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Bebauungsplan „Sommerhalde III“ in Donzdorf - Stadt Donzdorf

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Anh. IV FFH-RL<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder<br />

zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]<br />

• Fällung von zwei bis vier potenziellen Habitatbäumen auf e<strong>in</strong>er<br />

Streuobstwiese<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (7) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />

5.1.2 Haselmaus (Muscard<strong>in</strong>us avellanarius)<br />

5.1.2.1 Schutzstatus und Gefährdung<br />

Für die Art ist landesweit e<strong>in</strong>e „Gefährdung anzunehmen“ (Kategorie D). Bundesweit wird sie <strong>in</strong> der Kate-<br />

gorie G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes) geführt. Zudem ist sie auf Anhang IV der FFH-RL verzeichnet<br />

und nach BNatSchG streng geschützt.<br />

5.1.2.2 Habitatansprüche und landesweite Verbreitung<br />

Die Haselmaus bevorzugt ausgedehnte, lichtreiche Laubmischwälder, die über e<strong>in</strong>e artenreiche, Frucht<br />

tragendende Strauchschicht verfügen (BRAUN & DIETERLEN 2005). Wichtige Nahrungspflanzen s<strong>in</strong>d<br />

Haselsträucher und Brombeeren. Neben Wäldern besiedelt die Art auch waldnahe Hecken und Gebüsche<br />

sowie Gärten (BRIGHT et al. 2006). Bei der Überbrückung von Wiesen und Äckern ist die Haselmaus jedoch<br />

auf l<strong>in</strong>ienhafte (Hecken-)Strukturen angewiesen, entlang derer sie sich ausbreiten kann. Lücken <strong>in</strong> Hecken ab<br />

sechs Meter Breite werden von der Art kaum noch überwunden. Auch wenn das Vorkommen der Haselmaus<br />

eng mit dem Vorkommen von Haselsträuchern verknüpft ist, lässt e<strong>in</strong> Fehlen dieser Strauchart nicht<br />

automatisch auf die Abwesenheit der Art schließen.<br />

Von Oktober bis April hält die Haselmaus W<strong>in</strong>terschlaf. Dazu zieht sie sich <strong>in</strong> dickwandige Nester <strong>in</strong><br />

Bodennähe zurück. Während der Aktivitätsphase im Sommerhalbjahr bewohnt die Art selbstgebaute<br />

kugelförmige Nester. Diese können frei aufgehängt <strong>in</strong> dichter Strauchvegetation oder auch <strong>in</strong> Baumhöhlen<br />

oder Vogelnistkästen angelegt werden. Die Haselmaus ist fast ausschließlich nachtaktiv. Bei der<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 34

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