Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
B GESELLSCHAFTSRECHTLICHE MASSNAHMEN [41/47]<br />
2. WG/NZ/LST OHNE GEGENLEISTUNG [40a/41]<br />
�<br />
FOLGEN FÜR AUSSCHÜTTUNGSEMPFÄNGER:<br />
� Ausschüttung/Entnahme aus Kapitalgesellschaft<br />
� Fallgruppe 2: Ausschüttungsempfänger ist körperschaftsteuerpflichtig<br />
�<br />
�<br />
Gewerbesteuer:<br />
� § 8b Abs. 1 KStG ist anwendbar: insoweit keine GewSt-Pflicht<br />
� nichtabzugsfähige Betriebsausgaben gemäß § 8b Abs. 5 KStG sind jedoch<br />
gewst-pflichtig (§ 9 Nr. 2a Satz 4 GewStG)<br />
� Falls § 8b KStG nicht anwendbar ist: steuerfrei bei mindestens 15 %<br />
Beteiligungsquote (gewerbesteuerliches Schachtelprivileg; § 9 Nr. 2a<br />
GewStG) � falls diese Voraussetzung nicht erfüllt ist: volle GewSt-Pflicht<br />
Steuerbelastung:<br />
� Ausschüttung ist vorbelastet mit 29,83 % KSt, SolZ <strong>und</strong> GewSt<br />
(Definitivbelastung auf KapGes-Ebene)<br />
� Es stehen daher nur 70,17 % zur Ausschüttung zur Verfügung<br />
� Es erfolgt eine geringfügige körperschaft- <strong>und</strong> gewerbesteuerliche<br />
Nachbelastung wegen der Fiktion nichtabzugsfähiger Betriebsausgaben<br />
Nachbelastung:<br />
29,83 % * 5 % = 1,49 %, entspricht einer Nachbelastung (bezogen auf 70,17<br />
%) in Höhe von 1,05 %<br />
� Konsequenz: Nachbelastung führt zu geringfügigem Kaskadeneffekt!<br />
UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />
21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 51