das magazin von Schwarzenburg | no 8 | August ... - aktuelle Ausgabe
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gemeindeeigene landparzelle<br />
taan/Stengeli<br />
üBERBAUUNGSPLANUNG DURCH DIE<br />
GEMEINDE / MACHBARKEITSSTUDIE<br />
Das Gebiet Taan/Stengeli in <strong>Schwarzenburg</strong><br />
stellt mit rund 16 000 m 2 Land die<br />
grösste Baulandreserve der Gemeinde<br />
dar. Mit der Ortsplanung 2008 wurden<br />
die Parzellen Nr. 1024, 5158 und 5273<br />
Taan / Stengeli als zone mit Planungspflicht<br />
ausgeschieden (zPP Nr. 16). In<br />
diesem Gebiet soll nun eine qualitativ<br />
gute, verdichtete überbauung entstehen.<br />
Dieses Baugebiet stellt für die Gemeinde<br />
<strong>Schwarzenburg</strong> die einzige Gelegenheit<br />
dar, aktiv an der Bodenpolitik und im<br />
Wohnungsmarkt mitzuwirken. Die<br />
Nachfrage nach Bauland und nach<br />
Wohnungen ist in <strong>Schwarzenburg</strong> vorhanden.<br />
Auf dem Markt werden vor allem<br />
Eigentumswohnungen angeboten,<br />
Mietwohnungsangebote sind zur zeit<br />
Mangelware.<br />
MACHBARKEITSSTUDIE<br />
Damit dieses Bauland verfügbar wird,<br />
hat der Gemeinderat beschlossen, mit<br />
einer Machbarkeitsstudie den gesamten<br />
Fragenkatalog und den dafür erforderlichen<br />
Planungsprozess zu klären. Das<br />
Büro BHP Raumplan AG Bern wurde mit<br />
der Ausarbeitung einer solchen Machbarkeitsstudie<br />
beauftragt. BHP Raumplan<br />
AG ist durch seine Tätigkeit als<br />
Ortsplaner in <strong>Schwarzenburg</strong> mit der<br />
Problemstellung vertraut und bietet Gewähr<br />
für die zielgerichtete Führung und<br />
neutrale Moderierung des Planungsprozesses.<br />
Begleitet wird <strong>das</strong> Büro durch<br />
einen Ausschuss der Hochbau- und<br />
Raumplanungskommission.<br />
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie<br />
müssen folgende Fragen geklärt werden:<br />
NUTzUNG UND AUSGESTALTUNG<br />
DER üBERBAUUNG<br />
- zielsetzung der Gemeinde an die zukünftige<br />
überbauung<br />
- Sicherung des Mitspracherechts der<br />
Vorgaben und Qualitätsanforderungen<br />
- Bodenpolitik (z.B. Baulandpreis als<br />
Steuerungsinstrument)<br />
- Angestrebtes Angebot Eigentums-<br />
und/oder Mietwohnungsbau (Einfamilien-,<br />
Reiheneinfamilien- und<br />
Mehrfamilienhäuser, Angebote an<br />
Mietwohnungen)<br />
- Prüfen der Möglichkeiten zur Realisierung<br />
<strong>von</strong> preisgünstigem Wohnungsbau<br />
- überprüfung der in den zPP-Bestimmungen<br />
festgelegten Nutzungsdichte<br />
und Volumetrie der Bauten<br />
- überlegungen zur A<strong>no</strong>rdnung, Einpassung<br />
und Ausgestaltung der Bauvolumen<br />
sowie der Aussenräume<br />
- überlegungen zu Realisierungsetappen<br />
ERSCHLIESSUNG UND WEITERE<br />
GRUNDLAGEN<br />
- überprüfen der vorgesehenen Strassenerschliessung<br />
sowie der übrigen Infrastruktur<br />
wie Wasser, Abwasser,<br />
Elektrizität, öko- und Energievorgaben<br />
- Grobkostenschätzung für die Ergänzung<br />
der fehlenden Infrastrukturanlagen<br />
(Basis und Detailerschliessung)<br />
- Klären der Situation bezüglich Baugrund<br />
- überprüfung der übergeordneten<br />
Schutzbestimmungen (Archäologie,<br />
Altlasten, weitere)<br />
die landparzellen im taan/Stengeli<br />
editorial | Schwerpunkt | gemeinde | Kirchgemeinde | Aktuell<br />
- Entscheid über die Baulandabgabe<br />
(Verkauf und/oder Baurecht)<br />
- Ev. Investorenlösung: In diesem Fall<br />
wird die Planung weitgehend dem Investor<br />
überlassen.<br />
MöGLICHE VERFAHREN<br />
Grundsätzlich setzt <strong>das</strong> Bauen in einer<br />
zPP eine rechtskräftige überbauungsordnung<br />
voraus, welche vom Gemeinderat<br />
erlassen wird. Das Baugesetz des<br />
Kantons Bern sieht jedoch vor, <strong>das</strong>s unter<br />
bestimmten Voraussetzungen auf<br />
den Erlass einer überbauungsordnung<br />
(UeO) verzichtetet werden kann (vgl. dazu<br />
Art. 93 BauG). Unter anderem ist keine<br />
UeO erforderlich, wenn ein Wettbewerbsverfahren<br />
nach der SIA-Ordnung<br />
142 durchgeführt wird.<br />
Die direkte Ausarbeitung einer überbauungsordnung<br />
ist dann sinnvoll,<br />
wenn bereits konkrete Nutzungs- bzw.<br />
Bauabsichten bestehen. Es empfiehlt<br />
sich, bereits zu Beginn die mit der anschliessenden<br />
Realisierung betrauten<br />
Architekten sowie die allfällig interessierten<br />
Investoren in den Planungsprozess<br />
zu involvieren.<br />
Der Gemeinderat wird sich im September<br />
2012 eingehender mit den Grundlagen<br />
und ersten Erkenntnissen aus der<br />
Machbarkeitstudie befassen.<br />
Andreas Kehrli<br />
<strong>das</strong> <strong>magazin</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwarzenburg</strong> | n o 8 | <strong>August</strong> 2012<br />
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