Formularsammlung Personalarbeit - Kreishandwerkerschaft Rostock ...
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Beispiele für Kündigungsgründe eines Ausbildungsverhältnisses<br />
Ausbildungsverweigerung, beharrliche<br />
a) Lernverweigerung<br />
Zureichende Gründe:<br />
– Lernverweigerung im Betrieb – mehrere Abmahnungen!<br />
– Nichtführen des Betriebsheftes/Ausbildungsnachweises – mehrere Abmahnungen!<br />
Unzureichende Gründe:<br />
– Erst- und einmalige Verweigerung.<br />
– Ablehnung der Übernahme ausbildungsfremder Tätigkeiten, z. B. beim Ausbildungsberuf des Steinsetzers<br />
allgemeine Aufräumarbeiten u. das Zählen von Geräten über einen längeren Zeitraum hinweg.<br />
b) Berufsschulpflichten<br />
Zureichende Gründe:<br />
– Beharrliche Lernverweigerung in der Berufsschule – mehrere Abmahnungen!<br />
– Wiederholt fehlende Erledigung der Hausaufgaben – mehrere Abmahnungen!<br />
– Fortgesetztes unentschuldigtes Fehlen – mehrere Abmahnungen!<br />
Kriminelle Vergehen<br />
Zureichende Gründe:<br />
– Leichtere kriminelle Vergehen, nachdem alle Erziehungsmittel versagt haben.<br />
1. Diebstahl<br />
Zureichende Gründe:<br />
– Wegnahme der Geldbörse eines Kollegen – keine Abmahnung!<br />
Diebstahl von 1 EUR aus dem zu reparierenden Auto eines Kunden, wenn der Auszubildende zuvor auf<br />
die Unverletzlichkeit des Kundeneigentums hingewiesen worden ist.<br />
Unzureichende Gründe:<br />
– Entwenden geringfügiger Verkaufsgegenstände, z. B. einer Tafel Schokolade, einer Handvoll Kekse, eines<br />
Osterhasens, einer Schachtel Pralinen, durch einen minderjährigen Auszubildenden aus dem Geschäft<br />
des Ausbildenden – evtl. nach Abmahnung!<br />
– Diebstahl bereits ein Jahr vor Beginn der Berufsausbildung.<br />
Diebstahl aus der Kameradenkasse, aber mit Selbstanzeige; Selbstmordversuch; einmaliger Vorfall<br />
wegen Beschaffung von Haschisch Ende 2. Ausbildungsjahr.<br />
2. Unterschlagung:<br />
Zureichender Grund:<br />
– Nur bei überzeugendem Nachweis – keine Abmahnung, aber genauer Nachweis!<br />
3. Veruntreuung, Urkundenfälschung:<br />
– Nur bei überzeugendem Nachweis – keine Abmahnung, aber genauer Nachweis!<br />
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