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Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...

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C SCHULDRECHTLICHE MASSNAHMEN [14/20]<br />

3. NZ/LST GEGEN UNANGEMESSENES ENTGELT [3/9]<br />

�<br />

GRUNDSÄTZE:<br />

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MITUNTERNEHMERSCHAFTEN/KÖRPERSCHAFTEN<br />

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Aufgr<strong>und</strong> der gesellschaftsrechtlichen Teilrechtsfähigkeit (PersGes) bzw.<br />

Vollrechtsfähigkeit (KapGes) kann eine PersGes/KapGes mit ihrem Gesellschafter<br />

Verträge über die sowie NZ/LST abschließen<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Steuersubjektfähigkeit (MUS: nur Steuersubjekt der Gewinnermittlung;<br />

KapGes: volle Steuersubjektfähigkeit) werden diese Vorgänge auch steuerrechtlich<br />

berücksichtigt (bei MUS: Gewinnermittlung erster Stufe)<br />

BEACHTE:<br />

Bei MUS sind Absprachen zwischen der MUS <strong>und</strong> MU über die Erbringung von<br />

LST zusätzlich von Gewinnverteilungsabreden abzugrenzen<br />

(siehe nachfolgendes Schaubild:)<br />

UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />

21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 71

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