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Formularsammlung Personalarbeit - Kreishandwerkerschaft Rostock ...

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8<br />

Mit dem Arbeitsvertrag werden die wesentlichen Rechte und<br />

Pflichten des Arbeitsverhältnisses geregelt. Der Arbeitsvertrag<br />

darf gegen gesetzliche Bestimmungen nicht verstoßen (z. B.<br />

Mutterschutzgesetz).<br />

Das Nachweisgesetz vom 20. Juli 1995 schreibt für alle<br />

Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme von vorübergehenden<br />

Aushilfstätigkeiten von höchstens einem Monat die schriftliche<br />

Regelung folgender Punkte des Arbeitsvertrages verbindlich vor:<br />

l •••••••••••••• Name und Anschrift der Vertragsparteien.<br />

l ••••••••• Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses.<br />

l ••••• Bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare<br />

Dauer des Arbeitsverhältnisses, möglichst auch Enddatum und<br />

soweit erforderlich Zweck der Befristung.<br />

l • Den Arbeitsort oder, falls verschiedene Arbeitsorte in Frage<br />

kommen, einen Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen<br />

Orten beschäftigt werden kann.<br />

l ••••• Bezeichnung oder allgemeine Beschreibung der vom<br />

Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit (es reicht die Angabe des<br />

der Tätigkeit entsprechenden charakteristischen Berufsbildes,<br />

z. B. Schlosser).<br />

l •• Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts,<br />

einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und<br />

Sonderzahlungen sowie andere Bestandteile des<br />

Arbeitsentgelts (z. B. betriebliche Vorsorgeleistungen) und deren<br />

Fälligkeiten. Bei Akkordlohn oder bei gewinnorientierter<br />

Entlohnung sind die für die Berechnung des Arbeitsentgelts<br />

maßgebenden Faktoren anzugeben.<br />

l ••• Die vereinbarte Arbeitszeit, sowohl die durchschnittliche<br />

tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit als auch die Arbeitszeit<br />

innerhalb eines bestehenden längeren Ausgleichszeitraums.<br />

l ••••••••••••• Die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs.<br />

l •••• Die vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzuhaltenden<br />

Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,<br />

gegebenenfalls hierbei eine Staffelung nach der Betriebszugehörigkeit<br />

und/oder dem Alter.<br />

Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge,<br />

Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis<br />

anzuwenden sind.<br />

Bei geringfügig Beschäftigten<br />

gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV Hinweis,<br />

dass Arbeitnehmer in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung Stellung eines<br />

versicherungspflichtigen Arbeitnehmers<br />

erwerben kann, wenn er<br />

nach § 5 Abs. 2 S. 2 SGB VI auf die<br />

Versicherungsfreiheit durch Erklärung<br />

gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet.<br />

Darüber hinaus sollten folgende Punkte<br />

bei der Abfassung des Arbeitsvertrages<br />

berücksichtigt werden:<br />

l ••••••••••• Probezeit (wie lange, ob überhaupt)<br />

l •••••••••• Wettbewerbsverbot nach Kündigung<br />

l ••••• Verbot bzw. Erlaubnis von Nebentätigkeiten<br />

Beim Einstellungsgespräch sollten neben den<br />

üblichen Fragen (s. S. 6) keinesfalls<br />

folgende Punkte vergessen werden:<br />

l •••••• Liegt ein Schwerbehindertenausweis vor?<br />

l •• Wurde ein Antrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung<br />

gestellt?<br />

l ••••••• Wurde der Wehr-/Zivildienst abgeleistet?<br />

l •••••••••••••••• Steht die Einberufung bevor?<br />

l •••••••••••••••<br />

Liegt eine Arbeitserlaubnis vor<br />

(Nicht-EG-Ausländer)?

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