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Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...

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B GESELLSCHAFTSRECHTLICHE MASSNAHMEN [10/47]<br />

2. WG/NZ/LST OHNE GEGENLEISTUNG [9/41]<br />

�<br />

FOLGEN FÜR AUSSCHÜTTENDES UNTERNEHMEN:<br />

ENTNAHME-GRUNDSÄTZE<br />

� Beschreibung der ENTNAHME-Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

� § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG als Gr<strong>und</strong>norm:<br />

„Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren,<br />

Erzeugnisse, Nutzungen <strong>und</strong> Leistungen), die der Steuerpflichtige dem<br />

Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde<br />

Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat“<br />

� Gegenstand der Entnahme:<br />

Gegenstand der Entnahme<br />

Wirtschaftsgüter Nutzungen <strong>und</strong> Leistungen<br />

UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />

21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 17

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