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Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...

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C SCHULDRECHTLICHE MASSNAHMEN [11/20]<br />

2. WG GEGEN GEGEN UNANGEMESSENES ENTGELT [10/10]<br />

�<br />

PROBLEM: ÜBERTRAGUNG WG GEGEN UNANGEMESSENES ENTGELT<br />

�<br />

Frage: Wem ist bei MUS der durch den unentgeltlichen Teil verursachte Mehrgewinn<br />

zuzurechnen?<br />

�<br />

�<br />

BFH: Zurechnung bei dem Gesellschafter (BFH v. 6. 8. 1985, BStBl. II 1986, 17)<br />

Literatur: Verteilung nach dem gesellschaftsvertraglichen<br />

Gewinnverteilungsschlüssel <strong>und</strong> Anrechnung der <strong>verdeckte</strong>n Zuwendung auf<br />

den Gewinnanteil des begünstigten Gesellschafters (vgl. Knobbe-Keuk,<br />

Unternehmenssteuerrecht, 1993, S. 429)<br />

UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />

21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 68

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