Formularsammlung Personalarbeit - Kreishandwerkerschaft Rostock ...
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Mit dem Arbeitsvertrag werden die wesentlichen Rechte und<br />
Pflichten des Arbeitsverhältnisses geregelt. Der Arbeitsvertrag<br />
darf gegen gesetzliche Bestimmungen nicht verstoßen (z. B.<br />
Mutterschutzgesetz).<br />
Das Nachweisgesetz vom 20. Juli 1995 schreibt für alle<br />
Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme von vorübergehenden<br />
Aushilfstätigkeiten von höchstens einem Monat die schriftliche<br />
Regelung folgender Punkte des Arbeitsvertrages verbindlich vor:<br />
l •••••••••••••• Name und Anschrift der Vertragsparteien.<br />
l ••••••••• Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses.<br />
l ••••• Bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare<br />
Dauer des Arbeitsverhältnisses, möglichst auch Enddatum und<br />
soweit erforderlich Zweck der Befristung.<br />
l • Den Arbeitsort oder, falls verschiedene Arbeitsorte in Frage<br />
kommen, einen Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen<br />
Orten beschäftigt werden kann.<br />
l ••••• Bezeichnung oder allgemeine Beschreibung der vom<br />
Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit (es reicht die Angabe des<br />
der Tätigkeit entsprechenden charakteristischen Berufsbildes,<br />
z. B. Schlosser).<br />
l •• Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts,<br />
einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und<br />
Sonderzahlungen sowie andere Bestandteile des<br />
Arbeitsentgelts (z. B. betriebliche Vorsorgeleistungen) und deren<br />
Fälligkeiten. Bei Akkordlohn oder bei gewinnorientierter<br />
Entlohnung sind die für die Berechnung des Arbeitsentgelts<br />
maßgebenden Faktoren anzugeben.<br />
l ••• Die vereinbarte Arbeitszeit, sowohl die durchschnittliche<br />
tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit als auch die Arbeitszeit<br />
innerhalb eines bestehenden längeren Ausgleichszeitraums.<br />
l ••••••••••••• Die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs.<br />
l •••• Die vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzuhaltenden<br />
Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,<br />
gegebenenfalls hierbei eine Staffelung nach der Betriebszugehörigkeit<br />
und/oder dem Alter.<br />
Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge,<br />
Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis<br />
anzuwenden sind.<br />
Bei geringfügig Beschäftigten<br />
gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV Hinweis,<br />
dass Arbeitnehmer in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung Stellung eines<br />
versicherungspflichtigen Arbeitnehmers<br />
erwerben kann, wenn er<br />
nach § 5 Abs. 2 S. 2 SGB VI auf die<br />
Versicherungsfreiheit durch Erklärung<br />
gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet.<br />
Darüber hinaus sollten folgende Punkte<br />
bei der Abfassung des Arbeitsvertrages<br />
berücksichtigt werden:<br />
l ••••••••••• Probezeit (wie lange, ob überhaupt)<br />
l •••••••••• Wettbewerbsverbot nach Kündigung<br />
l ••••• Verbot bzw. Erlaubnis von Nebentätigkeiten<br />
Beim Einstellungsgespräch sollten neben den<br />
üblichen Fragen (s. S. 6) keinesfalls<br />
folgende Punkte vergessen werden:<br />
l •••••• Liegt ein Schwerbehindertenausweis vor?<br />
l •• Wurde ein Antrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung<br />
gestellt?<br />
l ••••••• Wurde der Wehr-/Zivildienst abgeleistet?<br />
l •••••••••••••••• Steht die Einberufung bevor?<br />
l •••••••••••••••<br />
Liegt eine Arbeitserlaubnis vor<br />
(Nicht-EG-Ausländer)?