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Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...

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B GESELLSCHAFTSRECHTLICHE MASSNAHMEN [29/47]<br />

2. WG/NZ/LST OHNE GEGENLEISTUNG [28/41]<br />

�<br />

FOLGEN FÜR AUSSCHÜTTENDES UNTERNEHMEN:<br />

� Steuerfolgen der Entnahme<br />

� Problemkreis 2: Einbehaltung von KESt?<br />

� Rechtsgr<strong>und</strong>lage: § 43 EStG<br />

� § 43 EStG erfasst ausschließlich Kapitalerträge i.S.v. § 20 EStG<br />

Personengesellschaften:<br />

sind bei Gesellschaftern<br />

Einkünfte aus GewBetrieb<br />

(Transparenz)<br />

� Keine KESt-Pflicht!<br />

Ausschüttungen durch<br />

Kapitalgesellschaften:<br />

sind bei Gesellschaftern<br />

Kapitalerträge<br />

(Trennungsprinzip)<br />

� KESt-Pflicht!<br />

UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />

21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 36

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