Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
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C SCHULDRECHTLICHE MASSNAHMEN [14/20]<br />
3. NZ/LST GEGEN UNANGEMESSENES ENTGELT [3/9]<br />
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GRUNDSÄTZE:<br />
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MITUNTERNEHMERSCHAFTEN/KÖRPERSCHAFTEN<br />
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Aufgr<strong>und</strong> der gesellschaftsrechtlichen Teilrechtsfähigkeit (PersGes) bzw.<br />
Vollrechtsfähigkeit (KapGes) kann eine PersGes/KapGes mit ihrem Gesellschafter<br />
Verträge über die sowie NZ/LST abschließen<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Steuersubjektfähigkeit (MUS: nur Steuersubjekt der Gewinnermittlung;<br />
KapGes: volle Steuersubjektfähigkeit) werden diese Vorgänge auch steuerrechtlich<br />
berücksichtigt (bei MUS: Gewinnermittlung erster Stufe)<br />
BEACHTE:<br />
Bei MUS sind Absprachen zwischen der MUS <strong>und</strong> MU über die Erbringung von<br />
LST zusätzlich von Gewinnverteilungsabreden abzugrenzen<br />
(siehe nachfolgendes Schaubild:)<br />
UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />
21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 71