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das magazin von Schwarzenburg | no 8 | August ... - aktuelle Ausgabe

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gemeindeeigene landparzelle<br />

taan/Stengeli<br />

üBERBAUUNGSPLANUNG DURCH DIE<br />

GEMEINDE / MACHBARKEITSSTUDIE<br />

Das Gebiet Taan/Stengeli in <strong>Schwarzenburg</strong><br />

stellt mit rund 16 000 m 2 Land die<br />

grösste Baulandreserve der Gemeinde<br />

dar. Mit der Ortsplanung 2008 wurden<br />

die Parzellen Nr. 1024, 5158 und 5273<br />

Taan / Stengeli als zone mit Planungspflicht<br />

ausgeschieden (zPP Nr. 16). In<br />

diesem Gebiet soll nun eine qualitativ<br />

gute, verdichtete überbauung entstehen.<br />

Dieses Baugebiet stellt für die Gemeinde<br />

<strong>Schwarzenburg</strong> die einzige Gelegenheit<br />

dar, aktiv an der Bodenpolitik und im<br />

Wohnungsmarkt mitzuwirken. Die<br />

Nachfrage nach Bauland und nach<br />

Wohnungen ist in <strong>Schwarzenburg</strong> vorhanden.<br />

Auf dem Markt werden vor allem<br />

Eigentumswohnungen angeboten,<br />

Mietwohnungsangebote sind zur zeit<br />

Mangelware.<br />

MACHBARKEITSSTUDIE<br />

Damit dieses Bauland verfügbar wird,<br />

hat der Gemeinderat beschlossen, mit<br />

einer Machbarkeitsstudie den gesamten<br />

Fragenkatalog und den dafür erforderlichen<br />

Planungsprozess zu klären. Das<br />

Büro BHP Raumplan AG Bern wurde mit<br />

der Ausarbeitung einer solchen Machbarkeitsstudie<br />

beauftragt. BHP Raumplan<br />

AG ist durch seine Tätigkeit als<br />

Ortsplaner in <strong>Schwarzenburg</strong> mit der<br />

Problemstellung vertraut und bietet Gewähr<br />

für die zielgerichtete Führung und<br />

neutrale Moderierung des Planungsprozesses.<br />

Begleitet wird <strong>das</strong> Büro durch<br />

einen Ausschuss der Hochbau- und<br />

Raumplanungskommission.<br />

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie<br />

müssen folgende Fragen geklärt werden:<br />

NUTzUNG UND AUSGESTALTUNG<br />

DER üBERBAUUNG<br />

- zielsetzung der Gemeinde an die zukünftige<br />

überbauung<br />

- Sicherung des Mitspracherechts der<br />

Vorgaben und Qualitätsanforderungen<br />

- Bodenpolitik (z.B. Baulandpreis als<br />

Steuerungsinstrument)<br />

- Angestrebtes Angebot Eigentums-<br />

und/oder Mietwohnungsbau (Einfamilien-,<br />

Reiheneinfamilien- und<br />

Mehrfamilienhäuser, Angebote an<br />

Mietwohnungen)<br />

- Prüfen der Möglichkeiten zur Realisierung<br />

<strong>von</strong> preisgünstigem Wohnungsbau<br />

- überprüfung der in den zPP-Bestimmungen<br />

festgelegten Nutzungsdichte<br />

und Volumetrie der Bauten<br />

- überlegungen zur A<strong>no</strong>rdnung, Einpassung<br />

und Ausgestaltung der Bauvolumen<br />

sowie der Aussenräume<br />

- überlegungen zu Realisierungsetappen<br />

ERSCHLIESSUNG UND WEITERE<br />

GRUNDLAGEN<br />

- überprüfen der vorgesehenen Strassenerschliessung<br />

sowie der übrigen Infrastruktur<br />

wie Wasser, Abwasser,<br />

Elektrizität, öko- und Energievorgaben<br />

- Grobkostenschätzung für die Ergänzung<br />

der fehlenden Infrastrukturanlagen<br />

(Basis und Detailerschliessung)<br />

- Klären der Situation bezüglich Baugrund<br />

- überprüfung der übergeordneten<br />

Schutzbestimmungen (Archäologie,<br />

Altlasten, weitere)<br />

die landparzellen im taan/Stengeli<br />

editorial | Schwerpunkt | gemeinde | Kirchgemeinde | Aktuell<br />

- Entscheid über die Baulandabgabe<br />

(Verkauf und/oder Baurecht)<br />

- Ev. Investorenlösung: In diesem Fall<br />

wird die Planung weitgehend dem Investor<br />

überlassen.<br />

MöGLICHE VERFAHREN<br />

Grundsätzlich setzt <strong>das</strong> Bauen in einer<br />

zPP eine rechtskräftige überbauungsordnung<br />

voraus, welche vom Gemeinderat<br />

erlassen wird. Das Baugesetz des<br />

Kantons Bern sieht jedoch vor, <strong>das</strong>s unter<br />

bestimmten Voraussetzungen auf<br />

den Erlass einer überbauungsordnung<br />

(UeO) verzichtetet werden kann (vgl. dazu<br />

Art. 93 BauG). Unter anderem ist keine<br />

UeO erforderlich, wenn ein Wettbewerbsverfahren<br />

nach der SIA-Ordnung<br />

142 durchgeführt wird.<br />

Die direkte Ausarbeitung einer überbauungsordnung<br />

ist dann sinnvoll,<br />

wenn bereits konkrete Nutzungs- bzw.<br />

Bauabsichten bestehen. Es empfiehlt<br />

sich, bereits zu Beginn die mit der anschliessenden<br />

Realisierung betrauten<br />

Architekten sowie die allfällig interessierten<br />

Investoren in den Planungsprozess<br />

zu involvieren.<br />

Der Gemeinderat wird sich im September<br />

2012 eingehender mit den Grundlagen<br />

und ersten Erkenntnissen aus der<br />

Machbarkeitstudie befassen.<br />

Andreas Kehrli<br />

<strong>das</strong> <strong>magazin</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwarzenburg</strong> | n o 8 | <strong>August</strong> 2012<br />

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