Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
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B GESELLSCHAFTSRECHTLICHE MASSNAHMEN [29/47]<br />
2. WG/NZ/LST OHNE GEGENLEISTUNG [28/41]<br />
�<br />
FOLGEN FÜR AUSSCHÜTTENDES UNTERNEHMEN:<br />
� Steuerfolgen der Entnahme<br />
� Problemkreis 2: Einbehaltung von KESt?<br />
� Rechtsgr<strong>und</strong>lage: § 43 EStG<br />
� § 43 EStG erfasst ausschließlich Kapitalerträge i.S.v. § 20 EStG<br />
Personengesellschaften:<br />
sind bei Gesellschaftern<br />
Einkünfte aus GewBetrieb<br />
(Transparenz)<br />
� Keine KESt-Pflicht!<br />
Ausschüttungen durch<br />
Kapitalgesellschaften:<br />
sind bei Gesellschaftern<br />
Kapitalerträge<br />
(Trennungsprinzip)<br />
� KESt-Pflicht!<br />
UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />
21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 36