Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...
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B GESELLSCHAFTSRECHTLICHE MASSNAHMEN [14/47]<br />
2. WG/NZ/LST OHNE GEGENLEISTUNG [13/41]<br />
�<br />
FOLGEN FÜR AUSSCHÜTTENDES UNTERNEHMEN:<br />
� Beschreibung der ENTNAHME-Gr<strong>und</strong>sätze<br />
� Entnahme als Eigenkapitalminderung zu „betriebsfremden Zwecken“<br />
� „betriebsfremde Zwecke“:<br />
�<br />
Beachte:<br />
• Einzelunternehmer kann mehrere Betriebe <strong>und</strong> PV unterhalten<br />
� ggf. Abgrenzungsprobleme zwischen zweitem Betrieb <strong>und</strong> TB<br />
• MUS <strong>und</strong> KapGes können nur einen einheitlichen Betrieb haben; sie haben<br />
kein PV<br />
Argument: Zweck des „einheitlichen“ Betriebs ist durch gewerblichen<br />
Unternehmensgegenstand vorgegeben<br />
� Ausnahme bei MUS: durch Mitunternehmer privat genutzte Wirtschaftsgüter<br />
(Transparenzprinzip, es gilt § 12 EStG); bei KapGes sind dagegen auch<br />
diese Wirtschaftsgüter BV (Trennungsprinzip)<br />
UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />
21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 21