DPMA - Jahresbericht 2006
DPMA - Jahresbericht 2006
DPMA - Jahresbericht 2006
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Patentanwalts- und Vertreterwesen<br />
Stichwort: Patentanwalt<br />
Die rechtliche Beratung ist in Deutschland ausschließlich so genannten rechtsberatenden Berufen vorbehalten.<br />
Dies ist im Rechtsberatungsgesetz geregelt und soll im Grundsatz auch durch das Rechtsdienstleistungsgesetz,<br />
das für 200 geplant ist, so bestehen bleiben.<br />
Anders als der Rechtsanwalt, der in allen Angelegenheiten beraten darf, ist der Patentanwalt auf den Bereich<br />
des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert. Der Patentanwalt absolviert zunächst ein technisches oder<br />
naturwissenschaftliches Hochschulstudium und eine einjährige praktisch-technische Tätigkeit. Anschließend<br />
erwirbt er mit einer dreijährigen Zusatzausbildung im Regelfall in einer Patentanwaltskanzlei, beim <strong>DPMA</strong> und<br />
Bundespatentgericht die erforderliche juristische Qualifikation. Das <strong>DPMA</strong> lässt die Bewerber zur Ausbildung zu<br />
und organisiert die Ausbildung und Prüfung. Außerdem entscheidet und widerruft es die Zulassung zur Patentanwaltschaft.<br />
Das <strong>DPMA</strong> ist damit die zentrale Zulassungsbehörde für Patentanwälte.<br />
Die Zahl der Ausbildungsanfänger<br />
blieb <strong>2006</strong> gegenüber den Vorjahren<br />
konstant auf hohem Niveau.<br />
Auch die Zahl der Prüflinge und der<br />
neu zugelassenen Patentanwälte<br />
blieb gleich hoch. Im Jahr <strong>2006</strong><br />
wurden Patentanwälte neu<br />
zugelassen.<br />
Der scheinbare Rückgang der Zulassungen<br />
gegenüber dem Vorjahr, in<br />
dem Patentanwälte zugelassen<br />
wurden, lässt sich leicht erklären.<br />
Anfang <strong>2006</strong> trat eine Neuregelung<br />
der Altersvorsorge für Patentanwälte<br />
in Kraft. Dies führte dazu, dass<br />
viele Bewerber ihre Zulassung noch<br />
in das Jahr 200 vorzogen. Dies<br />
verzerrt die Zulassungszahlen der<br />
Jahre 200 und <strong>2006</strong>. Der Mittelwert<br />
der Zulassungen in diesen<br />
Jahren beträgt jedoch und liegt<br />
damit sehr nahe am Mittelwert<br />
der Jahre 2000 bis <strong>2006</strong> mit 2<br />
Zulassungen.<br />
Wie auch in den letzten Jahren wurden<br />
<strong>2006</strong> wesentlich weniger Patentanwälte<br />
in der Liste der Patentanwälte<br />
gelöscht ( Löschungen)<br />
als neu eingetragen. Die Zahl der<br />
Ende des Jahres zugelassenen<br />
Patentanwälte stieg daher auf den<br />
Rekordstand von 2 . Gegenüber<br />
92 Patentanwälten im Jahr 2000<br />
bedeutet dies eine Steigerung um<br />
rund 0%.<br />
<strong>2006</strong> bestanden von 6 Bewerbern<br />
die Patentanwaltsprüfung.<br />
Demgegenüber legten im Jahr 200<br />
von 62 Bewerbern erfolgreich<br />
die Prüfung ab. Aufgrund der anhaltend<br />
hohen Zahl von Prüflingen<br />
ist es erforderlich, zukünftig vier<br />
statt bisher drei Prüfungsausschüsse<br />
einzurichten. Die Patentanwaltsausbildungs-<br />
und Prüfungsverordnung<br />
wurde entsprechend geändert.<br />
Das <strong>DPMA</strong> bietet im Bereich Patentanwalts-<br />
und Vertreterwesen<br />
eine weitere wichtige Dienstleistung<br />
an: es registriert für die Anmelder<br />
und deren Vertreter Allgemeine<br />
Vollmachten und Angestelltenvollmachten.<br />
Im Jahr <strong>2006</strong> wurden<br />
90 Allgemeine Vollmachten neu<br />
registriert.<br />
Am . Juni <strong>2006</strong> trat die Neuregelung<br />
des Registrierungsverfahrens<br />
in Kraft. Sie vereinfacht und modernisiert<br />
das Verfahren erheblich. Die<br />
neuen Regelungen können Sie unter<br />
www.dpma.de abrufen.<br />
<strong>DPMA</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2006</strong>