15.01.2013 Aufrufe

Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...

Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...

Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen - gottschalk ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B GESELLSCHAFTSRECHTLICHE MASSNAHMEN [15/47]<br />

2. WG/NZ/LST OHNE GEGENLEISTUNG [14/41]<br />

�<br />

FOLGEN FÜR AUSSCHÜTTENDES UNTERNEHMEN:<br />

� Beschreibung der ENTNAHME-Gr<strong>und</strong>sätze<br />

� Entnahme als Eigenkapitalminderung zu „betriebsfremden Zwecken“<br />

� „betriebsfremde Zwecke“ erfordern entsprechenden<br />

Entnahmewillen:<br />

� Stpfl. muss klar <strong>und</strong> eindeutig seinen Willen zum Ausdruck bringen,<br />

das bisher zum Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgut auf<br />

Dauer nicht mehr betrieblich zu nutzen<br />

� Beachte: Für das Vorliegen einer Entnahme ist es nicht erforderlich,<br />

dass der Unternehmer den Willen zur Realisierung der stillen<br />

Reserven hat oder dass er sich der Konsequenzen einer Entnahme<br />

bewusst ist (BFH v. 31. 1. 1985, BStBl. II, 395<br />

� Ausnahme: Substituierende Rechtsvorgänge („Entnahmen ohne<br />

Entnahmewillen“)<br />

� Ausscheiden eines Mitunternehmers: Zwangsentnahme des<br />

Sonderbetriebsvermögens<br />

� Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer<br />

Betriebsaufspaltung<br />

UStR 2010 [E.I.], 14.06.2010 /<br />

21.06.2010 © Dr. Paul Richard Gottschalk 22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!