Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
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B GESELLSCHAFTSRECHTLICHE MASSNAHMEN [12/47]<br />
2. WG/NZ/LST OHNE GEGENLEISTUNG [11/41]<br />
�<br />
FOLGEN FÜR AUSSCHÜTTENDES UNTERNEHMEN:<br />
� Beschreibung der ENTNAHME-Gr<strong>und</strong>sätze<br />
� Entnahme als Eigenkapitalminderung zu „betriebsfremden Zwecken“<br />
� betriebsfremde Zwecke:<br />
zu privaten Zwecken<br />
Argument:<br />
Private Zwecke sind ausdrücklich<br />
in § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG<br />
genannt<br />
„betriebsfremde Zwecke“<br />
zu fremdbetrieblichen<br />
Zwecken<br />
Argument:<br />
Entnahmebegriff ist betriebsbezogen;<br />
fremdbetriebliche Zwecke werden<br />
auch von Entnahmebegriff erfasst<br />
UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />
Fiktion: ausl. Betriebsstätte (BS)*<br />
Argument:<br />
ausl. BS ist eigentlich unselbst. Betriebsteil:<br />
Überführung somit keine Entnahme,<br />
daher gesetzliche Fiktion erforderlich * Einzelheiten: Vorlesung IStR<br />
21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 19