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DPMA - Jahresbericht 2006

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Gebrauchsmuster und Topografien<br />

Stichwort: Gebrauchsmuster<br />

Als Gebrauchsmuster können alle technischen Erfindungen mit Ausnahme von Verfahren und biotechnologischen<br />

Erfindungen geschützt werden, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich<br />

anwendbar sind. Das Gebrauchsmuster ist dem Patent ähnlich und wird daher häufig als „kleines“ Patent bezeichnet.<br />

Ein wesentlicher Unterschied zum Patent besteht darin, dass im Gebrauchsmustereintragungsverfahren<br />

eine angemeldete Erfindung nicht auf Neuheit und Erfindungshöhe geprüft wird. Die Beständigkeit des Gebrauchsmusters<br />

zeigt sich also in der Regel erst in einem Löschungsverfahren. Die maximal mögliche Schutzdauer<br />

eines Gebrauchsmusters beträgt 0 Jahre, während bei Patenten eine Schutzdauer von 20 Jahren möglich ist.<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> wurden 9 66 Gebrauchsmusteranmeldungen<br />

beim<br />

Deutschen Patent- und Markenamt<br />

eingereicht (200 : 20 ). Insgesamt<br />

wurden im Jahr <strong>2006</strong> 6 6<br />

Gebrauchsmuster in das Register<br />

eingetragen.<br />

Ein Anmelder kann ein Gebrauchsmuster<br />

auch aus einer Patentanmeldung,<br />

die die gleiche Erfindung betrifft,<br />

abzweigen. Die Abzweigung<br />

führt dazu, dass dem Gebrauchsmuster<br />

rückwirkend der zeitlich<br />

früher liegende Anmeldetag der<br />

Patentanmeldung zuerkannt wird.<br />

Von dieser Möglichkeit wurde im<br />

Jahr <strong>2006</strong> in 9 Fällen Gebrauch<br />

gemacht.Eine Gebrauchsmusterabzweigung<br />

kann sich empfehlen,<br />

wenn ein Anmelder bereits während<br />

eines Patentprüfungsverfah-<br />

Stichwort: Topografie<br />

<strong>DPMA</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2006</strong><br />

rens vollen Schutz für seine Erfindung<br />

anstrebt.<br />

% der Gebrauchsmusteranmeldungen<br />

wurden aus dem Ausland<br />

eingereicht. Eine Vielzahl von<br />

Anmeldungen kommt hierbei aus<br />

Ländern, die das Gebrauchsmuster<br />

als nationale Schutzrechtsform nicht<br />

kennen. Das deutsche Gebrauchsmustersystem<br />

wird als Alternative<br />

oder Ergänzung zum Patentschutz<br />

daher gerne genutzt.<br />

Am Jahresende <strong>2006</strong> waren insgesamt<br />

0 deutsche Gebrauchsmuster<br />

in Kraft, wobei zu eingetragenen<br />

Gebrauchsmustern insgesamt<br />

2 0 Löschungsanträge (200 : 226)<br />

gestellt wurden. Zum Jahresende<br />

waren beim Deutschen Patent- und<br />

Markenamt noch 9 Löschungs-<br />

verfahren anhängig.<br />

Von der Möglichkeit, zu einer<br />

Gebrauchsmusteranmeldung oder<br />

zu einem eingetragenen Gebrauchsmuster<br />

einen Antrag auf eine<br />

Recherche durch einen Patentprüfer<br />

zu stellen, wurde auch im Jahr <strong>2006</strong><br />

rege Gebrauch gemacht. Insgesamt<br />

wurden 2 9 2 Rechercheanträge<br />

zu Anmeldungen und Rechercheanträge<br />

zu eingetragenen<br />

Gebrauchsmustern gestellt (200 :<br />

0 beziehungsweise ). Die<br />

Gebrauchsmusterstelle hat im Jahr<br />

<strong>2006</strong> insgesamt 66 Rechercheberichte<br />

versandt (200 : 29 ).<br />

Mit einem Topografieschutzrecht kann die dreidimensionale Struktur eines mikroelektronischen Halbleitererzeugnisses,<br />

beispielsweise die eines Speicherchips oder Prozessors, geschützt werden.<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> sind beim Deutschen Patent- und Markenamt zwei Topografieanmeldungen eingegangen (200 :<br />

sechs).

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