Bebauungsplan âSommerhalde IIIâ in Donzdorf - Stadt Donzdorf
Bebauungsplan âSommerhalde IIIâ in Donzdorf - Stadt Donzdorf
Bebauungsplan âSommerhalde IIIâ in Donzdorf - Stadt Donzdorf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />
Durch das Vorhaben betroffene Art Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Anh. IV FFH-RL<br />
3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />
4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />
4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />
b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />
Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />
4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />
Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />
erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />
4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder<br />
zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]<br />
• Fällung von zwei bis vier potenziellen Habitatbäumen auf e<strong>in</strong>er<br />
Streuobstwiese<br />
b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />
5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
ja ne<strong>in</strong><br />
ja ne<strong>in</strong><br />
ja ne<strong>in</strong><br />
Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (7) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />
5.1.2 Haselmaus (Muscard<strong>in</strong>us avellanarius)<br />
5.1.2.1 Schutzstatus und Gefährdung<br />
Für die Art ist landesweit e<strong>in</strong>e „Gefährdung anzunehmen“ (Kategorie D). Bundesweit wird sie <strong>in</strong> der Kate-<br />
gorie G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes) geführt. Zudem ist sie auf Anhang IV der FFH-RL verzeichnet<br />
und nach BNatSchG streng geschützt.<br />
5.1.2.2 Habitatansprüche und landesweite Verbreitung<br />
Die Haselmaus bevorzugt ausgedehnte, lichtreiche Laubmischwälder, die über e<strong>in</strong>e artenreiche, Frucht<br />
tragendende Strauchschicht verfügen (BRAUN & DIETERLEN 2005). Wichtige Nahrungspflanzen s<strong>in</strong>d<br />
Haselsträucher und Brombeeren. Neben Wäldern besiedelt die Art auch waldnahe Hecken und Gebüsche<br />
sowie Gärten (BRIGHT et al. 2006). Bei der Überbrückung von Wiesen und Äckern ist die Haselmaus jedoch<br />
auf l<strong>in</strong>ienhafte (Hecken-)Strukturen angewiesen, entlang derer sie sich ausbreiten kann. Lücken <strong>in</strong> Hecken ab<br />
sechs Meter Breite werden von der Art kaum noch überwunden. Auch wenn das Vorkommen der Haselmaus<br />
eng mit dem Vorkommen von Haselsträuchern verknüpft ist, lässt e<strong>in</strong> Fehlen dieser Strauchart nicht<br />
automatisch auf die Abwesenheit der Art schließen.<br />
Von Oktober bis April hält die Haselmaus W<strong>in</strong>terschlaf. Dazu zieht sie sich <strong>in</strong> dickwandige Nester <strong>in</strong><br />
Bodennähe zurück. Während der Aktivitätsphase im Sommerhalbjahr bewohnt die Art selbstgebaute<br />
kugelförmige Nester. Diese können frei aufgehängt <strong>in</strong> dichter Strauchvegetation oder auch <strong>in</strong> Baumhöhlen<br />
oder Vogelnistkästen angelegt werden. Die Haselmaus ist fast ausschließlich nachtaktiv. Bei der<br />
© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 34