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Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...

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B GESELLSCHAFTSRECHTLICHE MASSNAHMEN [14/47]<br />

2. WG/NZ/LST OHNE GEGENLEISTUNG [13/41]<br />

�<br />

FOLGEN FÜR AUSSCHÜTTENDES UNTERNEHMEN:<br />

� Beschreibung der ENTNAHME-Gr<strong>und</strong>sätze<br />

� Entnahme als Eigenkapitalminderung zu „betriebsfremden Zwecken“<br />

� „betriebsfremde Zwecke“:<br />

�<br />

Beachte:<br />

• Einzelunternehmer kann mehrere Betriebe <strong>und</strong> PV unterhalten<br />

� ggf. Abgrenzungsprobleme zwischen zweitem Betrieb <strong>und</strong> TB<br />

• MUS <strong>und</strong> KapGes können nur einen einheitlichen Betrieb haben; sie haben<br />

kein PV<br />

Argument: Zweck des „einheitlichen“ Betriebs ist durch gewerblichen<br />

Unternehmensgegenstand vorgegeben<br />

� Ausnahme bei MUS: durch Mitunternehmer privat genutzte Wirtschaftsgüter<br />

(Transparenzprinzip, es gilt § 12 EStG); bei KapGes sind dagegen auch<br />

diese Wirtschaftsgüter BV (Trennungsprinzip)<br />

UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />

21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 21

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