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Formularsammlung Personalarbeit - Kreishandwerkerschaft Rostock ...

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Verhalten gegenüber anderen Personen:<br />

Außerdienstliches Verhalten:<br />

Zureichende Gründe:<br />

– Die anderen Arbeitnehmer verlangen die Kündigung des Auszubildenden wegen dessen unangenehmen<br />

Körpergeruch. Zuvor muss der Ausbilder aufgrund seiner Fürsorgepflicht zusammen mit dem<br />

Auszubildenden Maßnahmen zur Abhilfe treffen oder ihn in einem Zimmer allein beschäftigen – und<br />

Abmahnung!<br />

Verhalten gegenüber dem Ausbildenden:<br />

Beleidigung:<br />

Zureichende Gründe:<br />

– Benutzung des Kraftausdrucks aus „Götz von Berlichingen“ (kommt darauf an: In Bayern und z. B. am<br />

Bau kein Grund!)<br />

– Bezeichnung des Ausbildenden als Volkszertreter und Ausbeuter erster Klasse, der aus den Knochen<br />

anderer Leute Reichtum ziehe<br />

Unzureichende Gründe:<br />

– Äußerung gegenüber dem Ausbilder, er sei ein kleines Licht<br />

– Beleidigung des Ausbildenden durch den gesetzlichen Vertreter des Auszubildenden<br />

Wohnortwechsel des Auszubildenden:<br />

Unzureichender Grund<br />

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