09.01.2013 Aufrufe

Bebauungsplan „Sommerhalde III“ in Donzdorf - Stadt Donzdorf

Bebauungsplan „Sommerhalde III“ in Donzdorf - Stadt Donzdorf

Bebauungsplan „Sommerhalde III“ in Donzdorf - Stadt Donzdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Arten: Mehlschwalbe (Delichon urbica) Europäische Vogelart nach VSR<br />

1. Schutz und Gefährdungsstatus<br />

Rote Liste Status Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie: Art. 1 Messtischblatt<br />

Deutschland: V Baden-Württemberg: 3 BNatSchG: besonders geschützt 7324<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Arten<br />

Die Mehlschwalbe wurde über dem Maisacker im Osten des Vorhabensbereichs an e<strong>in</strong>em Term<strong>in</strong> mit e<strong>in</strong>em<br />

Exemplar als Nahrungsgast registriert. Der Nachweis liegt zudem außerhalb des Vorhabensbereichs im Alten<br />

Friedhof. Aufgrund der ländlich geprägten Siedlungsbereiche des Umfelds des Vorhabens ist mit e<strong>in</strong>er<br />

<strong>in</strong>dividuenreichen Lokalpopulation zu rechnen. Durch das Vorhaben kommt es zu e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>gmächtigen<br />

E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Nahrungshabitate der Mehlschwalbe. Die Art jagt bevorzugt im freien Luftraum über landwirtschaftlich<br />

genutzten Offenlandflächen. Aufgrund der Kle<strong>in</strong>räumigkeit des E<strong>in</strong>griffs sowie ausreichender Ausweichhabitate<br />

im direkten Umfeld des E<strong>in</strong>griffs ist jedoch e<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch das Vorhaben mit<br />

h<strong>in</strong>reichender Sicherheit auszuschließen. Die Gefahr e<strong>in</strong>er Verschlechterung des Erhaltungszustands der<br />

Lokalpopulationen der Mehlschwalbe besteht abschließend betrachtet nicht.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1 Baubetrieb: -<br />

3.2 Projektgestaltung: -<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen: -<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

(unter der Berücksichtigung der <strong>in</strong> Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? ja ne<strong>in</strong><br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. Funktion weiterh<strong>in</strong> erfüllt?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist e<strong>in</strong>e<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten entnommen, beschädigt oder<br />

zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

5. Erfordernis e<strong>in</strong>er Ausnahme<br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

ja ne<strong>in</strong><br />

Ist e<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45 (7) erforderlich? ja ne<strong>in</strong><br />

5.3 Bestand weiterer streng geschützter Tierarten, die ke<strong>in</strong>en<br />

geme<strong>in</strong>schaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen<br />

Im Rahmen der Untersuchungen wurden Potenziale für die Holzkäferart Großer Goldkäfer (Protaetia<br />

aerug<strong>in</strong>osa) nachgewiesen. Sie s<strong>in</strong>d zwar nicht im Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie aufgeführt, jedoch trotzdem<br />

nach BNatSchG streng geschützt. Die Art wurde <strong>in</strong> Kap. 5.1.4 abgehandelt.<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!