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DPMA - Jahresbericht 2006

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Patentanwalts- und Vertreterwesen<br />

Stichwort: Patentanwalt<br />

Die rechtliche Beratung ist in Deutschland ausschließlich so genannten rechtsberatenden Berufen vorbehalten.<br />

Dies ist im Rechtsberatungsgesetz geregelt und soll im Grundsatz auch durch das Rechtsdienstleistungsgesetz,<br />

das für 200 geplant ist, so bestehen bleiben.<br />

Anders als der Rechtsanwalt, der in allen Angelegenheiten beraten darf, ist der Patentanwalt auf den Bereich<br />

des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert. Der Patentanwalt absolviert zunächst ein technisches oder<br />

naturwissenschaftliches Hochschulstudium und eine einjährige praktisch-technische Tätigkeit. Anschließend<br />

erwirbt er mit einer dreijährigen Zusatzausbildung im Regelfall in einer Patentanwaltskanzlei, beim <strong>DPMA</strong> und<br />

Bundespatentgericht die erforderliche juristische Qualifikation. Das <strong>DPMA</strong> lässt die Bewerber zur Ausbildung zu<br />

und organisiert die Ausbildung und Prüfung. Außerdem entscheidet und widerruft es die Zulassung zur Patentanwaltschaft.<br />

Das <strong>DPMA</strong> ist damit die zentrale Zulassungsbehörde für Patentanwälte.<br />

Die Zahl der Ausbildungsanfänger<br />

blieb <strong>2006</strong> gegenüber den Vorjahren<br />

konstant auf hohem Niveau.<br />

Auch die Zahl der Prüflinge und der<br />

neu zugelassenen Patentanwälte<br />

blieb gleich hoch. Im Jahr <strong>2006</strong><br />

wurden Patentanwälte neu<br />

zugelassen.<br />

Der scheinbare Rückgang der Zulassungen<br />

gegenüber dem Vorjahr, in<br />

dem Patentanwälte zugelassen<br />

wurden, lässt sich leicht erklären.<br />

Anfang <strong>2006</strong> trat eine Neuregelung<br />

der Altersvorsorge für Patentanwälte<br />

in Kraft. Dies führte dazu, dass<br />

viele Bewerber ihre Zulassung noch<br />

in das Jahr 200 vorzogen. Dies<br />

verzerrt die Zulassungszahlen der<br />

Jahre 200 und <strong>2006</strong>. Der Mittelwert<br />

der Zulassungen in diesen<br />

Jahren beträgt jedoch und liegt<br />

damit sehr nahe am Mittelwert<br />

der Jahre 2000 bis <strong>2006</strong> mit 2<br />

Zulassungen.<br />

Wie auch in den letzten Jahren wurden<br />

<strong>2006</strong> wesentlich weniger Patentanwälte<br />

in der Liste der Patentanwälte<br />

gelöscht ( Löschungen)<br />

als neu eingetragen. Die Zahl der<br />

Ende des Jahres zugelassenen<br />

Patentanwälte stieg daher auf den<br />

Rekordstand von 2 . Gegenüber<br />

92 Patentanwälten im Jahr 2000<br />

bedeutet dies eine Steigerung um<br />

rund 0%.<br />

<strong>2006</strong> bestanden von 6 Bewerbern<br />

die Patentanwaltsprüfung.<br />

Demgegenüber legten im Jahr 200<br />

von 62 Bewerbern erfolgreich<br />

die Prüfung ab. Aufgrund der anhaltend<br />

hohen Zahl von Prüflingen<br />

ist es erforderlich, zukünftig vier<br />

statt bisher drei Prüfungsausschüsse<br />

einzurichten. Die Patentanwaltsausbildungs-<br />

und Prüfungsverordnung<br />

wurde entsprechend geändert.<br />

Das <strong>DPMA</strong> bietet im Bereich Patentanwalts-<br />

und Vertreterwesen<br />

eine weitere wichtige Dienstleistung<br />

an: es registriert für die Anmelder<br />

und deren Vertreter Allgemeine<br />

Vollmachten und Angestelltenvollmachten.<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> wurden<br />

90 Allgemeine Vollmachten neu<br />

registriert.<br />

Am . Juni <strong>2006</strong> trat die Neuregelung<br />

des Registrierungsverfahrens<br />

in Kraft. Sie vereinfacht und modernisiert<br />

das Verfahren erheblich. Die<br />

neuen Regelungen können Sie unter<br />

www.dpma.de abrufen.<br />

<strong>DPMA</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2006</strong>

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