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Bebauungsplan „Sommerhalde III“ in Donzdorf - Stadt Donzdorf

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Anh. IV FFH-RL<br />

3.1 Baubetrieb:<br />

• Baumfällungen nur außerhalb der Wochenstubenzeit (Kap. 4.2.1)<br />

• nochmalige Kontrolle und Verschluss von entfallenden Baumhöhlen (Kap. 4.2.1)<br />

3.2 Projektgestaltung:<br />

• Erhalt der Gehölzstruktur entlang des Roten Weges als Leitstruktur für Fledermäuse (Kap. 4.2.3)<br />

• Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen (Kap. 4.2.4)<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen:<br />

• Ausbr<strong>in</strong>gung von Ersatzquartieren für die überplanten Baumhöhlen (Kap. 4.3.1)<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

(unter der Berücksichtigung der <strong>in</strong> Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder<br />

zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

• Vorhabensbed<strong>in</strong>gte Beseitigung von zwei Höhlenbäumen und e<strong>in</strong>es<br />

Schuppens mit Quartiereignung für Fledermäuse<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (8) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Anh. IV FFH-RL<br />

1. Schutz und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand lokale Population Baden-Württemberg kont. biogeograph. Region<br />

günstig günstig günstig<br />

ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend<br />

ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht<br />

unbekannt unbekannt unbekannt<br />

Rote Liste Status: Deutschland: V Bad.-Württ.: i Messtischbl.: 7324<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Der Große Abendsegler zählt <strong>in</strong> Baden-Württemberg zu den häufigen Fledermausarten. Vor allem zur Zugzeit<br />

kommt es zu teilweise <strong>in</strong>vasionsartigen E<strong>in</strong>flügen. Es s<strong>in</strong>d jedoch auch Sommerquartiere vom vorliegenden<br />

Messtischblatt 7324 bekannt (BRAUN & DIETERLEN 2003).<br />

Vom Großen Abendsegler liegen nur wenige Nachweise aus dem nördlichen und südlichen Teil des<br />

Untersuchungsraums vor. Der Vorhabensbereich wurde lediglich auf Transferflügen überflogen. Für die Art hat der<br />

Vorhabensbereich daher maximal e<strong>in</strong>e untergeordnete Bedeutung als Jagdhabitat. Der Große Abendsegler fliegt <strong>in</strong><br />

der Regel nicht strukturgebunden. Daher gehen für die Art vorhabensbed<strong>in</strong>gt ke<strong>in</strong>e bedeutenden Leitstrukturen<br />

verloren. Für den Großen Abendsegler s<strong>in</strong>d Baumhöhlen sowohl als Wochenstube, als auch als Zwischen- und<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 28

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