Schutz und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand lokale Population Baden-Württemberg kont. biogeograph. Region<br />

günstig günstig günstig<br />

ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend<br />

ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht<br />

unbekannt unbekannt unbekannt<br />

Rote Liste Status: Deutschland: - Bad.-Württ.: 3 Messtischbl.: 7324<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Die Zwergfledermaus ist die im Untersuchungsgebiet am häufigsten angetroffene Fledermausart. Da sie auch<br />

landesweit die häufigste Art mit den höchsten Siedlungsdichten ist, kann von e<strong>in</strong>er stabilen, großen und<br />

zusammenhängenden Lokalpopulation dieser Art im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Donzdorf</strong> und <strong>in</strong> den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen ausgegangen werden.<br />

Auch im Vorhabensbereich ist die Zwergfledermaus die häufigste Art (Karte 1). Der Aktivitätsschwerpunkt lag hierbei<br />

im Bereich des Altholzbestands im Südwesten des Vorhabensbereichs entlang des Roten Weges. Dieser Bestand<br />

erfüllt für die Zwergfledermaus die Funktion e<strong>in</strong>er Leitstruktur während Jagd- und Transferflügen. Durch e<strong>in</strong>e im<br />

Grünordnungsplan festgelegte Pflanzb<strong>in</strong>dung für diese Fläche (Pfb 1) bleibt der Erhalt der Leitstrukturfunktion<br />

gewährleistet. Die im Grünordnungsplan vorgesehene Verlängerung des Gehölzriegels nach Norden<br />

(Ausgleichsmaßnahme A2) ist für die Art sogar förderlich (Kap. 4.2.3).<br />

E<strong>in</strong> vollständiger Lebensraumverlust für die vergleichsweise anspruchsarme und häufig auch <strong>in</strong> Siedlungen jagende<br />

Art ist somit auch nach Realisierung des Vorhabens nicht zu erwarten. Die Zwergfledermaus nutzt fast ausschließlich<br />

Gebäudequartiere. Baumhöhlen s<strong>in</strong>d für diese Art vor allem als Zwischenquartier von Bedeutung. Durch die<br />

nochmalige Kontrolle und anschließenden Verschluss von entfallenden Baumhöhlen im Vorhabensbereich<br />

unmittelbar vor der Baufeldräumung ist sichergestellt, dass ke<strong>in</strong>e Tiere verletzt oder getötet werden (Kap. 4.2.1).<br />

Durch das rechtzeitige Ausbr<strong>in</strong>gen von Ersatzquartieren im Umfeld des Vorhabens bleibt die Funktion der<br />

überplanten Baumhöhlen als potenzielle Zwischenquartiere erhalten (Kap. 4.3.1). Störungen auf jagende<br />

Fledermäuse durch den Baustellenbetrieb treten aufgrund der überwiegend nächtlichen Aktivität ebenfalls nicht auf.<br />

Durch die Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen werden zudem erhebliche Störungen für jagende<br />

Zwergfledermäuse vermieden (Kap. 4.2.4). Insgesamt führt das Vorhaben somit zu ke<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung der<br />

lokalen Population der Zwergfledermaus.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1 Baubetrieb:<br />

• Baumfällungen nur außerhalb der Wochenstubenzeit (Kap. 4.2.1)<br />

• nochmalige Kontrolle und Verschluss von entfallenden Baumhöhlen (Kap. 4.2.1)<br />

3.2 Projektgestaltung:<br />

• Erhalt der Gehölzstruktur entlang des Roten Weges als Leitstruktur für Fledermäuse (Kap. 4.2.3)<br />

• Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen (Kap. 4.2.4)<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen:<br />

• Ausbr<strong>in</strong>gung von Ersatzquartieren für die überplanten Baumhöhlen (Kap. 4.3.1)<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 26


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Anh. IV FFH-RL<br />

(unter der Berücksichtigung der <strong>in</strong> Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder<br />

zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

• Vorhabensbed<strong>in</strong>gte Beseitigung von zwei Höhlenbäumen und e<strong>in</strong>es<br />

Schuppens mit Quartiereignung für Fledermäuse<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (8) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Anh. IV FFH-RL<br />

1. Schutz und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand lokale Population Baden-Württemberg kont. biogeograph. Region<br />

günstig günstig günstig<br />

ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend<br />

ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht<br />

unbekannt unbekannt unbekannt<br />

Rote Liste Status: Deutschland: D Bad.-Württ.: i Messtischbl.: 7324<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Die Rauhautfledermaus nutzte lediglich zur Zugzeit den Vorhabensbereich vere<strong>in</strong>zelt als Jagdhabitat. Eigene<br />

Untersuchungen zeigen e<strong>in</strong> regelmäßiges und <strong>in</strong>dividuenreiches Auftreten der Art im Naturraum Mittleres<br />

Albvorland (u.a. DEUSCHLE 2011). Die Art ist lokal und regional weiter verbreitet. H<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong>e dauerhaft<br />

präsente Lokalpopulation lassen sich daraus jedoch nicht ableiten.<br />

Im Vorhabensbereich wurde die Rauhautfledermaus vere<strong>in</strong>zelt im Bereich des Gehölzbestands entlang des Roten<br />

Weges im Südwesten der Vorhabensbereichs nachgewiesen. Dieser Bestand erfüllt für die Art die Funktion e<strong>in</strong>er<br />

Leitstruktur während Jagd- und Transferflügen. Durch e<strong>in</strong>e im Grünordnungsplan festgelegte Pflanzb<strong>in</strong>dung für diese<br />

Fläche (Pfb 1) bleibt der Erhalt der Leitstrukturfunktion gewährleistet. Die im Grünordnungsplan vorgesehene<br />

Verlängerung des Gehölzriegels nach Norden (Ausgleichsmaßnahme A2) ist für die Art sogar förderlich (Kap. 4.2.3).<br />

E<strong>in</strong> Lebensraumverlust für die Rauhautfledermaus ist somit auch nach Realisierung des Vorhabens nicht zu erwarten.<br />

Reproduktionsquartiere der Art s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Baden-Württemberg nicht bekannt. Durch die nochmalige Kontrolle und<br />

anschließenden Verschluss der entfallenden Baumhöhlen im Vorhabensbereich unmittelbar vor der Baufeldräumung<br />

ist sichergestellt, dass ke<strong>in</strong>e Tiere verletzt oder getötet werden (Kap. 4.2.1). Durch das rechtzeitige Ausbr<strong>in</strong>gen von<br />

Ersatzquartieren im Umfeld des Vorhabens bleibt die Funktion der überplanten Baumhöhlen als potenzielle<br />

Zwischenquartiere erhalten (Kap. 4.3.1). Störungen auf jagende Fledermäuse durch den Baustellenbetrieb treten<br />

aufgrund der überwiegend nächtlichen Aktivität ebenfalls nicht auf. Durch die Vermeidung raumwirksamer<br />

Lichtemissionen werden zudem erhebliche Störungen für jagende Rauhautfledermäuse vermieden (Kap. 4.2.4).<br />

Insgesamt führt das Vorhaben somit zu ke<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung der lokalen Population der Rauhautfledermaus.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 27


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Anh. IV FFH-RL<br />

3.1 Baubetrieb:<br />

• Baumfällungen nur außerhalb der Wochenstubenzeit (Kap. 4.2.1)<br />

• nochmalige Kontrolle und Verschluss von entfallenden Baumhöhlen (Kap. 4.2.1)<br />

3.2 Projektgestaltung:<br />

• Erhalt der Gehölzstruktur entlang des Roten Weges als Leitstruktur für Fledermäuse (Kap. 4.2.3)<br />

• Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen (Kap. 4.2.4)<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen:<br />

• Ausbr<strong>in</strong>gung von Ersatzquartieren für die überplanten Baumhöhlen (Kap. 4.3.1)<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

(unter der Berücksichtigung der <strong>in</strong> Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder<br />

zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

• Vorhabensbed<strong>in</strong>gte Beseitigung von zwei Höhlenbäumen und e<strong>in</strong>es<br />

Schuppens mit Quartiereignung für Fledermäuse<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (8) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Anh. IV FFH-RL<br />

1. Schutz und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand lokale Population Baden-Württemberg kont. biogeograph. Region<br />

günstig günstig günstig<br />

ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend<br />

ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht<br />

unbekannt unbekannt unbekannt<br />

Rote Liste Status: Deutschland: V Bad.-Württ.: i Messtischbl.: 7324<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Der Große Abendsegler zählt <strong>in</strong> Baden-Württemberg zu den häufigen Fledermausarten. Vor allem zur Zugzeit<br />

kommt es zu teilweise <strong>in</strong>vasionsartigen E<strong>in</strong>flügen. Es s<strong>in</strong>d jedoch auch Sommerquartiere vom vorliegenden<br />

Messtischblatt 7324 bekannt (BRAUN & DIETERLEN 2003).<br />

Vom Großen Abendsegler liegen nur wenige Nachweise aus dem nördlichen und südlichen Teil des<br />

Untersuchungsraums vor. Der Vorhabensbereich wurde lediglich auf Transferflügen überflogen. Für die Art hat der<br />

Vorhabensbereich daher maximal e<strong>in</strong>e untergeordnete Bedeutung als Jagdhabitat. Der Große Abendsegler fliegt <strong>in</strong><br />

der Regel nicht strukturgebunden. Daher gehen für die Art vorhabensbed<strong>in</strong>gt ke<strong>in</strong>e bedeutenden Leitstrukturen<br />

verloren. Für den Großen Abendsegler s<strong>in</strong>d Baumhöhlen sowohl als Wochenstube, als auch als Zwischen- und<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Anh. IV FFH-RL<br />

W<strong>in</strong>terquartier von Bedeutung. Durch die nochmalige Kontrolle und anschließenden Verschluss der entfallenden<br />

Baumhöhlen im Vorhabensbereich unmittelbar vor der Baufeldräumung ist sichergestellt, dass ke<strong>in</strong>e Tiere verletzt<br />

oder getötet werden (Kap. 4.2.1). Durch das rechtzeitige Ausbr<strong>in</strong>gen von Ersatzquartieren im Umfeld des Vorhabens<br />

bleibt die Funktion der überplanten Baumhöhlen als potenzielle Quartiere erhalten (Kap. 4.3.1). Störungen auf<br />

jagende Fledermäuse durch den Baustellenbetrieb treten aufgrund der überwiegend nächtlichen Aktivität ebenfalls<br />

nicht auf. Durch die Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen werden zudem erhebliche Störungen für jagende<br />

Große Abendsegler vermieden (Kap. 4.2.4). Insgesamt führt das Vorhaben somit zu ke<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung der<br />

lokalen Population des Großen Abendseglers.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1 Baubetrieb:<br />

• Baumfällungen nur außerhalb der Wochenstubenzeit (Kap. 4.2.1)<br />

• nochmalige Kontrolle und Verschluss von entfallenden Baumhöhlen (Kap. 4.2.1)<br />

3.2 Projektgestaltung:<br />

• Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen (Kap. 4.2.4)<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen:<br />

• Ausbr<strong>in</strong>gung von Ersatzquartieren für die überplanten Baumhöhlen (Kap. 4.3.1)<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

(unter der Berücksichtigung der <strong>in</strong> Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder<br />

zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

• Vorhabensbed<strong>in</strong>gte Beseitigung von zwei Höhlenbäumen und e<strong>in</strong>es<br />

Schuppens mit Quartiereignung für Fledermäuse<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (7) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Kle<strong>in</strong>e/Große Bartfledermaus (Myotis<br />

mystac<strong>in</strong>us/brandtii)<br />

1. Schutz und Gefährdungsstatus<br />

Anh. IV FFH-RL<br />

Erhaltungszustand lokale Population Baden-Württemberg kont. biogeograph. Region<br />

günstig günstig günstig<br />

ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend<br />

ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht<br />

unbekannt unbekannt unbekannt<br />

Rote Liste Status Deutschland: V Bad.-Württ.: 3/1 Messtischbl.: 7324<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Kle<strong>in</strong>e/Große Bartfledermaus (Myotis<br />

mystac<strong>in</strong>us/brandtii)<br />

Anh. IV FFH-RL<br />

Die Kle<strong>in</strong>e Bartfledermaus zählt <strong>in</strong> Baden-Württemberg zu den weit verbreiteten Fledermausarten. Für das<br />

Messtischblatt 7324 s<strong>in</strong>d nach BRAUN & DIETERLEN (2003) zwar ke<strong>in</strong>e Nachweise belegt, aufgrund des breiten<br />

Habitatspektrums der Art ist dennoch von e<strong>in</strong>er weiten Verbreitung im Umfeld des Vorhabens auszugehen.<br />

Nachweise der Großen Bartfledermaus s<strong>in</strong>d vom Messtischblatt 7324 ebenfalls nicht bekannt (BRAUN & DIETERLEN<br />

2003). Nach bisheriger Kenntnis liegt der landesweite Verbreitungsschwerpunkt der Art <strong>in</strong> Oberschwaben. Da die<br />

Große Bartfledermaus seltener <strong>in</strong> Siedlungsnähe jagt, ist e<strong>in</strong> Vorkommen der Kle<strong>in</strong>en Bartfledermaus<br />

wahrsche<strong>in</strong>licher. E<strong>in</strong>e abschließende E<strong>in</strong>schätzung des Erhaltungszustands der Lokalpopulationen der beiden Arten<br />

ist nicht möglich.<br />

Im Vorhabensbereich wurden die Bartfledermäuse vere<strong>in</strong>zelt im Bereich des Gehölzbestands entlang des Roten<br />

Weges im Südwesten der Vorhabensbereichs nachgewiesen. Dieser Bestand erfüllt für die Art die Funktion e<strong>in</strong>er<br />

Leitstruktur während Jagd- und Transferflügen. Durch e<strong>in</strong>e im Grünordnungsplan festgelegte Pflanzb<strong>in</strong>dung für diese<br />

Fläche (Pfb 1) bleibt der Erhalt der Leitstrukturfunktion gewährleistet. Die im Grünordnungsplan vorgesehene<br />

Verlängerung des Gehölzriegels nach Norden (Ausgleichsmaßnahme A2) ist für die Art sogar förderlich (Kap. 4.2.3).<br />

E<strong>in</strong> vollständiger Lebensraumverlust für die Arten ist somit auch nach Realisierung des Vorhabens nicht zu erwarten.<br />

Durch die nochmalige Kontrolle und anschließenden Verschluss der entfallenden Baumhöhlen im Vorhabensbereich<br />

unmittelbar vor der Baufeldräumung ist sichergestellt, dass ke<strong>in</strong>e Tiere verletzt oder getötet werden (Kap. 4.2.1).<br />

Durch das rechtzeitige Ausbr<strong>in</strong>gen von Ersatzquartieren im Umfeld des Vorhabens bleibt die Funktion der<br />

überplanten Baumhöhlen als potenzielle Zwischenquartiere erhalten (Kap. 4.3.1). Störungen auf jagende<br />

Fledermäuse durch den Baustellenbetrieb treten aufgrund der überwiegend nächtlichen Aktivität ebenfalls nicht auf.<br />

Durch die Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen werden zudem erhebliche Störungen für jagende<br />

Bartfledermäuse vermieden (Kap. 4.2.4). Insgesamt führt das Vorhaben somit zu ke<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung der lokalen<br />

Population der Bartfledermaus.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1 Baubetrieb:<br />

• Baumfällungen nur außerhalb der Wochenstubenzeit (Kap. 4.2.1)<br />

• nochmalige Kontrolle und Verschluss von entfallenden Baumhöhlen (Kap. 4.2.1)<br />

3.2 Projektgestaltung:<br />

• Erhalt der Gehölzstruktur entlang des Roten Weges als Leitstruktur für Fledermäuse (Kap. 4.2.3)<br />

• Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen (Kap. 4.2.4)<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen:<br />

• Ausbr<strong>in</strong>gung von Ersatzquartieren für die überplanten Baumhöhlen (Kap. 4.3.1)<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder<br />

zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]<br />

• Fällung von zwei bis vier potenziellen Habitatbäumen auf e<strong>in</strong>er<br />

Streuobstwiese<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 30


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Kle<strong>in</strong>e/Große Bartfledermaus (Myotis<br />

mystac<strong>in</strong>us/brandtii)<br />

5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />

Anh. IV FFH-RL<br />

Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (7) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Breitflügelfledermaus (Eptesicus serot<strong>in</strong>us) Anh. IV FFH-RL<br />

1. Schutz und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand lokale Population Baden-Württemberg kont. biogeograph. Region<br />

günstig günstig günstig<br />

ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend<br />

ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht<br />

unbekannt unbekannt unbekannt<br />

Rote Liste Status: Deutschland: 2 Bad.-Württ.: G Messtischbl.: 7324<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Die Breitflügelfledermaus wurde im Juni und August jagend <strong>in</strong> mehreren Bereichen des Untersuchungsraums<br />

nachgewiesen. Die Art wurde nach BRAUN & DIETERLEN (2003) für das Messtischblatt 7324 zwar nicht nachgewiesen,<br />

jedoch s<strong>in</strong>d aus dem Vorland der Schwäbischen Alb Wochenstubenquartiere bekannt. Zudem weisen die Autoren<br />

auch auf Schwierigkeiten beim Nachweis von Sommerquartieren bei dieser Art h<strong>in</strong>. Es ist daher mit e<strong>in</strong>er weiteren<br />

und <strong>in</strong>dividuenstärkeren Verbreitung dieser Art <strong>in</strong> Baden-Württemberg zu rechnen, als bisher angenommen, vor<br />

allem, weil die Art bevorzugt <strong>in</strong> Siedlungsbereichen vorkommt.<br />

Im Vorhabensbereich trat die Art während des Untersuchungszeitraums nicht auf. Es existiert lediglich e<strong>in</strong> Nachweis<br />

südlich des Seizenbachs. Somit werden ke<strong>in</strong>e für die Art bedeutenden Leitstrukturen oder Jagdhabitate überplant. Als<br />

Gebäude bewohnende Art werden vorhabensbed<strong>in</strong>gt auch ke<strong>in</strong>e relevanten Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Art<br />

beseitigt. E<strong>in</strong> Vorkommen von Quartieren <strong>in</strong> Baumhöhlen ist nicht bekannt.<br />

Störungen auf jagende Fledermäuse durch den Baustellenbetrieb treten aufgrund der überwiegend nächtlichen<br />

Aktivität nicht auf. Durch die Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen werden zudem erhebliche Störungen für<br />

Breitflügelfledermäuse vermieden (Kap. 4.2.4). Insgesamt führt das Vorhaben somit zu ke<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung der<br />

lokalen Population der Breitflügelfledermaus.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1 Baubetrieb: -<br />

3.2 Projektgestaltung:<br />

• Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen (Kap. 4.2.4)<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen: -<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

(unter der Berücksichtigung der <strong>in</strong> Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder ja ne<strong>in</strong><br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 31


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Breitflügelfledermaus (Eptesicus serot<strong>in</strong>us) Anh. IV FFH-RL<br />

zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (7) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Großes Mausohr (Myotis myotis) Anh. IV FFH-RL<br />

1. Schutz und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand lokale Population Baden-Württemberg kont. biogeograph. Region<br />

günstig günstig günstig<br />

ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend<br />

ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht<br />

unbekannt unbekannt unbekannt<br />

Rote Liste Status: Deutschland: - Bad.-Württ.: 2 Messtischbl.: 7324<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Das Große Mausohr (Myotis myotis) ist die e<strong>in</strong>zige im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Art des Anhangs II der<br />

FFH-Richtl<strong>in</strong>ie. Die Art gilt nach der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) als die häufigste Fledermausart <strong>in</strong><br />

Baden-Württemberg. Zwar kommt sie bevorzugt <strong>in</strong> tieferen Lagen vor, was auf e<strong>in</strong>e gewisse Wärmebedürftigkeit<br />

h<strong>in</strong>weist (BRAUN & DIETERLEN 2003), im Albvorland ist die Art allerd<strong>in</strong>gs annähernd flächendeckend verbreitet (UVM<br />

2010). Somit ist regional von e<strong>in</strong>er weiten Verbreitung auszugehen.<br />

Vom Großen Mausohr liegt e<strong>in</strong> Nachweis südlich der Streuobstwiese auf Fst.-Nr. 821 vor. Der Vorhabensbereich ist<br />

somit ke<strong>in</strong> bedeutendes Jagdhabitat der Art. Da die Quartiere des Großen Mausohrs <strong>in</strong> Gebäuden liegen, werden<br />

vorhabensbed<strong>in</strong>gt ke<strong>in</strong>e Fortpflanzungs- und Ruhestätten beseitigt.<br />

Störungen auf jagende Fledermäuse durch den Baustellenbetrieb treten aufgrund der überwiegend nächtlichen<br />

Aktivität nicht auf. Durch die Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen werden zudem erhebliche Störungen für<br />

das Große Mausohr vermieden (Kap. 4.2.4). Insgesamt führt das Vorhaben somit zu ke<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung der<br />

lokalen Population des Großen Mausohrs.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1 Baubetrieb: -<br />

3.2 Projektgestaltung:<br />

• Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen (Kap. 4.2.4)<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen: -<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

(unter der Berücksichtigung der <strong>in</strong> Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder ja ne<strong>in</strong><br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 32


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Großes Mausohr (Myotis myotis) Anh. IV FFH-RL<br />

zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (7) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Anh. IV FFH-RL<br />

1. Schutz und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand lokale Population Baden-Württemberg kont. biogeograph. Region<br />

günstig günstig günstig<br />

ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend<br />

ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht<br />

unbekannt unbekannt unbekannt<br />

Rote Liste Status Deutschland: - Bad.-Württ.: 2 Messtischbl.: 7324<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Die Fransenfledermaus wurde an e<strong>in</strong>em Term<strong>in</strong> im Juni im Untersuchungsbereich nachgewiesen. Vom<br />

Messtischblatt 7324 s<strong>in</strong>d nach BRAUN & DIETERLEN (2003) zwar lediglich<br />

W<strong>in</strong>terfunde belegt, auf den benachbarten Messtischblättern existieren allerd<strong>in</strong>gs auch Sommernachweise. Aufgrund<br />

von Schwierigkeiten bei der Artbestimmung kann allerd<strong>in</strong>gs von e<strong>in</strong>er weiteren Verbreitung ausgegangen werden,<br />

als bislang angenommen. Über den Erhaltungszustand der Lokalpopulation der Fransenfledermaus können ke<strong>in</strong>e<br />

Aussagen getroffen werden. Als waldbewohnende Art dürfte sie <strong>in</strong> den benachbarten Hanglagen des Albtraufs weit<br />

verbreitet se<strong>in</strong>.<br />

Im Vorhabensbereich wurde die Fransenfledermaus vere<strong>in</strong>zelt im Bereich des Gehölzbestands entlang des Roten<br />

Weges im Südwesten der Vorhabensbereichs nachgewiesen. Dieser Bestand erfüllt für die Art die Funktion e<strong>in</strong>er<br />

Leitstruktur während Jagd- und Transferflügen. Durch e<strong>in</strong>e im Grünordnungsplan festgelegte Pflanzb<strong>in</strong>dung für diese<br />

Fläche (Pfb 1) bleibt der Erhalt der Leitstrukturfunktion gewährleistet. Die im Grünordnungsplan vorgesehene<br />

Verlängerung des Gehölzriegels nach Norden (Ausgleichsmaßnahme A2) ist für die Art sogar förderlich (Kap. 4.2.3).<br />

E<strong>in</strong> vollständiger Lebensraumverlust für die Arten ist somit auch nach Realisierung des Vorhabens nicht zu erwarten.<br />

Durch die nochmalige Kontrolle und dem anschließenden Verschluss entfallender Baumhöhlen im<br />

Vorhabensbereich unmittelbar vor der Baufeldräumung ist sichergestellt, dass ke<strong>in</strong>e Tiere verletzt oder getötet<br />

werden (Kap. 4.2.1). Durch das rechtzeitige Ausbr<strong>in</strong>gen von Ersatzquartieren im Umfeld des Vorhabens bleibt die<br />

Funktion der überplanten Baumhöhlen als potenzielle Zwischenquartiere erhalten (Kap. 4.3.1). Störungen auf<br />

jagende Fledermäuse durch den Baustellenbetrieb treten aufgrund der überwiegend nächtlichen Aktivität ebenfalls<br />

nicht auf. Durch die Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen werden zudem erhebliche Störungen für jagende<br />

Fransenfledermäuse vermieden (Kap. 4.2.4). Insgesamt führt das Vorhaben somit zu ke<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung der<br />

lokalen Population der Fransenfledermaus.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1 Baubetrieb:<br />

• Baumfällungen nur außerhalb der Wochenstubenzeit (Kap. 4.2.1)<br />

• nochmalige Kontrolle und Verschluss von entfallenden Baumhöhlen (Kap. 4.2.1)<br />

3.2 Projektgestaltung:<br />

• Erhalt der Gehölzstruktur entlang des Roten Weges als Leitstruktur für Fledermäuse (Kap. 4.2.3)<br />

• Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen (Kap. 4.2.4)<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen:<br />

• Ausbr<strong>in</strong>gung von Ersatzquartieren für die überplanten Baumhöhlen (Kap. 4.3.1)<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 33


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Anh. IV FFH-RL<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder<br />

zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]<br />

• Fällung von zwei bis vier potenziellen Habitatbäumen auf e<strong>in</strong>er<br />

Streuobstwiese<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (7) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />

5.1.2 Haselmaus (Muscard<strong>in</strong>us avellanarius)<br />

5.1.2.1 Schutzstatus und Gefährdung<br />

Für die Art ist landesweit e<strong>in</strong>e „Gefährdung anzunehmen“ (Kategorie D). Bundesweit wird sie <strong>in</strong> der Kate-<br />

gorie G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes) geführt. Zudem ist sie auf Anhang IV der FFH-RL verzeichnet<br />

und nach BNatSchG streng geschützt.<br />

5.1.2.2 Habitatansprüche und landesweite Verbreitung<br />

Die Haselmaus bevorzugt ausgedehnte, lichtreiche Laubmischwälder, die über e<strong>in</strong>e artenreiche, Frucht<br />

tragendende Strauchschicht verfügen (BRAUN & DIETERLEN 2005). Wichtige Nahrungspflanzen s<strong>in</strong>d<br />

Haselsträucher und Brombeeren. Neben Wäldern besiedelt die Art auch waldnahe Hecken und Gebüsche<br />

sowie Gärten (BRIGHT et al. 2006). Bei der Überbrückung von Wiesen und Äckern ist die Haselmaus jedoch<br />

auf l<strong>in</strong>ienhafte (Hecken-)Strukturen angewiesen, entlang derer sie sich ausbreiten kann. Lücken <strong>in</strong> Hecken ab<br />

sechs Meter Breite werden von der Art kaum noch überwunden. Auch wenn das Vorkommen der Haselmaus<br />

eng mit dem Vorkommen von Haselsträuchern verknüpft ist, lässt e<strong>in</strong> Fehlen dieser Strauchart nicht<br />

automatisch auf die Abwesenheit der Art schließen.<br />

Von Oktober bis April hält die Haselmaus W<strong>in</strong>terschlaf. Dazu zieht sie sich <strong>in</strong> dickwandige Nester <strong>in</strong><br />

Bodennähe zurück. Während der Aktivitätsphase im Sommerhalbjahr bewohnt die Art selbstgebaute<br />

kugelförmige Nester. Diese können frei aufgehängt <strong>in</strong> dichter Strauchvegetation oder auch <strong>in</strong> Baumhöhlen<br />

oder Vogelnistkästen angelegt werden. Die Haselmaus ist fast ausschließlich nachtaktiv. Bei der<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 34


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Nahrungssuche greift sie opportunistisch auf Knospen, Blüten, Pollen, Blätter, Früchte und Samen von<br />

Gehölzen (Buche, Eiche, Hasel, Brombeeren etc.) zurück. Im Frühsommer spielen zudem Insekten<br />

(<strong>in</strong>sbesondere Blattläuse) und Insektenlarven (<strong>in</strong>sbesondere Raupen) e<strong>in</strong>e Rolle. Die Wurfzeit der Haselmaus<br />

erstreckt sich von Mai bis Ende September (BRAUN & DIETERLEN 2005). In der Regel bekommen die Weibchen<br />

<strong>in</strong> diesem Zeitraum zwei, manchmal auch drei Würfe. E<strong>in</strong> Wurf umfasst im Schnitt zwei bis fünf Jungtiere.<br />

Die Populationsdichte ist im Allgeme<strong>in</strong>en relativ ger<strong>in</strong>g und liegt selbst <strong>in</strong> Optimalhabitaten bei nur drei bis<br />

acht Individuen pro Hektar. Hierzu existieren allerd<strong>in</strong>gs noch relativ wenige Studien (BRAUN & DIETERLEN<br />

2005). Die Haselmaus gilt als sehr standorttreu. Die nächtliche Aktivität f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Umkreis<br />

von maximal 100 m um das Nest statt. E<strong>in</strong>e Besonderheit der Art ist es, sich vorwiegend von Baum zu Baum<br />

oder Strauch zu Strauch zu bewegen. Die Lebensraumnutzung ist durch dieses Verhalten e<strong>in</strong>geschränkt,<br />

denn isolierte oder sehr lückenhafte Gehölzbestände werden nur selten besiedelt.<br />

Die Haselmaus ist landesweit annähernd flächendeckend verbreitet (BRAUN & DIETERLEN 2005). Nachweis-<br />

oder Verbreitungslücken bestehen lediglich <strong>in</strong> den Hochlagen des Schwarzwaldes sowie <strong>in</strong> Teilen von<br />

Oberschwaben und des Allgäus.<br />

5.1.2.3 Vorkommen und Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

Nach BRAUN & DIETERLEN (2005) erstreckt sich das Verbreitungsgebiet der Haselmaus zwar sowohl über das<br />

vorliegende als auch über die benachbarten Messtischblätter. Allerd<strong>in</strong>gs konnte die Art über die angewandte<br />

Suche nach Fraßspuren an Haselnüssen (vgl. Kap. 2.3) im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden.<br />

Somit kann mit h<strong>in</strong>reichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Haselmaus im Vorhabensbereich<br />

oder se<strong>in</strong>em unmittelbaren Umfeld vorkommt. Für das Überleben e<strong>in</strong>er eigenständigen Population ist der<br />

Gehölzbestand entlang des Roten Weges alle<strong>in</strong>e zu kle<strong>in</strong>. Der Aktionsraum e<strong>in</strong>es Haselmaus<strong>in</strong>dividuums<br />

beträgt zwischen 0,2 und 0,7 ha (BRAUN & DIETERLEN 2005). Dies übersteigt das artspezifisch geeignete<br />

Raumangebot im Vorhabensbereich. Die für die Art zw<strong>in</strong>gend erforderliche, annähernd lückenlose<br />

Waldanb<strong>in</strong>dung ist im vorliegenden Fall ebenfalls nicht gegeben. Auf e<strong>in</strong>e Wirkungsprognose wird daher<br />

verzichtet.<br />

5.1.3 Reptilien<br />

5.1.3.1 Artenspektrum, Schutzstatus und Gefährdung<br />

Die STADT DONZDORF (2011) wies im Untersuchungsgebiet mit der Bl<strong>in</strong>dschleiche (Anguis fragilis) und der<br />

Zauneidechse (Lacerta agilis) zwei Reptilienarten nach. Rote-Liste-Status sowie nationaler (nach BNatSchG)<br />

und europäischer Schutzstatus (nach FFH-RL) der beiden Arten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Tab. 4 dargestellt.<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Tab. 4 Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum zum <strong>Bebauungsplan</strong> Sommerhalde III<br />

<strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> vorkommenden Reptilienarten (Abk. vgl. Kap. 2.6).<br />

Nr. Art Deutscher Name<br />

Rote Liste BNatSchG FFH<br />

EHZ<br />

BW D<br />

KBR BW<br />

1 Anguis fragilis Bl<strong>in</strong>dschleiche - - § - - -<br />

2 Lacerta agilis Zauneidechse V V §§ IV U1 U1<br />

5.1.3.2 Habitatansprüche und landesweite Verbreitung<br />

Tab. 5 Habitatansprüche und landesweite Verbreitung der im Untersuchungsraum zum<br />

Bl<strong>in</strong>dschleiche<br />

(Anguis fragilis)<br />

Zauneidechse<br />

(Lacerta agilis)<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Sommerhalde III <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> registrierten Reptilienarten.<br />

Habitat und<br />

Ansprüche:<br />

Anspruchsarm, Kulturfolger <strong>in</strong> Hausgärten, sonst. Grünland, Böschungen,<br />

Säume, Waldränder, z.T. auch im Wald, sowohl <strong>in</strong> feuchten als auch<br />

trockenen Habitaten, präferiert hohe, dichte Vegetation,<br />

Verbreitung: Landesweit, <strong>in</strong> Oberschwaben und auf der Schwäbischen Alb z.T. zerstreut<br />

Habitat und<br />

Ansprüche:<br />

Mäßig anspruchsvoll, trockenwarme Standorte wie exponierte Böschungen,<br />

Grabeland, Gärten, Ruderalfluren, Magerrasen, Bahngleise, We<strong>in</strong>berge,<br />

Trockenmauern, benötigt e<strong>in</strong>e räumliche Komb<strong>in</strong>ation aus Eiablageplätzen,<br />

Sonnplätzen und Jagdhabitaten<br />

Verbreitung: Landesweit, auf den Hochlagen des Schwarzwaldes und der Schwäbischen<br />

Alb sowie <strong>in</strong> Oberschwaben lückiger<br />

5.1.3.3 Vorkommen und Verbreitung im Untersuchungsbereich<br />

Bl<strong>in</strong>dschleiche (Anguis fragilis): Von der Bl<strong>in</strong>dschleiche wurden im Untersuchungsgebiet <strong>in</strong>sgesamt zwei<br />

adulte Exemplare nachgewiesen (Abb. 3). E<strong>in</strong>es davon war unmittelbar im Untersuchungsgebiet unter<br />

liegendem Totholz an der nordexponierten Böschung vom Luzerneacker zum Roten Weg präsent. E<strong>in</strong><br />

weiteres Exemplar wurde unter liegenden Dachziegeln am Weideunterstand auf Fst-Nr. 821 nachgewiesen.<br />

Zauneidechse (Lacerta agilis): Die Zauneidechse ist im unmittelbaren Vorhabensbereich nicht präsent. Der<br />

nächstgelegene Nachweis (e<strong>in</strong> adultes Exemplar) stammt vom Fst.-Nr. 829, aus den Streuobstgärten<br />

unmittelbar südlich des Maisackers (Abb. 3). Außerhalb des Untersuchungsgebiets war die Art zudem im<br />

Erfassungszeitraum mit <strong>in</strong>sgesamt drei adulten und drei juvenilen Tieren auf e<strong>in</strong>em extensiv genutzten,<br />

kräuterreichen Wiesenra<strong>in</strong> auf Flst. 819/0 östlich des E<strong>in</strong>griffsgebiets präsent. Im Rahmen der Erfassungen<br />

zum <strong>Bebauungsplan</strong> Sommerhalde II wurde die Zauneidechse zudem <strong>in</strong>dividuenreich <strong>in</strong> den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen nachgewiesen (STADT DONZDORF 2009 und 2011).<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Abb. 3 Vorkommen der im Untersuchungsgebiet zum <strong>Bebauungsplan</strong> Sommerhalde III <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong><br />

nachgewiesenen Reptilienarten. Roter Kreis: E<strong>in</strong>zelvorkommen der Zauneidechse, Rot umrandete<br />

Fläche: Vorkommen der Zauneidechse außerhalb des Untersuchungsgebiets, Gelbe Kreise:<br />

E<strong>in</strong>zelnachweise der Bl<strong>in</strong>dschleiche (Orig<strong>in</strong>al <strong>in</strong> STADT DONZDORF 2011)<br />

5.1.3.4 Wirkungsprognose<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Zauneidechse (Lacerta agilis) Anh. IV FFH-RL<br />

1. Schutz und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand lokale Population Baden-Württemberg kont. biogeograph. Region<br />

günstig günstig günstig<br />

ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend<br />

ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht<br />

unbekannt unbekannt unbekannt<br />

Rote Liste Status: Deutschland: V Bad.-Württ.: V Messtischbl.: 7324<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Die Reptilienerfassungen im Untersuchungsgebiet sowie im näheren Umfeld (STADT DONZDORF 2009 und 2011)<br />

zeigen e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividuenreiches Vorkommen der Zauneidechse. Es ist somit von e<strong>in</strong>er großen und<br />

zusammenhängenden Lokalpopulation der Art auszugehen.<br />

Die Zauneidechse ist im unmittelbaren E<strong>in</strong>griffsbereich nicht präsent. Artnachweise gelangen lediglich östlich bzw.<br />

südöstlich der E<strong>in</strong>griffsfläche. Die Vorkommen liegen <strong>in</strong> ausreichender Entfernung zum E<strong>in</strong>griffsbereich, sodass e<strong>in</strong>e<br />

vorhabensbed<strong>in</strong>gte Tötung von Individuen der Art mit h<strong>in</strong>reichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann.<br />

Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen zum Schutz der Zauneidechse s<strong>in</strong>d demnach nicht vorgesehen. Die<br />

ökologische Funktion der vorhandenen Habitate bleibt für die Lokalpopulation im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterh<strong>in</strong> erfüllt.<br />

Verbote nach § 44 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG (Schädigungs- und Störungsverbote) werden somit<br />

voraussichtlich nicht verletzt.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1 Baubetrieb: -<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Zauneidechse (Lacerta agilis) Anh. IV FFH-RL<br />

3.2 Projektgestaltung: -<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen:<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

(unter der Berücksichtigung der <strong>in</strong> Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder<br />

zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (8) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />

5.1.4 Holzkäfer<br />

5.1.4.1 Artenspektrum<br />

Die Untersuchung zu den Holzkäfern war auf die Erfassung planungsrelevanter, das heißt besonders oder<br />

streng geschützter Arten begrenzt. Hierbei wurden Habitatpotenziale für den streng geschützten Großen<br />

Goldkäfer (Protaetia aerug<strong>in</strong>osa) sowie für diverse besonders geschützte Bockkäferarten und den ebenfalls<br />

besonders geschützten Balkenschröter (Dorcus parallelipipedus) ermittelt. Die Holzkäferfauna im<br />

Untersuchungsgebiet ist jedoch sicher artenreicher.<br />

5.1.4.2 Schutzstatus und Gefährdung wertgebender Arten mit Habitatpotenzial im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Tab. 6 Vorläufige Liste der im Untersuchungsgebiet zum <strong>Bebauungsplan</strong> Sommerhalde III <strong>in</strong><br />

<strong>Donzdorf</strong> potenziell vorkommenden Holzkäfer (Abk. vgl. Kap. 2.6).<br />

Nr. Art Deutscher Name ZAK<br />

Rote Liste<br />

BW D<br />

BNat-<br />

SchG<br />

1 Protaetia aerug<strong>in</strong>osa Balkenschröter - - - § -<br />

2 Protaetia aerug<strong>in</strong>osa Großer Goldkäfer LB 2 1 §§ -<br />

FFH<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

5.1.4.3 Habitatpotenziale im Untersuchungsgebiet für streng geschützte Arten<br />

Streuobstbestand: Im Streuobstbestand im Norden des Untersuchungsgebiets bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> größerer<br />

Höhlenbaum, der Potenzial für die Besiedlung durch Mulmhöhlen bewohnende Käferarten darstellt (Karte 1).<br />

Hier s<strong>in</strong>d vor allem Rosenkäferarten, darunter auch der national streng geschützte Große Goldkäfer (Protaetia<br />

aerug<strong>in</strong>osa) zu nennen und grundsätzlich zu erwarten. Infolge der Besiedlung durch Hornissen (Vespa<br />

crabro) konnte die Höhlung nicht weiter <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> genommen werden. Der im Vorhabensbereich<br />

bef<strong>in</strong>dliche Teil des Streuobstbestandes weist demgegenüber ke<strong>in</strong>e klar erkennbaren Spuren der Anwesenheit<br />

planungsrelevanter Arten auf, was vor allem auch auf die schlechte E<strong>in</strong>sehbarkeit der Stammbereiche<br />

während der Vegetationsperiode zurückzuführen ist. Arten oberhalb der nationalen Schutzkategorie<br />

„besonders geschützt“ s<strong>in</strong>d jedoch nach aktuellem Kenntnisstand hier nicht zu erwarten.<br />

Alteichenbestand: Der Gehölzbestand entlang des Roten Weges stellt e<strong>in</strong>en l<strong>in</strong>earen Altbaumbestand entlang<br />

e<strong>in</strong>es Hohlweges dar, der teilweise sehr stark dimensionierte Laubbäume mit Brusthöhendurchmessern von<br />

über 80cm enthält. Darunter bef<strong>in</strong>den sich mehrere Eichen mit e<strong>in</strong>zelnen abgestorbenen Kronenästen. Zum<br />

Zeitpunkt der Begehung konnten vegetationsbed<strong>in</strong>gt ke<strong>in</strong>e Fraßspuren der untersuchten Artengruppe oder<br />

größere Höhlungen usw. beobachtet werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich hier ausreichend<br />

Potenzial für e<strong>in</strong>e Vielzahl zum<strong>in</strong>dest national besonders geschützter Arten bef<strong>in</strong>det (vor allem für<br />

Bockkäferarten und den Balkenschröter Dorcus parallelipipedus). Für die ebenfalls hier stehende Altbuche<br />

kann umgekehrt e<strong>in</strong>e Besiedlung durch den Alpenbock (Rosalia alp<strong>in</strong>a) als prioritäre FFH-Art des Anhang IV<br />

der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie sicher ausgeschlossen werden.<br />

5.1.4.4 Wirkungsprognose<br />

Durch die <strong>in</strong> Kap. 4.2.4 und 4.2.5 beschriebenen Maßnahmen zum Schutz streng geschützter Holzkäfer<br />

werden Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG vermieden. Der betroffene Obstbaum auf Fst.-Nr. 821 mit<br />

Habitatpotenzial für den Großen Goldkäfer (Protaetia aerug<strong>in</strong>osa) bleibt erhalten. Sonstige überplante<br />

Obstbäume werden als ganze Bäume oder <strong>in</strong> Stammabschnitten von m<strong>in</strong>destens vier Metern an<br />

sonnenexponierten Standorten im besiedlungsgeeignetem Gebiet gelagert. Somit bleibt das<br />

Besiedlungspotenzial für Holzkäfer <strong>in</strong> diesem Bereich bestehen. Weiterh<strong>in</strong> bleibt im Bereich des kle<strong>in</strong>en<br />

Alteichenbestands im Südwesten des Vorhabensbereichs das Besiedlungspotenzial für Holzkäfer durch die<br />

Beschränkung auf die baubed<strong>in</strong>gte Beseitigung der Baumkronen bestehen. Durch die Vermeidung von<br />

betriebsbed<strong>in</strong>gten Lichtemissionen entstehen ke<strong>in</strong>e erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen für diese Artengruppe.<br />

5.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach<br />

Art. 1 der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie<br />

Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VSR ergibt sich aus § 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5<br />

BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige E<strong>in</strong>griffe folgende Verbote:<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit ver-<br />

bundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Vögeln oder ihrer Entwicklungsformen.<br />

Abweichend davon liegt e<strong>in</strong> Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem E<strong>in</strong>griff oder<br />

Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.<br />

Störungsverbot: Erhebliches Stören von Vögeln während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-<br />

w<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten.<br />

Abweichend davon liegt e<strong>in</strong> Verbot nicht vor, wenn die Störung zu ke<strong>in</strong>er Verschlechterung des Erhal-<br />

tungszustands der lokalen Population führt.<br />

Besonders geschützte ungefährdete Arten<br />

Das Vorhaben führt nach bisheriger Kenntnis zu ke<strong>in</strong>em Verlust von Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten<br />

europäisch geschützter jedoch ungefährdeter Vogelarten nach Art. 1 der VSR. Lediglich während der<br />

Bauphase ist für das unmittelbar angrenzende Umfeld e<strong>in</strong> Funktionsverlust für die Nutzung als Bruthabitat<br />

möglich. Dabei handelt es sich jedoch um e<strong>in</strong>e Reihe von weit verbreiteten, ubiquitären oder<br />

anspruchsarmen und störungsunempf<strong>in</strong>dlichen Arten, deren Bestand landesweit weder gefährdet noch<br />

rückläufig ist und deren Lebensräume grundsätzlich ersetzbar s<strong>in</strong>d. Als ungefährdete Arten s<strong>in</strong>d von dem<br />

E<strong>in</strong>griff möglicherweise folgende Arten betroffen:<br />

Amsel Buntspecht Mönchsgrasmücke<br />

Blaumeise Kleiber<br />

Buchf<strong>in</strong>k Kohlmeise<br />

Diese ungefährdeten Vogelarten s<strong>in</strong>d meist anspruchsarm und wenig empf<strong>in</strong>dlich. Bei ihnen kann e<strong>in</strong>e gute<br />

regionale Vernetzung ihrer Vorkommen vorausgesetzt werden. Maßnahmen zum Schutz stärker gefährdeter<br />

bzw. geschützter Arten nützen im Vorhabensbereich auch ihren Beständen. Für diese Arten ist daher trotz<br />

möglicher örtlicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen und Störungen sichergestellt, dass sich der Erhaltungszustand ihrer<br />

Lokalpopulationen nicht verschlechtert und die ökologische Funktion ihrer Lebensstätten im räumlichen<br />

Zusammenhang erfüllt bleibt.<br />

Streng geschützte, rückläufige oder gefährdete Arten<br />

Bei den naturschutzfachlich betroffenen Arten im Untersuchungsgebiet (Abb. 4) handelt es sich überwiegend<br />

um bestandsrückläufige Vogelarten der Vorwarnliste, die derzeit nicht gefährdet s<strong>in</strong>d. Auch für diese Arten<br />

s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e landesweit noch weite Verbreitung und e<strong>in</strong>e gute Vernetzung ihrer Vorkommen anzunehmen. Die<br />

meisten Arten s<strong>in</strong>d wenig empf<strong>in</strong>dlich. Aus Gründen der Planungssicherheit verbleiben sie aber im weiteren<br />

Prüfverfahren und werden <strong>in</strong> den folgenden Abschnitten detailliert behandelt. Verbotsverletzungen nach § 44<br />

BNatSchG, vor allem im H<strong>in</strong>blick auf den Erhaltungszustand der Populationen, s<strong>in</strong>d aber umso eher<br />

anzunehmen, je gefährdeter bzw. empf<strong>in</strong>dlicher e<strong>in</strong>e Art ist.<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Zur Vermeidung von Textdoppelungen ist es zulässig, die artenschutzrechtlichen Anforderungen bei Vögeln<br />

zusammenfassend <strong>in</strong> ökologischen Gilden abzuprüfen (LST 2008).<br />

5.2.1 Artenspektrum<br />

Im Untersuchungsbereich wurden im Jahr 2011 bei den Erfassungsarbeiten durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong><br />

<strong>in</strong>sgesamt 17 Vogelarten erfasst (Tab. 7, STADT DONZDORF 2011). Davon wurden 13 als Brut- bzw.<br />

Reviervögel oder als „brutverdächtig“ e<strong>in</strong>gestuft. Dies entspricht etwa 76 % aller im Untersuchungsraum<br />

festgestellten Arten. Im Vorhabensbereich wurde nur e<strong>in</strong> Revier des Stars <strong>in</strong> der Streuobstwiese auf Fst.-Nr.<br />

821 festgestellt.<br />

Für vier Arten liegen nur wenige Beobachtungen vor, die nicht auf e<strong>in</strong> Brutrevier h<strong>in</strong>deuten. Diese Arten<br />

wurden daher als Nahrungsgäste e<strong>in</strong>gestuft. Oft handelt es sich dabei um Arten mit hohen Raumansprüchen,<br />

deren Brutplätze auch <strong>in</strong> vergleichsweise großer Distanz zum Untersuchungsraum liegen können, z.B.<br />

Mehlschwalbe und Rabenkrähe.<br />

Im Rahmen der Erfassungen zum <strong>Bebauungsplan</strong> Sommerhalde II wurden im weiträumigen Umfeld des<br />

Vorhabensbereichs zwölf weitere Arten nachgewiesen. Dieser Bereich war vor der Bebauung strukturreiche<br />

Streuobstflächen mit e<strong>in</strong>gestreuten Nadelgehölzen. Aufgrund der mittlerweile stattgefundenen Bebauung ist<br />

davon auszugehen, dass zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong> Teil dieser Arten dort nicht mehr präsent s<strong>in</strong>d.<br />

5.2.2 Schutzstatus und Gefährdung<br />

Tab. 7 Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsgebiet zum <strong>Bebauungsplan</strong> Sommerhalde III<br />

<strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> nachgewiesenen Vogelarten (B=Brutvogel, Bv=Brutverdacht, N=Nahrungsgast;<br />

arabische Ziffern: Anzahl Brutpaare; geschätzte Bestandsdichte (Brutpaare nicht wertgebender<br />

Arten): I=1 Bp, II=2-4 Bp, III=5-10 Bp, IV=11-20 Bp, V=>20; VB=Vorhabensbereich;<br />

UG=restliches Untersuchungsgebiet; Ges=Gesamtgebiet; sonst. Abk. vgl. Kap. 2.6, Quelle:<br />

STADT DONZDORF 2011).<br />

Nr. Art Deutscher Name ZAK<br />

Rote Liste BNat- VSR Status<br />

BW D<br />

SchG<br />

VB UG Ges.<br />

1 Turdus merula Amsel - - - § - BI BII BII<br />

2 Parus caeruleus Blaumeise - - - § - BII BI BII<br />

3 Fr<strong>in</strong>gilla coelebs Buchf<strong>in</strong>k - - - § - BII N BII<br />

4 Dendrocopos major Buntspecht - - - § - Bv N Bv<br />

5 Passer montanus Feldsperl<strong>in</strong>g - V V § - N BI BI<br />

6 Carduelis chloris Grünf<strong>in</strong>k - - - § - - B1 B1<br />

7 Picus viridis Grünspecht - - - §§ - N N N<br />

8 Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz - - - § - - BI BI<br />

9 Passer domesticus Haussperl<strong>in</strong>g - V - § - - B1 B1<br />

10 Sitta europaea Kleiber - - - § - BI N BI<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Tab. 7 Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsgebiet zum <strong>Bebauungsplan</strong> Sommerhalde III<br />

<strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> nachgewiesenen Vogelarten (B=Brutvogel, Bv=Brutverdacht, N=Nahrungsgast;<br />

arabische Ziffern: Anzahl Brutpaare; geschätzte Bestandsdichte (Brutpaare nicht wertgebender<br />

Arten): I=1 Bp, II=2-4 Bp, III=5-10 Bp, IV=11-20 Bp, V=>20; VB=Vorhabensbereich;<br />

UG=restliches Untersuchungsgebiet; Ges=Gesamtgebiet; sonst. Abk. vgl. Kap. 2.6, Quelle:<br />

STADT DONZDORF 2011).<br />

Nr. Art Deutscher Name ZAK<br />

Rote Liste BNat- VSR Status<br />

BW D<br />

SchG<br />

VB UG Ges.<br />

11 Parus major Kohlmeise - - - § - BII BII BII<br />

12 Delichon urbica Mehlschwalbe - 3 V § - N N N<br />

13 Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke - - - § - BI BII BII<br />

14 Corvus corone corone Rabenkrähe - - - § - N N N<br />

15 Sturnus vulgaris Star - V - § - B1 Bv1 B2<br />

16 Carduelis carduelis Stieglitz - - - § - N N N<br />

17 Phylloscopus collybita Zilpzalp - - - § - - BI BI<br />

Σ Brutvögel 8 10 13<br />

Σ Nahrungsgäste 5 7 4<br />

Σ Gesamt Arten 13 17 17<br />

Arten, die im Rahmen der Erfassungen zum <strong>Bebauungsplan</strong> Sommerhalde II im Jahr 2009 im weiteren Umfeld des<br />

aktuellen Untersuchungsraum nachgewiesen wurden (STADT DONZDORF 2009)<br />

18 Pyrrhula pyrrhula Dompfaff - V - § -<br />

19 Pica pica Elster - - - § -<br />

20 Sylvia bor<strong>in</strong> Gartengrasmücke - - - § -<br />

21 Ser<strong>in</strong>us ser<strong>in</strong>us Girlitz - V - § -<br />

22 Emberiza citr<strong>in</strong>ella Goldammer - V - § -<br />

23 Prunella modularis Heckenbraunelle - - - § -<br />

24 Aegithalos caudatus Schwanzmeise - - - § -<br />

25 Regulus ignicapillus Sommergoldhähnchen - - - § -<br />

26 Parus ater Tannenmeise - - - § -<br />

27 Falco t<strong>in</strong>nunculus Turmfalke - V - §§ -<br />

28 Turdus pilaris Wacholderdrossel - V - § -<br />

29 Troglodytes troglodytes Zaunkönig - - - § -<br />

5.2.3 Häufigkeit und räumliche Verteilung<br />

Der Untersuchungsraum be<strong>in</strong>haltet aufgrund se<strong>in</strong>er Ortsrandlage unterschiedliche avifaunistisch relevante<br />

Habitate. So s<strong>in</strong>d neben Siedlungsflächen auch e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Alteichenbestand mit Gebüschen sowie<br />

Streuobstwiesen vertreten. Dementsprechend s<strong>in</strong>d sowohl Gebäudebrüter, wie der landesweit rückläufige<br />

Haussperl<strong>in</strong>g und der ungefährdete Hausrotschwanz (jeweils etwa e<strong>in</strong> Brutpaar) als auch Freibrüter <strong>in</strong><br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Gehölzen wie die ungefährdeten Arten Mönchsgrasmücke, Amsel und Grünf<strong>in</strong>k (je etwa e<strong>in</strong> Brutpaar) und<br />

Höhlenbrüter wie die landesweit rückläufigen Arten Star (etwa zwei Brutpaare) und Feldsperl<strong>in</strong>g (etwa e<strong>in</strong><br />

Brutpaar) im Untersuchungsgebiet präsent. Im Artenspektrum dom<strong>in</strong>ieren allgeme<strong>in</strong> verbreitete, ungefährdete<br />

Arten. Amsel und Mönchsgrasmücke s<strong>in</strong>d mit jeweils etwa drei Brutpaaren die häufigsten Brutvögel im<br />

Untersuchungsgebiet. Direkt im Vorhabensbereich brütet mit dem Star lediglich e<strong>in</strong>e wertgebende Vogelart<br />

mit e<strong>in</strong>em Brutpaar <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Nistkasten auf der Streuobstwiese auf Fst.-Nr. 821.<br />

Die landesweit gefährdete Mehlschwalbe war Nahrungsgast über den offenen Acker- und Grünlandflächen<br />

des Vorhabensbereichs. Der Grünspecht war auf der Streuobstwiese auf Fst.-Nr. 821 ebenfalls lediglich<br />

Nahrungsgast.<br />

Von den landesweit rückläufigen Arten Dompfaff, Girlitz, Goldammer, Turmfalke und Wacholderdrossel<br />

sowie von den ungefährdeten Arten Elster, Gartengrasmücke, Heckenbraunelle, Schwanzmeise,<br />

Sommergoldhähnchen, Tannenmeise und Zaunkönig wurden von der <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> im Jahr 2009<br />

Brutreviere im Rahmen der Untersuchungen zum <strong>Bebauungsplan</strong> Sommerhalde II nachgewiesen. Dieser<br />

Bereich schließt unmittelbar an das Untersuchungsgebiet zum <strong>Bebauungsplan</strong> Sommerhalde III an. Die<br />

Nutzung des aktuellen Untersuchungsgebiets zum<strong>in</strong>dest als Nahrungsgäste kann bei diesen Arten nicht<br />

ausgeschlossen werden. Die genaue Lage der Brutplätze bzw. Revierzentren der betroffenen Arten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

Abb. 4 und <strong>in</strong> STADT DONZDORF (2011) dargestellt.<br />

Abb. 4 Reviere bzw. Brutplätze der im Untersuchungsgebiet zum <strong>Bebauungsplan</strong> Sommerhalde III <strong>in</strong><br />

<strong>Donzdorf</strong> im Jahr 2011 nachgewiesenen Vogelarten. Rote L<strong>in</strong>ie: <strong>Bebauungsplan</strong>gebiet,<br />

B=Brutnachweis, B?=Brut wahrsche<strong>in</strong>lich (Orig<strong>in</strong>al <strong>in</strong> STADT DONZDORF 2011).<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

5.2.4 Habitatansprüche der rückläufigen, gefährdeten oder streng geschützten Arten<br />

Feldsperl<strong>in</strong>g (Passer montanus): Verbreitungsschwerpunkt <strong>in</strong> Streuobstwiesen mit altem Baumbestand<br />

(Höhlenbrüter). Besiedelt häufig aber auch Randbereiche locker bebauter Siedlungen, vorzugsweise <strong>in</strong><br />

ländlichen Regionen mit landwirtschaftlichen Gebäuden, Stallungen, Weiden etc. im näheren Umfeld, häufig<br />

auch <strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>gärten, Feldgehölzen, Baumhecken und Wäldern (Randbereiche).<br />

Haussperl<strong>in</strong>g (Passer domesticus): Kommt ohne größere Verbreitungslücken <strong>in</strong> allen Siedlungsbereichen des<br />

Landes vor. Die Art ist e<strong>in</strong> verbreiteter Kulturfolger <strong>in</strong> dörflichen u. städtischen Siedlungen, auch an<br />

E<strong>in</strong>zelgebäuden <strong>in</strong> der freien Landschaft. Die maximale Siedlungsdichte wird <strong>in</strong> bäuerlich geprägten Dörfern<br />

mit lockerer Bebauung und Tierhaltung, sowie <strong>in</strong> Altbau-Blockrandbebauung erreicht. Brutplätze liegen <strong>in</strong><br />

Nischen u. Höhlen an Gebäuden, gelegentlich auch <strong>in</strong> Nistkästen. Die Nahrung besteht aus Sämereien,<br />

Haushaltsabfällen und <strong>in</strong>sbesondere zur Jungenfütterung aus Insekten und anderen Wirbellosen. Standvogel.<br />

Mehlschwalbe (Delichon urbica): Ausgesprochener Kulturfolger, kommt <strong>in</strong> allen Formen menschlicher<br />

Siedlungen wie Dörfern und Städten vor. Benötigt für Nistmaterial schlammige, lehmige bodenoffene Pfützen<br />

oder Ufer, Lehmnester unter Gebäudevorsprüngen, brütet auch <strong>in</strong> Kunstnestern, Kolonie- und E<strong>in</strong>zelbrüter.<br />

Nahrungshabitate (Flug<strong>in</strong>sekten) über offenen Grünflächen und Gewässern im Umkreis von 1000 m um den<br />

Neststandort. Langstreckenzieher.<br />

Star (Sturnus vulgaris): Die Art ist landesweit annähernd flächendeckend verbreitet. Bevorzugt Randlagen von<br />

Wäldern, <strong>in</strong> der Kulturlandschaft Streuobstwiesen, Feldgehölze, Alleen und besiedelt alle <strong>Stadt</strong>habitate.<br />

Höhlenbrüter, das Nest wird <strong>in</strong> Baumhöhlen und Nistkästen angelegt, auch unter Dachziegeln. Die Nahrung<br />

besteht im Frühjahr und Frühsommer vor allem aus Insekten und anderen Wirbellosen auf kurzrasigen<br />

Grünlandflächen, im Sommer und Herbst fast ausschließlich aus Obst und Beeren, im W<strong>in</strong>ter oft aus<br />

Haushaltsabfällen. Teil- und Kurzstreckenzieher.<br />

5.2.5 Wirkungsprognose<br />

Durch das Vorhaben betroffene Arten: Höhlenbrüter Feldsperl<strong>in</strong>g (Passer montanus), Haussperl<strong>in</strong>g (Passer<br />

domesticus), Grünspecht (Picus viridis) und Star (Sturnus vulgaris)<br />

Europäische Vogelarten nach VSR<br />

1. Schutz und Gefährdungsstatus<br />

Rote Liste Status Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie: Art. 1 Messtischblatt<br />

Deutschland: V (Feldsp.) Baden-Württemberg: - / V BNatSchG: besonders geschützt<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Arten<br />

streng geschützt (Grünsp.)<br />

Der Star brütet als e<strong>in</strong>zige wertgebende Vogelart mit etwa e<strong>in</strong>em Brutpaar unmittelbar im Vorhabensbereich. Der<br />

Brutplatz liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Nistkasten auf der Streuobstwiese auf Fst.-Nr. 821. E<strong>in</strong> weiteres Brutrevier liegt <strong>in</strong> den<br />

Streuobstgärten südlich des Vorhabensgebiets. Die Brutreviere von Feld- und Haussperl<strong>in</strong>g liegen beide<br />

außerhalb des Vorhabensbereichs. Der Grünspecht nutzt die Streuobstwiese auf Fst.-Nr. 821 lediglich zur<br />

Nahrungssuche. E<strong>in</strong> Brutplatz wurde nicht nachgewiesen. Aufgrund der noch flächig ausgedehnten<br />

Streuobstbestände ist <strong>in</strong> den Naturräumen des Mittleren und Östlichen Albvorlandes noch von stabilen und<br />

<strong>in</strong>dividuenreichen lokalen Populationen von Feldsperl<strong>in</strong>g, Grünspecht und Star auszugehen. Auch für den<br />

7324<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 44


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Arten: Höhlenbrüter Feldsperl<strong>in</strong>g (Passer montanus), Haussperl<strong>in</strong>g (Passer<br />

domesticus), Grünspecht (Picus viridis) und Star (Sturnus vulgaris)<br />

Europäische Vogelarten nach VSR<br />

Haussperl<strong>in</strong>g herrschen <strong>in</strong> den ländlich geprägten Siedlungsbereichen im Umfeld des Vorhabens noch gute<br />

Habitatbed<strong>in</strong>gungen. Es ist daher auch für diese Art von e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuenreichen und stabilen Lokalpopulation<br />

auszugehen.<br />

Bei dem störungsunempf<strong>in</strong>dlichen und <strong>in</strong> Siedlungen brütenden Haussperl<strong>in</strong>g ist vorhabensbed<strong>in</strong>gt nicht mit<br />

e<strong>in</strong>er Entwertung des unmittelbar südlich des Areals liegenden Brutplatzes zu rechnen. Auch Feldsperl<strong>in</strong>g und<br />

Grünspecht f<strong>in</strong>den trotz des kle<strong>in</strong>räumigen Verlusts von Nahrungs- und potenziellen Bruthabitaten im Bereich der<br />

Streuobstwiese auf Fst.-Nr. 821 <strong>in</strong> den zahlreichen Streuobstwiesen des Umfelds noch geeignete Brut- und<br />

Nahrungshabitate. Vom Star wird vorhabensbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong> Brutrevier überplant. Durch die außerhalb der<br />

Brutperiode stattf<strong>in</strong>denden Gehölzrodungen wird sichergestellt, dass es zu ke<strong>in</strong>em baubed<strong>in</strong>gten Töten von<br />

Individuen der Art (vor allem Nestl<strong>in</strong>ge) oder zur Zerstörung von Gelegen kommt (Kap. 4.2.1). Der Habitatverlust<br />

für den Star wird durch die Neuanlage bzw. den Erhalt von Streuobstwiesen kompensiert (Kap. 4.2.2). Der Verlust<br />

des Brutplatzes des Stars sowie von zwei potenziell geeigneten Baumhöhlen <strong>in</strong> der Streuobstwiese auf Fst.-Nr.<br />

821 wird durch das Anbr<strong>in</strong>gen von <strong>in</strong>sgesamt drei Starenkästen sowie sechs weiteren Vogelnistkästen im Umfeld<br />

des Vorhabens vor der Baufeldräumung kompensiert (Kap. 4.3.1). Die Gefahr e<strong>in</strong>er Verschlechterung der<br />

Erhaltungszustände der Lokalpopulationen von Feldsperl<strong>in</strong>g, Haussperl<strong>in</strong>g, Grünspecht und Star besteht<br />

abschließend betrachtet nicht.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1 Baubetrieb:<br />

• Gehölzrodungen außerhalb der Brutzeit (Kap. 4.2.1)<br />

3.2 Projektgestaltung:<br />

• Neuschaffung bzw. Erhalt von Streuobstwiesen im Umfeld des Vorhabens (Kap. 4.2.2)<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen:<br />

• Anbr<strong>in</strong>gen von Ersatznisthilfen für den Star und sonstige Höhlenbrüter im Umfeld des Vorhabens (Kap. 4.3.1)<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

(unter der Berücksichtigung der <strong>in</strong> Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder<br />

zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

• Vorhabensbed<strong>in</strong>gte Beseitigung von zwei Höhlenbäumen und e<strong>in</strong>es<br />

Schuppens mit Eignung als Brutplatz für Höhlenbrüter<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (7) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 45


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Arten: Mehlschwalbe (Delichon urbica) Europäische Vogelart nach VSR<br />

1. Schutz und Gefährdungsstatus<br />

Rote Liste Status Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie: Art. 1 Messtischblatt<br />

Deutschland: V Baden-Württemberg: 3 BNatSchG: besonders geschützt 7324<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Arten<br />

Die Mehlschwalbe wurde über dem Maisacker im Osten des Vorhabensbereichs an e<strong>in</strong>em Term<strong>in</strong> mit e<strong>in</strong>em<br />

Exemplar als Nahrungsgast registriert. Der Nachweis liegt zudem außerhalb des Vorhabensbereichs im Alten<br />

Friedhof. Aufgrund der ländlich geprägten Siedlungsbereiche des Umfelds des Vorhabens ist mit e<strong>in</strong>er<br />

<strong>in</strong>dividuenreichen Lokalpopulation zu rechnen. Durch das Vorhaben kommt es zu e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>gmächtigen<br />

E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Nahrungshabitate der Mehlschwalbe. Die Art jagt bevorzugt im freien Luftraum über landwirtschaftlich<br />

genutzten Offenlandflächen. Aufgrund der Kle<strong>in</strong>räumigkeit des E<strong>in</strong>griffs sowie ausreichender Ausweichhabitate<br />

im direkten Umfeld des E<strong>in</strong>griffs ist jedoch e<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch das Vorhaben mit<br />

h<strong>in</strong>reichender Sicherheit auszuschließen. Die Gefahr e<strong>in</strong>er Verschlechterung des Erhaltungszustands der<br />

Lokalpopulationen der Mehlschwalbe besteht abschließend betrachtet nicht.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1 Baubetrieb: -<br />

3.2 Projektgestaltung: -<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen: -<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

(unter der Berücksichtigung der <strong>in</strong> Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder<br />

zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (7) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />

5.3 Bestand weiterer streng geschützter Tierarten, die ke<strong>in</strong>en<br />

geme<strong>in</strong>schaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen<br />

Im Rahmen der Untersuchungen wurden Potenziale für die Holzkäferart Großer Goldkäfer (Protaetia<br />

aerug<strong>in</strong>osa) nachgewiesen. Sie s<strong>in</strong>d zwar nicht im Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie aufgeführt, jedoch trotzdem<br />

nach BNatSchG streng geschützt. Die Art wurde <strong>in</strong> Kap. 5.1.4 abgehandelt.<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 46


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

6 Zusammenfassende Darstellung der Verbotstatbestände und<br />

Erhaltungszustände für die europarechtlich geschützten<br />

Tierarten<br />

6.1 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

Tab. 8 Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für die Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

(-=nicht verletzt, V bzw. CEF= Vermeidungs- bzw. CEF-Maßnahmen erforderlich, sonst. Abk. vgl.<br />

Kap. 2.6).<br />

Art Deutscher<br />

Eptesicus<br />

serot<strong>in</strong>us<br />

Myotis<br />

mystac<strong>in</strong>us/<br />

Myotis<br />

brandtii<br />

Myotis<br />

nattereri<br />

Nyctalus<br />

noctula<br />

Myotis<br />

myotis<br />

Pipistrellus<br />

nathusii<br />

Myotis<br />

daubentonii<br />

Pipistrellus<br />

pipistrellus<br />

Name<br />

Breitflügel-<br />

fledermaus<br />

Kle<strong>in</strong>e<br />

Bartfledermaus/<br />

Große<br />

Bartfledermaus<br />

Fransen-<br />

fledermaus<br />

Großer<br />

Abendsegler<br />

Großes<br />

Mausohr<br />

Rauhaut-<br />

fledermaus <br />

Wasser-<br />

fledermaus <br />

Zwerg-<br />

fledermaus<br />

Verbotstatbestände<br />

nach § 44 Abs. 1i.V.m.<br />

aktueller Erhal-<br />

tungszustand<br />

Auswirkung auf den<br />

Erhaltungszustand der Art<br />

Abs. 5 BNatSchG lokal KBR auf lokaler Ebene KBR<br />

- (V) FV FV<br />

- (V; CEF)<br />

- (V; CEF)<br />

FV<br />

?<br />

U1<br />

U1<br />

- (V; CEF) FV FV<br />

- (V; CEF) FV U1<br />

- (V) FV FV<br />

- (V; CEF) FV FV<br />

- (V; CEF) FV FV<br />

- (V; CEF) FV FV<br />

Lacerta agilis Zauneidechse - FV U1<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Verschlechterung<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

6.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie<br />

Tab. 9 Verbotstatbestände für die europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie (-<br />

=nicht verletzt, V bzw. CEF= Vermeidungs- bzw. CEF-Maßnahmen erforderlich).<br />

Art Deutscher Name Verbotstatbestände<br />

§44 Abs.1 i.V.m. Abs.5<br />

BNatSchG<br />

Erhaltungszustand der Art<br />

Turdus merula Amsel - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Parus caeruleus Blaumeise - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Fr<strong>in</strong>gilla coelebs Buchf<strong>in</strong>k - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Dendrocopos major Buntspecht - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Passer montanus Feldsperl<strong>in</strong>g - (V) ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Carduelis chloris Grünf<strong>in</strong>k - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Picus viridis Grünspecht - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Passer domesticus Haussperl<strong>in</strong>g - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Sitta europaea Kleiber - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Parus major Kohlmeise - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Delichon urbica Mehlschwalbe - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Corvus corone corone Rabenkrähe - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Sturnus vulgaris Star - (V, CEF) ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Carduelis carduelis Stieglitz - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

Phylloscopus collybita Zilpzalp - ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

6.3 Weitere streng geschützte Tierarten, die ke<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>schaftsrechtlichen<br />

Schutzstatus aufweisen<br />

Tab. 10 Verbotstatbestände für streng geschützte Tierarten, die ke<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>schaftsrechtlichen<br />

Schutzstatus aufweisen (-=nicht verletzt, V bzw. CEF= Vermeidungs- bzw. CEF-Maßnahmen<br />

erforderlich).<br />

Art Deutscher Name Verbotstatbestände<br />

§44 Abs.1 i.V.m. Abs.5<br />

BNatSchG<br />

Erhaltungszustand der Art<br />

Protaetia aerug<strong>in</strong>osa Großer Goldkäfer - (V) ke<strong>in</strong>e nachhaltige Verschlechterung<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

7 Zusammenfassung<br />

Im Rahmen e<strong>in</strong>er speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong><br />

<strong>Donzdorf</strong> wurde für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Holzkäfer sowie für die streng<br />

geschützte Haselmaus (Muscard<strong>in</strong>us avellanarius) überprüft, ob artenschutzrechtliche Verbotsverletzungen<br />

nach § 44 Abs. 1 Satz 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG zu erwarten s<strong>in</strong>d. Grundlage hierfür waren<br />

Erhebungen zu diesen Arten(gruppen) im Jahr 2011, die teilweise durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> selbst<br />

durchgeführt wurden. Der Untersuchungsumfang wurde von der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt<br />

Göpp<strong>in</strong>gen) vorgegeben (KRAUSE, mündl. Mittlg.).<br />

Im Untersuchungsraum wurden <strong>in</strong>sgesamt 17 Vogelarten registriert. Darunter bef<strong>in</strong>den sich zwölf weit ver-<br />

breitete, derzeit ungefährdete und nicht <strong>in</strong> ihrem Bestand rückläufige Arten. Sie wurden im Rahmen der<br />

vorliegenden saP nicht e<strong>in</strong>zelartlich betrachtet, da bei ihnen e<strong>in</strong>e landesweit gute Verbreitung und Ver-<br />

netzung anzunehmen ist und Maßnahmen für stärker gefährdete Arten auch ihnen nützen. Somit verbleiben<br />

fünf streng geschützte, rückläufige oder gefährdete Arten für die e<strong>in</strong>zelartlich die mögliche Erfüllung von<br />

Verbotsverletzungen nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG detailliert geprüft wurde.<br />

Die Erhebungen ergaben im Untersuchungsgebiet Nachweise von <strong>in</strong>sgesamt sieben Fledermausarten: Breit-<br />

flügelfledermaus (Eptesicus serot<strong>in</strong>us), Große/Kle<strong>in</strong>e Bartfledermaus (Myotis mystac<strong>in</strong>us/brandtii),<br />

Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Großes Mausohr (Myotis<br />

myotis), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Die höchste<br />

Aktivität im Vorhabensbereich wies der Altholzbestand entlang des Roten Weges auf. Dieser Gehölzriegel ist<br />

e<strong>in</strong>e geeignete Leitstruktur für strukturgebunden fliegende Fledermäuse. In der Streuobstwiese auf Fst.-Nr.<br />

821 war die Jagdaktivität von Fledermäusen nur ger<strong>in</strong>g.<br />

Die streng geschützte Haselmaus (Muscard<strong>in</strong>us avellanarius) wurde trotz vorhandener Nahrungsquellen und<br />

<strong>in</strong>tensiver Nachsuche im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen.<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsrechtlich geschützte Reptilienarten s<strong>in</strong>d im Untersuchungsraum mit der streng geschützten<br />

Zauneidechse (Lacerta agilis) und der besonders geschützten Bl<strong>in</strong>dschleiche (Anguis fragilis) präsent. Im<br />

unmittelbaren Vorhabensbereich wurden die Arten jedoch nicht registriert. E<strong>in</strong>e adulte Zauneidechse wurde<br />

jedoch unmittelbar südlich der E<strong>in</strong>griffsfläche nachgewiesen.<br />

Habitatpotenziale für geme<strong>in</strong>schaftsrechtlich geschützte Holzkäfer bestehen im Vorhabensbereich <strong>in</strong> den<br />

alten Obstbäumen auf der Streuobstwiese auf Fst.-Nr. 821 sowie <strong>in</strong> den alten Eichen im Bereich des<br />

Gehölzbestands entlang des Roten Weges. In e<strong>in</strong>em Streuobstbaum unmittelbar nördlich des<br />

Vorhabensbereichs besteht Habitatpotenzial für den Großen Goldkäfer (Protaetia aerug<strong>in</strong>osa). In den<br />

Alteichen ist das Vorkommen mehrerer zum<strong>in</strong>dest besonders geschützter Bockkäferarten sowie des<br />

Balkenschröters (Dorcus parallelipipedus) wahrsche<strong>in</strong>lich.<br />

Maßnahmen zur Konfliktvermeidung umfassen e<strong>in</strong>e Beschränkung der Gehölzrodungen auf den Zeitraum<br />

außerhalb der Brutperiode der potenziell betroffenen Vogelarten (1. Oktober bis 28. Februar, Kap. 4.2.1), die<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 49


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Neuschaffung bzw. den Erhalt von Streuobstwiesen (Kap. 4.2.2), den Erhalt des Gehölzbestands entlang des<br />

Roten Weges als Leitstruktur für Fledermäuse (Kap. 4.2.3) sowie die Vermeidung raumwirksamer<br />

Lichtemissionen (Kap. 4.2.4). Weiterh<strong>in</strong> ist während der Bauarbeiten auf den Erhalt des Streuobstbaums mit<br />

Habitatpotenzial für den streng geschützten Großen Goldkäfer (Protaetia aerug<strong>in</strong>osa) zu achten. Zur<br />

dauerhaften Wahrung des Besiedlungspotenzials für Holzkäfer im Alteichenbestand entlang des Roten Weges<br />

wird zudem e<strong>in</strong>e Kronenentlastung der bestehenden Eichen und die sonnenexponierte Lagerung des<br />

Schnittguts <strong>in</strong> Waldrandnähe empfohlen (Kap. 4.2.5). E<strong>in</strong>e vorgezogene Maßnahme zur Sicherung der<br />

ökologischen Funktionalität ist die Ausbr<strong>in</strong>gung geeigneter Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter und<br />

die Ausbr<strong>in</strong>gung geeigneter Ersatzquartiere für Fledermäuse rechtzeitig vor der Baufeldräumung als<br />

Kompensation für den Verlust geeigneter Baumhöhlen (Kap. 4.3.1). Die Umsetzung wird durch e<strong>in</strong><br />

Monitor<strong>in</strong>g fachlich begleitet (Kap. 4.4).<br />

Bei E<strong>in</strong>haltung der o.g. Maßnahmen werden unvermeidbare Bee<strong>in</strong>trächtigungen auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imum reduziert<br />

und Individuenverluste streng geschützter Arten weitestgehend ausgeschlossen. Die Umsetzung von<br />

Maßnahmen ist im weiteren Verfahren ggf. zu präzisieren.<br />

Werden die Maßnahmen berücksichtigt, wirken sich verbleibende Bee<strong>in</strong>trächtigungen bei den<br />

europarechtlich geschützten Vogelarten nicht negativ auf den Erhaltungszustand ihrer Lokalpopulationen aus.<br />

Funktionsm<strong>in</strong>dernde Projektwirkungen im Vorhabensbereich werden durch funktionsverbessernde<br />

Wirkungen im Umfeld kompensiert. Die ökologische Funktion der vorhandenen Habitate bleibt für die<br />

Lokalpopulationen der betroffenen Arten im räumlichen Zusammenhang somit weiterh<strong>in</strong> erfüllt. Verbote<br />

nach § 44 Abs. 1 Satz 1 bis 4 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Abs. 5 BNatSchG (Schädigungs- und Störungsverbot) werden<br />

nach bisheriger Kenntnis nicht verletzt.<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 50


<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

8 Zitierte und weiterführende Literatur<br />

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BEZZEL, E. (1985): Kompendium der Vögel Mitteleuropas; Nonpasseriformes. Aula Verlag, Wiesbaden: 1-792<br />

BEZZEL, E. (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas; Passeres. Aula Verlag, Wiesbaden: 1-766<br />

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BRAUN, M. & F. DIETERLEN (Hrsg.) (2005): Die Säugetiere Baden-Württembergs. Band 2. Ulmer Verlag<br />

Stuttgart.<br />

BRIGHT, P., P. MORRIS & T. MITCHELL-JONES (2006): The dormouse conservation handbook. Second edition. 73<br />

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Nürt<strong>in</strong>gen<br />

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96 S.<br />

EUROPÄISCHE UNION (DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN) (1992): Richtl<strong>in</strong>ie 92/43/EWG des Rates<br />

vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und<br />

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Rehm, München. 18.<br />

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