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Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...

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C SCHULDRECHTLICHE MASSNAHMEN [13/20]<br />

3. NZ/LST GEGEN UNANGEMESSENES ENTGELT [2/9]<br />

�<br />

GRUNDSÄTZE:<br />

�<br />

EINZELUNTERNEHMEN:<br />

�<br />

�<br />

Der Einzelunternehmer kann zivilrechtlich mit sich keine Verträge über<br />

Nutzungen oder Leistungen schließen<br />

Konsequenz: Es gibt auch im Steuerrecht kein Leistungsaustausch zwischen<br />

dem Einzelunternehmer als<br />

�<br />

�<br />

Inhaber steuerlichen Privatvermögens – einerseits – <strong>und</strong><br />

Inhaber eines oder mehrerer steuerlicher Betriebsvermögen – anderer-<br />

seits –.<br />

UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />

21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 70

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