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Bebauungsplan „Sommerhalde III“ in Donzdorf - Stadt Donzdorf

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

4.2.3 Erhalt bzw. Neuschaffung von Feldgehölzen als Leitstruktur für Fledermäuse<br />

Im Südwesten des Vorhabensbereichs liegt entlang des Roten Weges e<strong>in</strong> größtenteils aus alten Eichen<br />

bestehender Gehölzriegel, entlang dessen im Untersuchungsjahr e<strong>in</strong>e hohe Fledermausaktivität herrschte.<br />

Dieser Gehölzriegel ist demnach e<strong>in</strong>e regelmäßig genutzte Leitstruktur für jagende bzw. auf dem Transferflug<br />

bef<strong>in</strong>dliche Fledermäuse. Durch e<strong>in</strong>e im Grünordnungsplan vorgesehene Pflanzb<strong>in</strong>dung (Pfb 1) für diese<br />

Fläche bleibt die Leitstruktur erhalten. Ob der Altholzbestand bestehen bleibt oder durch jüngere Gehölze<br />

ersetzt wird, ist für Fledermäuse nur von ger<strong>in</strong>ger Relevanz. Entscheidend ist lediglich e<strong>in</strong> dichter und<br />

durchgängiger Gehölzbestand, entlang dessen sich vor allem die strukturgebunden fliegenden Fledermäuse<br />

auf ihren Jagd- und Transferflügen orientieren können. Auch die als Ausgleichsmaßnahme A 2 im<br />

Grünordnungsplan vorgesehene Verlängerung dieses Gehölzriegels wirkt sich positiv auf jagende oder auf<br />

dem Transferflug bef<strong>in</strong>dliche Fledermäuse aus.<br />

4.2.4 Maßnahmen zur Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen<br />

Durch Beleuchtungse<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>griffsbereichen können raumwirksame Lichtemissionen <strong>in</strong><br />

bislang ungestörte Bereiche im Umfeld entstehen. Diese können zu erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

<strong>in</strong>sbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse und der nachtaktiven Insekten (Holzkäfer) führen. Die<br />

Beleuchtung ist grundsätzlich auf Lichtquellen, die für die Sicherheit unbed<strong>in</strong>gt notwendig s<strong>in</strong>d zu<br />

begrenzen. Skybeamer, Fassadenbeleuchtungen oder Reklamen s<strong>in</strong>d nicht zulässig. Zur M<strong>in</strong>imierung von<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Umfeldes s<strong>in</strong>d im öffentlichen und privaten Raum Leuchtmittel zu verwenden, die<br />

folgenden Kriterien entsprechen (vgl. HÖTTINGER & GRAF 2003):<br />

o UV-absorbierende Leuchtenabdeckungen<br />

o <strong>in</strong>sektendicht schließendes Leuchtgehäuse mit e<strong>in</strong>er Oberflächentemperatur nicht über 60° C<br />

o sensible Wahl des Standortes der Beleuchtungsanlagen, um empf<strong>in</strong>dliche Bereiche nicht zu<br />

bee<strong>in</strong>flussen (s.o.)<br />

o M<strong>in</strong>imierung der e<strong>in</strong>gesetzten Lichtmenge (Anzahl der Lampen und Leistung) sowie der Länge des<br />

Betriebes<br />

o Abstrahlung des Lichtes nur nach unten, e<strong>in</strong>e laterale Abstrahlung muss <strong>in</strong>sbesondere zu den<br />

Außenbereichen h<strong>in</strong> vermieden werden<br />

o generell ist die Lockwirkung von Natriumdampf-Niederdrucklampen sowie Natriumdampf-<br />

Hochdrucklampen für Insekten ger<strong>in</strong>ger als Quecksilberdampf-Hochdruck und Mischlichtlampen.<br />

Nach neueren Untersuchungen wurde an LED-Lampen von allen gebräuchlichen Lampentypen<br />

der ger<strong>in</strong>gste Insektenanflug festgestellt (EISENBEIS & EICK 2011). Diese s<strong>in</strong>d demnach den anderen<br />

Beleuchtungsarten vorzuziehen.<br />

o Verwendung von Gelblicht<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 18

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