Bebauungsplan âSommerhalde IIIâ in Donzdorf - Stadt Donzdorf
Bebauungsplan âSommerhalde IIIâ in Donzdorf - Stadt Donzdorf
Bebauungsplan âSommerhalde IIIâ in Donzdorf - Stadt Donzdorf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />
Durch das Vorhaben betroffene Art Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Anh. IV FFH-RL<br />
3.1 Baubetrieb:<br />
• Baumfällungen nur außerhalb der Wochenstubenzeit (Kap. 4.2.1)<br />
• nochmalige Kontrolle und Verschluss von entfallenden Baumhöhlen (Kap. 4.2.1)<br />
3.2 Projektgestaltung:<br />
• Erhalt der Gehölzstruktur entlang des Roten Weges als Leitstruktur für Fledermäuse (Kap. 4.2.3)<br />
• Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen (Kap. 4.2.4)<br />
3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen:<br />
• Ausbr<strong>in</strong>gung von Ersatzquartieren für die überplanten Baumhöhlen (Kap. 4.3.1)<br />
3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />
4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />
(unter der Berücksichtigung der <strong>in</strong> Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen)<br />
4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />
b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />
Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />
4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />
Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />
erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />
4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder<br />
zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />
• Vorhabensbed<strong>in</strong>gte Beseitigung von zwei Höhlenbäumen und e<strong>in</strong>es<br />
Schuppens mit Quartiereignung für Fledermäuse<br />
b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />
5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />
ja ne<strong>in</strong><br />
ja ne<strong>in</strong><br />
ja ne<strong>in</strong><br />
ja ne<strong>in</strong><br />
Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (8) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />
Durch das Vorhaben betroffene Art Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Anh. IV FFH-RL<br />
1. Schutz und Gefährdungsstatus<br />
Erhaltungszustand lokale Population Baden-Württemberg kont. biogeograph. Region<br />
günstig günstig günstig<br />
ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend<br />
ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht<br />
unbekannt unbekannt unbekannt<br />
Rote Liste Status: Deutschland: V Bad.-Württ.: i Messtischbl.: 7324<br />
2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
Der Große Abendsegler zählt <strong>in</strong> Baden-Württemberg zu den häufigen Fledermausarten. Vor allem zur Zugzeit<br />
kommt es zu teilweise <strong>in</strong>vasionsartigen E<strong>in</strong>flügen. Es s<strong>in</strong>d jedoch auch Sommerquartiere vom vorliegenden<br />
Messtischblatt 7324 bekannt (BRAUN & DIETERLEN 2003).<br />
Vom Großen Abendsegler liegen nur wenige Nachweise aus dem nördlichen und südlichen Teil des<br />
Untersuchungsraums vor. Der Vorhabensbereich wurde lediglich auf Transferflügen überflogen. Für die Art hat der<br />
Vorhabensbereich daher maximal e<strong>in</strong>e untergeordnete Bedeutung als Jagdhabitat. Der Große Abendsegler fliegt <strong>in</strong><br />
der Regel nicht strukturgebunden. Daher gehen für die Art vorhabensbed<strong>in</strong>gt ke<strong>in</strong>e bedeutenden Leitstrukturen<br />
verloren. Für den Großen Abendsegler s<strong>in</strong>d Baumhöhlen sowohl als Wochenstube, als auch als Zwischen- und<br />
© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 28