Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
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C SCHULDRECHTLICHE MASSNAHMEN [13/20]<br />
3. NZ/LST GEGEN UNANGEMESSENES ENTGELT [2/9]<br />
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GRUNDSÄTZE:<br />
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EINZELUNTERNEHMEN:<br />
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Der Einzelunternehmer kann zivilrechtlich mit sich keine Verträge über<br />
Nutzungen oder Leistungen schließen<br />
Konsequenz: Es gibt auch im Steuerrecht kein Leistungsaustausch zwischen<br />
dem Einzelunternehmer als<br />
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Inhaber steuerlichen Privatvermögens – einerseits – <strong>und</strong><br />
Inhaber eines oder mehrerer steuerlicher Betriebsvermögen – anderer-<br />
seits –.<br />
UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />
21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 70