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DPMA - Jahresbericht 2006

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amt hat diese Rechtslage bereits im<br />

Oktober 200 vorweggenommen.<br />

Auch weiterhin sind Angaben in<br />

Bezug auf die Waren oder Arten<br />

von Waren erforderlich, auf die sich<br />

diese Dienstleistungen beziehen.<br />

Abstimmung von häufig<br />

benutzten Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen<br />

Für den zügigen Ablauf des Eintragungsverfahrens<br />

ist die Formulierung<br />

der Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse<br />

von besonderer<br />

Bedeutung. Die einzelnen Begriffe<br />

sind nicht nur der Sache nach klar<br />

und verständlich zu formulieren,<br />

sondern unter Berücksichtigung<br />

der Nizzaer Klassifikation auch<br />

der richtigen Klasse zuzuordnen.<br />

Verzeichnisse, die sich im Wortlaut<br />

an die „Vorschlagslisten“ des Amtes<br />

halten (siehe auch im Internet unter:<br />

http://www.dpma.de/suche/wdsu<br />

che/suchen.html) vereinfachen das<br />

Verfahren für beide Seiten und tragen<br />

zur schnelleren Bearbeitung bei.<br />

Im Ergebnis erhöht die gruppierte<br />

Darstellung die Übersichtlichkeit<br />

von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen<br />

und erleichtert die<br />

Recherchierbarkeit von einzelnen<br />

Begriffen.<br />

Für Großanmelder bietet die Klassifikationsstelle<br />

des Deutschen Patent-<br />

und Markenamts seit <strong>2006</strong> die<br />

Möglichkeit an, vorab und zentral<br />

Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse<br />

abzustimmen, die dann<br />

für künftige Anmeldungen unverändert<br />

übernommen werden können.<br />

Die vorgeschlagenen Verzeichnisse<br />

sollen im Wesentlichen auf den<br />

Oberbegriffen und/oder der alphabetischen<br />

Liste der Nizzaer Klassifikation<br />

beruhen. Durch die vorherige<br />

Abstimmung sinkt der Arbeitsaufwand<br />

für Neuanmeldungen sowohl<br />

für den Anmelder wie für das Amt<br />

20<br />

erheblich, weil das Waren- und<br />

Dienstleistungsverzeichnis bereits<br />

verbindlich formuliert ist und eine<br />

Präzisierung oder Korrektur durch<br />

den jeweiligen Prüfer entbehrlich<br />

wird.<br />

Abgestimmte Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse<br />

erhalten<br />

eine Kennzeichnung; z. B. „XY,<br />

A 0 vom 2 .0 .06“. Die<br />

Verzeichnisse werden nach der<br />

Klärung den zuständigen Prüfern im<br />

Fachbereich mitgeteilt.<br />

Qualitätssicherung<br />

Ein wichtiges Ziel der Markenabteilungen<br />

ist eine einheitliche Prüfungs-<br />

und Entscheidungspraxis. Um<br />

dies zu erreichen, hat das <strong>DPMA</strong><br />

bereits im Jahr 200 eine Neufassung<br />

der Richtlinie für die Prüfung<br />

von Markenanmeldungen herausgegeben,<br />

die auch die Anmelder kurz<br />

und übersichtlich über die aktuelle<br />

Verfahrens- und Prüfungspraxis<br />

des <strong>DPMA</strong> informiert. Mit Hilfe<br />

der Richtlinie kann ein Anmelder<br />

eine Markenanmeldung verfassen,<br />

die den Anforderungen der Markenstellen<br />

entspricht. Gleichzeitig<br />

kann er die Erfolgsaussichten seiner<br />

Anmeldung besser einschätzen. Die<br />

Richtlinie ist unter www.dpma.de<br />

sowie im Blatt für Patent-, Muster-<br />

und Zeichenwesen /200 auf Seite<br />

2 veröffentlicht.<br />

Auch die Richtlinien für das markenrechtliche<br />

Widerspruchsverfahren<br />

werden im Jahr 200 neu überarbeitet.<br />

Darüber hinaus steht den Markenprüfern<br />

das umfangreiche,<br />

ausschließlich für den internen<br />

Gebrauch bestimmte „Handbuch<br />

für den Markenprüfer im nationalen<br />

Bereich“ in der 2. Auflage 200 als<br />

Arbeitsmittel zur Verfügung. Erfah-<br />

rene Prüfer haben in diesem Leitfaden<br />

wertvolle Hinweise zu aktuellen<br />

Verfahrensfragen und Gerichtsentscheidungen,<br />

Bearbeitungstipps und<br />

weitere Informationen rund um die<br />

Markenprüfung zusammengestellt.<br />

Neues DV-System Marken<br />

Ebenfalls maßgeblich zur Qualitätssicherung<br />

beitragen wird das<br />

am 29. Mai <strong>2006</strong> in Betrieb genommene<br />

interne Datenverarbeitungssystem<br />

(DV-System). Es hat die<br />

bisherige EDV-Anwendung aus dem<br />

Jahr 99 abgelöst.<br />

Das neue System ist eine maßgeschneiderte<br />

integrierte Lösung<br />

für alle Aufgaben im (nationalen)<br />

Markengeschehen. Es unterstützt<br />

als erstes komplettes DV-System im<br />

<strong>DPMA</strong> die vollständige elektronische<br />

Bearbeitung von Markendaten.<br />

Sämtliche Schritte des Verfahrens<br />

– von der Erfassung der Anmeldung<br />

über die Prüfung und Eintragung<br />

bis hin zur Verwaltung der eingetragenen<br />

Marken – werden vollständig<br />

elektronisch vorgenommen. Damit<br />

können einerseits die Datenbestände<br />

besser archiviert und harmonisiert<br />

werden. Andererseits trägt das<br />

neue System zur Harmonisierung<br />

der Prüfungs- und Entscheidungspraxis<br />

des <strong>DPMA</strong> bei. Darüber<br />

hinaus wird die Qualität der Daten<br />

in den öffentlich zugänglichen<br />

Datenbanken, den Publikationen im<br />

elektronischen Markenblatt und bei<br />

Datenabgaben gesteigert.<br />

Die Einbindung des Bereichs „Internationale<br />

Markenregistrierung“<br />

in das neue DV-System wurde im<br />

Oktober <strong>2006</strong> als weiteres großes<br />

Projektvorhaben im Markenbereich<br />

begonnen und soll ab dem Jahr<br />

200 erste Ergebnisse zeigen. Auch<br />

dort soll künftig die vollständige<br />

<strong>DPMA</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2006</strong>

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