Bebauungsplan âSommerhalde IIIâ in Donzdorf - Stadt Donzdorf
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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />
Neuschaffung bzw. den Erhalt von Streuobstwiesen (Kap. 4.2.2), den Erhalt des Gehölzbestands entlang des<br />
Roten Weges als Leitstruktur für Fledermäuse (Kap. 4.2.3) sowie die Vermeidung raumwirksamer<br />
Lichtemissionen (Kap. 4.2.4). Weiterh<strong>in</strong> ist während der Bauarbeiten auf den Erhalt des Streuobstbaums mit<br />
Habitatpotenzial für den streng geschützten Großen Goldkäfer (Protaetia aerug<strong>in</strong>osa) zu achten. Zur<br />
dauerhaften Wahrung des Besiedlungspotenzials für Holzkäfer im Alteichenbestand entlang des Roten Weges<br />
wird zudem e<strong>in</strong>e Kronenentlastung der bestehenden Eichen und die sonnenexponierte Lagerung des<br />
Schnittguts <strong>in</strong> Waldrandnähe empfohlen (Kap. 4.2.5). E<strong>in</strong>e vorgezogene Maßnahme zur Sicherung der<br />
ökologischen Funktionalität ist die Ausbr<strong>in</strong>gung geeigneter Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter und<br />
die Ausbr<strong>in</strong>gung geeigneter Ersatzquartiere für Fledermäuse rechtzeitig vor der Baufeldräumung als<br />
Kompensation für den Verlust geeigneter Baumhöhlen (Kap. 4.3.1). Die Umsetzung wird durch e<strong>in</strong><br />
Monitor<strong>in</strong>g fachlich begleitet (Kap. 4.4).<br />
Bei E<strong>in</strong>haltung der o.g. Maßnahmen werden unvermeidbare Bee<strong>in</strong>trächtigungen auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imum reduziert<br />
und Individuenverluste streng geschützter Arten weitestgehend ausgeschlossen. Die Umsetzung von<br />
Maßnahmen ist im weiteren Verfahren ggf. zu präzisieren.<br />
Werden die Maßnahmen berücksichtigt, wirken sich verbleibende Bee<strong>in</strong>trächtigungen bei den<br />
europarechtlich geschützten Vogelarten nicht negativ auf den Erhaltungszustand ihrer Lokalpopulationen aus.<br />
Funktionsm<strong>in</strong>dernde Projektwirkungen im Vorhabensbereich werden durch funktionsverbessernde<br />
Wirkungen im Umfeld kompensiert. Die ökologische Funktion der vorhandenen Habitate bleibt für die<br />
Lokalpopulationen der betroffenen Arten im räumlichen Zusammenhang somit weiterh<strong>in</strong> erfüllt. Verbote<br />
nach § 44 Abs. 1 Satz 1 bis 4 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Abs. 5 BNatSchG (Schädigungs- und Störungsverbot) werden<br />
nach bisheriger Kenntnis nicht verletzt.<br />
© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 50