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DPMA - Jahresbericht 2006

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angegeben werden. Die bloße<br />

Abbildung des Gegenstands genügt<br />

nicht. Vielmehr bedarf es konkreter<br />

und bestimmter Angaben über die<br />

maßgeblichen Eigenschaften des<br />

Gegenstands, die über den Tastsinn<br />

wahrgenommen werden können.<br />

Die Bezeichnung der Sinnesempfindungen<br />

als solche, die über den<br />

Tastsinn ausgelöst werden, ist dann<br />

nicht erforderlich.<br />

Durch die Wahrnehmung der konkret<br />

beschriebenen Eigenschaften<br />

soll der Verbraucher einen Hinweis<br />

auf die Herkunft der Waren oder<br />

Dienstleistungen aus einem bestimmten<br />

Unternehmen bekommen.<br />

Bei der konkreten Anmeldung fehlte<br />

es an einer solchen hinreichend<br />

detaillierten und damit eindeutigen<br />

Beschreibung der ertastbaren<br />

Eigenschaften oder Eindrücke. Da<br />

lediglich auf die eingereichten Fotos<br />

verwiesen wurde, die vor allem die<br />

äußere Form des Autositzes als dreidimensionale<br />

Gestaltung erkennen<br />

ließen, blieb die Rechtsbeschwerde<br />

ohne Erfolg.<br />

Diplomatische Konferenz<br />

der WIPO zur Revision<br />

des Markenrechtsvertrags<br />

Zur Verabschiedung der revidierten<br />

Fassung des WIPO Markenrechtsvertrags<br />

von 99 (Trademark Law<br />

Treaty, TLT) fand in Singapur auf<br />

Einladung der dortigen Regierung<br />

vom . bis 2 . März <strong>2006</strong> eine<br />

Diplomatische Konferenz der WIPO<br />

(World Intellectual Property Organization)<br />

statt. An dieser Konferenz<br />

nahm auch eine Vertreterin des<br />

Deutschen Patent- und Markenamts<br />

teil.<br />

Der revidierte Vertrag von Singapur<br />

(Singapore Treaty) entwickelt die<br />

Regelungen des geltenden Markenrechtsvertrags,<br />

dem die Bundesre-<br />

2<br />

publik Deutschland im Jahre 200<br />

beigetreten ist, fort. Darüber hinaus<br />

soll er zu einer weiteren weltweiten<br />

Vereinheitlichung der formellen<br />

Markenanmeldeverfahren führen.<br />

Durch diese Harmonisierung sollen<br />

Anmelder leichter in einem für sie<br />

fremden Rechtssystem Markenschutz<br />

erlangen können. Bemerkenswert<br />

sind die Vorschriften, die<br />

eine größere Akzeptanz für nichttraditionelle<br />

Markenformen und<br />

die Öffnung der nationalen Markenämter<br />

für den elektronischen<br />

Rechtsverkehr beinhalten. Die neuen<br />

Regelungen stehen im Einklang<br />

mit dem deutschen Markenrecht.<br />

Die „Schlussakte“ der Konferenz<br />

wurde von 9 Mitgliedstaaten der<br />

WIPO, darunter auch der Bundesrepublik<br />

Deutschland, unterzeichnet.<br />

Mitgliedstaaten unterzeichneten<br />

gleichzeitig den neuen völkerrechtlichen<br />

Vertrag, der allerdings noch<br />

nicht in Kraft ist. Das Inkrafttreten<br />

setzt die Ratifikation durch mindestens<br />

zehn Mitgliedstaaten oder<br />

zwischenstaatliche Organisationen<br />

mit einem regionalen Markenamt<br />

voraus.<br />

128. INTA Jahreskonferenz<br />

Die Jahreskonferenz der International<br />

Trademark Association (INTA)<br />

ist mit mehr als 000 Teilnehmern<br />

weltweit das größte Treffen von<br />

Firmenvertretern und Anwälten, die<br />

mit Markenrecht und gewerblichem<br />

Rechtsschutz befasst sind.<br />

Zum dritten Mal in Folge nahm das<br />

<strong>DPMA</strong> vom 6. bis 0. Mai <strong>2006</strong><br />

an der alljährlichen Jahreskonferenz<br />

in Toronto teil. Am Gemeinschaftsstand,<br />

der vom britischen<br />

Patentamt organisiert wurde, waren<br />

die nationalen Markenämter aus<br />

Großbritannien, Dänemark, Schweden,<br />

Litauen, Irland, Frankreich<br />

und Portugal vertreten. An diesem<br />

Stand informierten die Mitarbeiter<br />

die zahlreichen Besucher vor allem<br />

aus Kanada, den USA, Europa und<br />

Asien über die nationalen Markenschutzsysteme.<br />

Die Präsenz der<br />

nationalen Ämter hatte eine sehr<br />

positive Resonanz. Sie führte zu<br />

vielfältigen neuen Kontakten und<br />

zu einem lebhaften Meinungsaustausch<br />

über die Vorzüge nationaler,<br />

europäischer und internationaler<br />

Schutzrechtssysteme.<br />

Im Mai 200 ist mit Berlin erstmals<br />

eine deutsche Stadt als Tagungsort<br />

der 0. Jahreskonferenz vorgesehen.<br />

2. Deutscher Tag beim<br />

Harmonisierungsamt für den<br />

Binnenmarkt<br />

Nach dem positiven Echo auf die<br />

erste Veranstaltung im April 200<br />

lud das Harmonisierungsamt für den<br />

Binnenmarkt (HABM) am 6. Oktober<br />

<strong>2006</strong> zum 2. Deutschen Tag<br />

nach Alicante ein. Erneut kamen<br />

zahlreiche Mitglieder der deutschen<br />

Fachverbände wie Markenverband,<br />

GRUR und VPP sowie Patent- und<br />

Rechtsanwälte zum Meinungsaustausch<br />

über aktuelle Fragen zusammen.<br />

An den Gesprächen und Diskussionen<br />

nahmen auch die Präsidenten<br />

des <strong>DPMA</strong>, der Patentanwaltskammer<br />

und des HABM teil.<br />

Im Mittelpunkt der offenen und<br />

ergebnisreichen Diskussion standen<br />

allgemeine Fragen zum Markenverfahren.<br />

Darüber hinaus wurden<br />

die Bestrebungen des HABM, die<br />

Qualität der Entscheidungen zu<br />

verbessern und auf eine einheitliche<br />

Eintragungspraxis bei Gemeinschaftsmarken<br />

hinzuwirken, sehr<br />

begrüßt.<br />

<strong>DPMA</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2006</strong>

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