Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
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B GESELLSCHAFTSRECHTLICHE MASSNAHMEN [4/47]<br />
2. WG/NZ/LST OHNE GEGENLEISTUNG [3/41]<br />
�<br />
BEGRIFFSABGRENZUNG:<br />
� <strong>Offene</strong> Gewinnausschüttung (oGA)<br />
� Definition:<br />
Auskehrung von Gewinnanteilen unter Beachtung gesetzlicher <strong>und</strong><br />
gesellschaftsvertraglicher Vorschriften<br />
� Nicht auf EU, sondern nur auf MUS <strong>und</strong> KapGes anwendbar (EU kann<br />
nicht ausschütten) � bei EU Entnahme<br />
� nur auf Wirtschaftsgüter anwendbar, da Nutzungen <strong>und</strong> Leistungen<br />
üblicherweise nicht als Gewinnanteile ausgekehrt werden<br />
� Gesellschaftsrechtliche Probleme (vor allem bei Kapitalgesellschaften):<br />
� Zulässigkeit der Vorabausschüttung (bei Aktiengesellschaften)<br />
� Zulässigkeit der Sachausschüttung (bei Aktiengesellschaften)<br />
� Wirksamkeit des Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungsbeschlusses<br />
(z.B. Einladung, Vollversammlung, Niederschrift)<br />
� Wenn die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt sind:<br />
Gr<strong>und</strong>sätze der <strong>verdeckte</strong>n Gewinnausschüttung!<br />
UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />
21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 11