Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
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B GESELLSCHAFTSRECHTLICHE MASSNAHMEN [24/47]<br />
2. WG/NZ/LST OHNE GEGENLEISTUNG [23/41]<br />
�<br />
FOLGEN FÜR AUSSCHÜTTENDES UNTERNEHMEN:<br />
� Steuerfolgen der Entnahme<br />
� Problemkreis 1: Wertzurechnung abgehendes WG/NZ/LST<br />
� Ausnahme 2: Entnahme zum BUCHWERT (§ 6 Abs. 5 EStG)<br />
Erfasst ist die Überführung von Wirtschaftsgütern<br />
�<br />
aus Gesamthandsvermögen einer MUS<br />
• in eigenes BV des Stpfl. (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG)<br />
• in SBV des Stpfl. bei derselben MUS (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG)<br />
• in SBV des Stpfl. bei einer anderen MUS (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG)<br />
Beachte:<br />
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Übertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften ist nicht erfasst<br />
§ 6 Abs. 5 EStG erfasst nur die Überführung von WG, nicht NZ/LST<br />
Behaltensfrist: drei Jahre nach Abgabe der StErkl. (§ 6 Abs. 5 Satz 4 EStG)<br />
Keine Buchwertfortführung bei mittelbarer Begünstigung von<br />
Kapitalgesellschaften als Mitunternehmer (§ 6 Abs. 5 Satz 5 EStG)<br />
Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind: TEILWERT<br />
UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />
21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 31