Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
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C SCHULDRECHTLICHE MASSNAHMEN [11/20]<br />
2. WG GEGEN GEGEN UNANGEMESSENES ENTGELT [10/10]<br />
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PROBLEM: ÜBERTRAGUNG WG GEGEN UNANGEMESSENES ENTGELT<br />
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Frage: Wem ist bei MUS der durch den unentgeltlichen Teil verursachte Mehrgewinn<br />
zuzurechnen?<br />
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BFH: Zurechnung bei dem Gesellschafter (BFH v. 6. 8. 1985, BStBl. II 1986, 17)<br />
Literatur: Verteilung nach dem gesellschaftsvertraglichen<br />
Gewinnverteilungsschlüssel <strong>und</strong> Anrechnung der <strong>verdeckte</strong>n Zuwendung auf<br />
den Gewinnanteil des begünstigten Gesellschafters (vgl. Knobbe-Keuk,<br />
Unternehmenssteuerrecht, 1993, S. 429)<br />
UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />
21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 68