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Bebauungsplan „Sommerhalde III“ in Donzdorf - Stadt Donzdorf

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Neuschaffung bzw. den Erhalt von Streuobstwiesen (Kap. 4.2.2), den Erhalt des Gehölzbestands entlang des<br />

Roten Weges als Leitstruktur für Fledermäuse (Kap. 4.2.3) sowie die Vermeidung raumwirksamer<br />

Lichtemissionen (Kap. 4.2.4). Weiterh<strong>in</strong> ist während der Bauarbeiten auf den Erhalt des Streuobstbaums mit<br />

Habitatpotenzial für den streng geschützten Großen Goldkäfer (Protaetia aerug<strong>in</strong>osa) zu achten. Zur<br />

dauerhaften Wahrung des Besiedlungspotenzials für Holzkäfer im Alteichenbestand entlang des Roten Weges<br />

wird zudem e<strong>in</strong>e Kronenentlastung der bestehenden Eichen und die sonnenexponierte Lagerung des<br />

Schnittguts <strong>in</strong> Waldrandnähe empfohlen (Kap. 4.2.5). E<strong>in</strong>e vorgezogene Maßnahme zur Sicherung der<br />

ökologischen Funktionalität ist die Ausbr<strong>in</strong>gung geeigneter Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter und<br />

die Ausbr<strong>in</strong>gung geeigneter Ersatzquartiere für Fledermäuse rechtzeitig vor der Baufeldräumung als<br />

Kompensation für den Verlust geeigneter Baumhöhlen (Kap. 4.3.1). Die Umsetzung wird durch e<strong>in</strong><br />

Monitor<strong>in</strong>g fachlich begleitet (Kap. 4.4).<br />

Bei E<strong>in</strong>haltung der o.g. Maßnahmen werden unvermeidbare Bee<strong>in</strong>trächtigungen auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imum reduziert<br />

und Individuenverluste streng geschützter Arten weitestgehend ausgeschlossen. Die Umsetzung von<br />

Maßnahmen ist im weiteren Verfahren ggf. zu präzisieren.<br />

Werden die Maßnahmen berücksichtigt, wirken sich verbleibende Bee<strong>in</strong>trächtigungen bei den<br />

europarechtlich geschützten Vogelarten nicht negativ auf den Erhaltungszustand ihrer Lokalpopulationen aus.<br />

Funktionsm<strong>in</strong>dernde Projektwirkungen im Vorhabensbereich werden durch funktionsverbessernde<br />

Wirkungen im Umfeld kompensiert. Die ökologische Funktion der vorhandenen Habitate bleibt für die<br />

Lokalpopulationen der betroffenen Arten im räumlichen Zusammenhang somit weiterh<strong>in</strong> erfüllt. Verbote<br />

nach § 44 Abs. 1 Satz 1 bis 4 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Abs. 5 BNatSchG (Schädigungs- und Störungsverbot) werden<br />

nach bisheriger Kenntnis nicht verletzt.<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 50

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