Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
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B GESELLSCHAFTSRECHTLICHE MASSNAHMEN [47/47]<br />
3. WG GEGEN GEGENLEISTUNG [5/5]<br />
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TAUSCHGRUNDSÄTZE (§ 6 Abs. 6 EStG):<br />
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Folgen für empfangenden Gesellschafter:<br />
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Gesellschafter schafft das Wirtschaftsgut mit dem gemeinen Wert seiner<br />
hingegebenen Beteiligung (§ 6 Abs. 6 EStG) oder mit dem steuerlichen Buchwert (§<br />
6 Abs. 5 EStG) an<br />
Folgen bei Veräußerungsgewinn/Veräußerungsverlust auf Ebene der Gesellschaft:<br />
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Gesellschafter ist Mitunternehmer:<br />
�<br />
Gesellschafter erzielt Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines<br />
Mitunternehmeranteils (§ 16 EStG)<br />
� näher Arbeitsunterlage zu Teil F.II der Vorlesung<br />
Gesellschafter ist Gesellschafter einer Körperschaft:<br />
�<br />
Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 2 EStG bei<br />
Beteiligung im Privatvermögen), Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung<br />
einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 Abs. 4 EStG bei Beteiligung im<br />
Privatvermögen) oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (bei Beteiligung im<br />
Betriebsvermögen)<br />
� näher Arbeitsunterlage zu Teil F.II der Vorlesung<br />
UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />
21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 57