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Bebauungsplan „Sommerhalde III“ in Donzdorf - Stadt Donzdorf

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Kle<strong>in</strong>e/Große Bartfledermaus (Myotis<br />

mystac<strong>in</strong>us/brandtii)<br />

Anh. IV FFH-RL<br />

Die Kle<strong>in</strong>e Bartfledermaus zählt <strong>in</strong> Baden-Württemberg zu den weit verbreiteten Fledermausarten. Für das<br />

Messtischblatt 7324 s<strong>in</strong>d nach BRAUN & DIETERLEN (2003) zwar ke<strong>in</strong>e Nachweise belegt, aufgrund des breiten<br />

Habitatspektrums der Art ist dennoch von e<strong>in</strong>er weiten Verbreitung im Umfeld des Vorhabens auszugehen.<br />

Nachweise der Großen Bartfledermaus s<strong>in</strong>d vom Messtischblatt 7324 ebenfalls nicht bekannt (BRAUN & DIETERLEN<br />

2003). Nach bisheriger Kenntnis liegt der landesweite Verbreitungsschwerpunkt der Art <strong>in</strong> Oberschwaben. Da die<br />

Große Bartfledermaus seltener <strong>in</strong> Siedlungsnähe jagt, ist e<strong>in</strong> Vorkommen der Kle<strong>in</strong>en Bartfledermaus<br />

wahrsche<strong>in</strong>licher. E<strong>in</strong>e abschließende E<strong>in</strong>schätzung des Erhaltungszustands der Lokalpopulationen der beiden Arten<br />

ist nicht möglich.<br />

Im Vorhabensbereich wurden die Bartfledermäuse vere<strong>in</strong>zelt im Bereich des Gehölzbestands entlang des Roten<br />

Weges im Südwesten der Vorhabensbereichs nachgewiesen. Dieser Bestand erfüllt für die Art die Funktion e<strong>in</strong>er<br />

Leitstruktur während Jagd- und Transferflügen. Durch e<strong>in</strong>e im Grünordnungsplan festgelegte Pflanzb<strong>in</strong>dung für diese<br />

Fläche (Pfb 1) bleibt der Erhalt der Leitstrukturfunktion gewährleistet. Die im Grünordnungsplan vorgesehene<br />

Verlängerung des Gehölzriegels nach Norden (Ausgleichsmaßnahme A2) ist für die Art sogar förderlich (Kap. 4.2.3).<br />

E<strong>in</strong> vollständiger Lebensraumverlust für die Arten ist somit auch nach Realisierung des Vorhabens nicht zu erwarten.<br />

Durch die nochmalige Kontrolle und anschließenden Verschluss der entfallenden Baumhöhlen im Vorhabensbereich<br />

unmittelbar vor der Baufeldräumung ist sichergestellt, dass ke<strong>in</strong>e Tiere verletzt oder getötet werden (Kap. 4.2.1).<br />

Durch das rechtzeitige Ausbr<strong>in</strong>gen von Ersatzquartieren im Umfeld des Vorhabens bleibt die Funktion der<br />

überplanten Baumhöhlen als potenzielle Zwischenquartiere erhalten (Kap. 4.3.1). Störungen auf jagende<br />

Fledermäuse durch den Baustellenbetrieb treten aufgrund der überwiegend nächtlichen Aktivität ebenfalls nicht auf.<br />

Durch die Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen werden zudem erhebliche Störungen für jagende<br />

Bartfledermäuse vermieden (Kap. 4.2.4). Insgesamt führt das Vorhaben somit zu ke<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung der lokalen<br />

Population der Bartfledermaus.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1 Baubetrieb:<br />

• Baumfällungen nur außerhalb der Wochenstubenzeit (Kap. 4.2.1)<br />

• nochmalige Kontrolle und Verschluss von entfallenden Baumhöhlen (Kap. 4.2.1)<br />

3.2 Projektgestaltung:<br />

• Erhalt der Gehölzstruktur entlang des Roten Weges als Leitstruktur für Fledermäuse (Kap. 4.2.3)<br />

• Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen (Kap. 4.2.4)<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen:<br />

• Ausbr<strong>in</strong>gung von Ersatzquartieren für die überplanten Baumhöhlen (Kap. 4.3.1)<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder<br />

zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]<br />

• Fällung von zwei bis vier potenziellen Habitatbäumen auf e<strong>in</strong>er<br />

Streuobstwiese<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 30

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