09.01.2013 Aufrufe

Formularsammlung Personalarbeit - Kreishandwerkerschaft Rostock ...

Formularsammlung Personalarbeit - Kreishandwerkerschaft Rostock ...

Formularsammlung Personalarbeit - Kreishandwerkerschaft Rostock ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8<br />

2. Ruht das Arbeitsverhältnis (z. B. Erziehungsurlaub, Grundwehrdienst, Wehrübung, unbezahlte Freistellung,<br />

Krankengeldbezug, Verletztengeld), verkürzt sich die Gratifikation für jeden vollen Kalendermonat<br />

des Ruhens um ein Zwölftel. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten mindert sich die Gratifikation pro Fehltag<br />

um ein Viertel (1/4) des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt.<br />

Voraussetzung für die Leistung einer solchen Gratifikation ist, dass sich der Arbeitnehmer am 31.12. des<br />

Bezugsjahres in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. Dies gilt auch für einen Aufhebungsvertrag.<br />

Scheidet der Arbeitnehmer durch Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung des Arbeit-<br />

gebers aus Gründen, die im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers liegen,<br />

a) bei einer Gratifikation bis zu einer vollen Monatsvergütung (im Auszahlungsmonat) bis zum 31.03. des<br />

folgenden Jahres<br />

b) bei einer Gratifikation von mehr als einer vollen Monatsvergütung vor dem 30.06. des folgenden<br />

Jahres<br />

aus dem Arbeitsverhältnis aus, so entfällt die Gratifikation.<br />

Bereits geleistete Zahlungen sind entweder zurückzugewähren oder können bei der nächsten Gehaltszahlung<br />

unter Beachtung der Pfändungsfreigrenze einbehalten werden. Diese Rückzahlungsvereinbarung gilt<br />

nicht, wenn die Gratifikation EUR 102,26 nicht übersteigt.<br />

3. Die vorstehende Regelung der Ziff. 2 findet entsprechende Anwendung auf alle freiwilligen Sonderleistungen.<br />

4. Für Gratifikationen auf tariflicher Grundlage gelten die entsprechenden gültigen tariflichen Vereinbarun-<br />

gen.<br />

§ 5 Arbeitsfähigkeit/Arbeitsverhinderung<br />

1. Der Arbeitnehmer erklärt, dass er an keiner ansteckenden Krankheit leidet, keine körperlichen oder gesundheitlichen<br />

Mängel (z. B. chronische Krankheiten) hat, die Einfluss auf die vorgesehene Arbeitsleistung<br />

haben könnten, und im Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes<br />

nicht unterliegt und auch keinen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter<br />

gestellt hat.<br />

2. Die Feststellung der Schwangerschaft oder von Rechten aus dem Schwerbehindertengesetz bzw. anderen<br />

Gesetzen ist dem Arbeitgeber unverzüglich bekannt zu geben.<br />

3. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Krankheit oder einer sonstigen entschuldbaren Verhinderung<br />

den Grund und die voraussichtliche Dauer seiner Verhinderung vorher bzw. unverzüglich mitzuteilen<br />

und im Krankheitsfalle durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes gemäß den Vorschriften<br />

des § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz ab erstem Tag der Krankschreibung nachzuweisen.<br />

4. § 616 BGB findet keine Anwendung. Er wird abbedungen.<br />

§ Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

1. Das Arbeitsverhältnis endet von selbst mit Vollendung des 65. Lebensjahres*, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf.<br />

2. Vorher ist dieser Vertrag mit einer Frist gemäß den gesetzlichen/tarifrechtlichen *** Bestimmungen kündbar.<br />

Eine zum falschen Zeitpunkt ausgesprochene oder eine verspätet zugegangene Kündigung gilt als<br />

Kündigung zum nächstmöglichen Termin.<br />

3. Das Arbeitsverhältnis kann fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegt.<br />

Eine unwirksame fristlose Kündigung gilt als fristgemäße Kündigung zum nächstzulässigen Termin.<br />

* Nach § 41 S. 2 SGB VI bedarf es zur Wirksamkeit einer Beendigung vor dem 65. Lebensjahr der Bestätigung durch den Arbeitnehmer innerhalb der letzten<br />

drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bzw. des Abschlusses einer solchen Vereinbarung innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt. Andernfalls<br />

gilt die Vereinbarung auf die Vollendung des 65. Lebensjahres abgeschlossen.<br />

*** Nichtzutreffendes bitte streichen!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!