Formularsammlung Personalarbeit - Kreishandwerkerschaft Rostock ...
Formularsammlung Personalarbeit - Kreishandwerkerschaft Rostock ...
Formularsammlung Personalarbeit - Kreishandwerkerschaft Rostock ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Darlehensvertrag bei beruflicher Fortbildung<br />
Zwischen (Arbeitgeber)<br />
und Herrn/Frau (Arbeitnehmer/in)<br />
wird folgendes vereinbart:<br />
1. Der/Die Arbeitnehmer/in nimmt an folgender Maßnahme teil, die der beruflichen Weiterbildung und<br />
damit in erster Linie seinem/ihrem eigenen Interesse dient: Die Maß-<br />
nahme findet (voraussichtlich) statt von bis<br />
2. Die Weiterbildungsmaßnahme findet außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit statt.<br />
3. Findet die Bildungsmaßnahme mit Zustimmung des Arbeitgebers ausnahmsweise innerhalb der regelmäßigen<br />
Arbeitszeit statt, so zählen die Kosten der bezahlten Freistellung als Kosten der Bildungsmaßnahme.<br />
Zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme zählen auch die Kursgebühren, evtl. notwendige<br />
Fahrtkosten und notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung.<br />
4. In Höhe der angefallenen Kosten, jedoch höchstens bis zu EUR , wird dem/der Arbeitnehmer/in<br />
ein Darlehen gewährt. Der/Die Arbeitnehmer/in hat die Abrechnungsunterlagen über die entstandenen<br />
notwendigen Kosten sowie eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Teilnahme an der<br />
Bildungsmaßnahme dem Arbeitgeber vorzulegen. Werden diese Nachweise nicht vollständig erbracht,<br />
hat der/die Arbeitnehmer/in keinen Anspruch auf Darlehensgewährung. Ist kein Anspruch des Arbeitnehmers/der<br />
Arbeitnehmerin auf Darlehensgewährung entstanden, sind bereits vorher geleistete Teilbeträge<br />
sofort zurückzuzahlen.<br />
5. Das Darlehen wird nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme fällig. Vorher bereits geleistete Zahlungen<br />
des Arbeitgebers gelten als Abschlagszahlungen und werden auf den Darlehensbetrag angerechnet.<br />
6. Die Rückzahlung des Darlehens wird dem/der Arbeitnehmer/in nach Ablauf von 36 Monaten erlassen.<br />
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund oder aus Anlass eines schuldhaft vertragswidrigen<br />
Verhaltens des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin oder bei Kündigung durch den Arbeitnehmer/der<br />
Arbeitnehmerin vor Ablauf der 36 Monate ist das Darlehen rückzahlbar wie folgt:<br />
– bei Kündigung bis zum Ablauf eines Jahres nach Abschluss der Bildungsmaßnahme vollständig,<br />
– bei Kündigung danach bis zum Ablauf des 2. Jahres nach Abschluss der Bildungsmaßnahme zu 2/3,<br />
– bei Kündigung danach bis zum Ablauf des 3. Jahres nach Abschluss der Bildungsmaßnahme zu 1/3<br />
des gewährten Darlehensbetrages.<br />
7. Alle Rückzahlungsbeträge werden in voller Höhe sofort fällig. Sie können gegen pfändbare Lohn- und<br />
Gehaltsansprüche aufgerechnet werden.<br />
8. Vom Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Betrieb ist das Darlehen vom Arbeitnehmer mit drei Prozent<br />
über dem gültigen Lombardsatz zu verzinsen.<br />
9. Soweit der/die Arbeitnehmer/in für die Maßnahme öffentliche Fördermittel (z. B. der Bundesanstalt für<br />
Arbeit) beanspruchen kann, werden diese Fördermittel auf den Darlehensbetrag angerechnet. Dies gilt<br />
auch dann, wenn der/die Arbeitnehmer/in es versäumt, die Fördermittel zu beantragen.<br />
10. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Betriebssitz des Arbeitgebers,<br />
soweit keine vorrangigen Bestimmungen entgegenstehen.<br />
, den<br />
(Arbeitgeber) (Arbeitnehmer/in)