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Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...

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B GESELLSCHAFTSRECHTLICHE MASSNAHMEN [4/47]<br />

2. WG/NZ/LST OHNE GEGENLEISTUNG [3/41]<br />

�<br />

BEGRIFFSABGRENZUNG:<br />

� <strong>Offene</strong> Gewinnausschüttung (oGA)<br />

� Definition:<br />

Auskehrung von Gewinnanteilen unter Beachtung gesetzlicher <strong>und</strong><br />

gesellschaftsvertraglicher Vorschriften<br />

� Nicht auf EU, sondern nur auf MUS <strong>und</strong> KapGes anwendbar (EU kann<br />

nicht ausschütten) � bei EU Entnahme<br />

� nur auf Wirtschaftsgüter anwendbar, da Nutzungen <strong>und</strong> Leistungen<br />

üblicherweise nicht als Gewinnanteile ausgekehrt werden<br />

� Gesellschaftsrechtliche Probleme (vor allem bei Kapitalgesellschaften):<br />

� Zulässigkeit der Vorabausschüttung (bei Aktiengesellschaften)<br />

� Zulässigkeit der Sachausschüttung (bei Aktiengesellschaften)<br />

� Wirksamkeit des Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungsbeschlusses<br />

(z.B. Einladung, Vollversammlung, Niederschrift)<br />

� Wenn die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt sind:<br />

Gr<strong>und</strong>sätze der <strong>verdeckte</strong>n Gewinnausschüttung!<br />

UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />

21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 11

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