Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
B GESELLSCHAFTSRECHTLICHE MASSNAHMEN [44/47]<br />
3. WG GEGEN GEGENLEISTUNG [2/5]<br />
�<br />
GRUNDSÄTZE:<br />
�<br />
�<br />
gesellschaftsrechtlich begründete Übertragungs- <strong>und</strong> Leistungsvorgänge<br />
ohne Gegenleistung (offene <strong>und</strong> <strong>verdeckte</strong> <strong>Gewinnausschüttungen</strong>) sind<br />
keine Veräußerungs- <strong>und</strong> Anschaffungsgeschäfte (arg. e. § 23 Abs. 1 Satz 2<br />
EStG)<br />
Begründung: keine Gegenleistung<br />
� Anwendung Entnahmegr<strong>und</strong>sätze<br />
Gesellschaftsrechtlich begründete Übertragungs- <strong>und</strong> Leistungsvorgänge<br />
gegen Minderung von Gesellschaftsrechte (Ausbringung) sind dagegen<br />
Veräußerungs- <strong>und</strong> Anschaffungsgeschäfte<br />
Begründung: Minderung der Gesellschaftsrechte ist Gegenleistung<br />
� Gr<strong>und</strong>satz: Anwendung von § 6 Abs. 6 EStG (Tauschgr<strong>und</strong>sätze)<br />
� Ausnahme bei Übertragung WG in BV gegen Minderung Gesell-<br />
schaftsrechte: Anwendung von § 6 Abs. 5 EStG (Vorrang gegen-<br />
über § 6 Abs. 6 EStG, vgl. § 6 Abs. 6 a.E. EStG)<br />
UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />
21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 54