DPMA - Jahresbericht 2006
DPMA - Jahresbericht 2006
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Schiedsstelle nach dem Urheberrechts-<br />
wahrnehmungsgesetz<br />
Die Schiedsstelle nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten<br />
(Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) vermittelt in erster Linie bei Streitigkeiten zwischen urheberrechtlichen<br />
Verwertungsgesellschaften und den Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen. Dazu gehören<br />
beispielsweise Meinungsverschiedenheiten zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und<br />
mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und Konzertveranstaltern, Diskothekenbetreibern, Sendeunternehmen<br />
und Tonträgerherstellern. Daneben befasst sich die Schiedsstelle seit 99 auch mit Auseinandersetzungen<br />
zwischen Sendeunternehmen und Kabelnetzbetreibern. In den Verfahren geht es häufig um die Frage, ob die<br />
von den Verwertungsgesellschaften aufgestellten Tarife im Einzelfall anwendbar und angemessen sind.<br />
Die Schiedsstelle bemüht sich darum, eine gütliche Beilegung der anhängigen Streitigkeiten zu erreichen.<br />
Gelingt dies nicht schon im Laufe des Verfahrens, beispielsweise durch einen Vergleich, so unterbreitet sie den<br />
Beteiligten einen Einigungsvorschlag. Dieser Vorschlag entfaltet – wenn ihm keine Seite widerspricht – ähnliche<br />
Wirkung wie ein gerichtliches Urteil. Die Schiedsstelle ist zwar organisatorisch in das <strong>DPMA</strong> eingebunden (§<br />
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz), sie ist jedoch eine eigenständige Institution, das heißt mit dem <strong>DPMA</strong> als<br />
Aufsichtsbehörde der Urheberrechtsgesellschaften nicht identisch (§ Urheberrechtswahrnehmungsgesetz).<br />
Im Jahr <strong>2006</strong> hat die Schiedsstelle<br />
bei Neueingängen insgesamt 6<br />
Verfahren (darunter sechs Gesamtvertragsverfahren)<br />
abgeschlossen.<br />
Die Zahl der am Jahresende anhängigen<br />
Verfahren beträgt . Darunter<br />
befinden sich nur noch zwei<br />
Gesamtvertragsverfahren. Bei einem<br />
der Gesamtvertragsverfahren erscheint<br />
aufgrund der Erörterungen<br />
in der mündlichen Verhandlung<br />
eine Einigung ohne Entscheidung<br />
möglich.<br />
Ein Gesamtvertrag ist ein Vertrag<br />
zwischen einer Verwertungsgesellschaft<br />
und einer Vereinigung,<br />
deren Mitglieder urheberrechtlich<br />
relevante Nutzungshandlungen<br />
vornehmen.<br />
Der Bearbeitungsstau in der<br />
Schiedsstelle wurde weitgehend beseitigt.<br />
Die durchschnittliche Verfahrensdauer<br />
beträgt derzeit etwa ein<br />
Jahr. Die Einigungs- und Vergleichsvorschläge<br />
der Schiedsstelle wurden<br />
in fast 60% der Verfahren angenommen.<br />
Die reale Einigungsquote<br />
dürfte höher sein, weil mehreren<br />
2<br />
Einigungsvorschlägen zwar formal<br />
widersprochen wird. Außerhalb des<br />
Schiedsstellenverfahrens werden<br />
diese Einigungsvorschläge jedoch<br />
oft zur Grundlage zivilrechtlicher<br />
Vergleiche.<br />
Besondere Bedeutung hatten zwei<br />
Gesamtvertragsverfahren, bei denen<br />
die Gesamtvertragsfähigkeiten<br />
eines Verbands für Online-Musiknutzungen<br />
und für Ruftonmelodien<br />
im Streit waren. Im ersten Verfahren<br />
musste geklärt werden, wer<br />
im Bereich der Music-on-Demand<br />
Dienste als Nutzer im Sinne des §<br />
Absatz UrhWahrnG und damit als<br />
Lizenzschuldner anzusehen ist. Die<br />
zweite Entscheidung betraf die Vorlage<br />
eines Gesamtvertrags über die<br />
Lizenzierung von Ruftonmelodien.<br />
Darüber hinaus wurde geprüft, ob<br />
der Tarif der GEMA für so genannte<br />
Content-Provider angemessen ist.<br />
Content-Provider bieten Endverbrauchern<br />
Musikwerke über das<br />
Internet zum Download und zur<br />
Speicherung auf dem PC an. Bei der<br />
Entscheidung der Schiedsstelle han-<br />
delt es sich – zumindest innerhalb<br />
Deutschlands – wohl um die erste<br />
Entscheidung, die sich mit der Höhe<br />
des angemessenen Lizenzsatzes für<br />
Musiknutzungen über das Internet<br />
befasst.<br />
Weiterhin hat die Schiedsstelle<br />
Richtlinien entwickelt, nach denen<br />
eine deutschlandweite einheitliche<br />
und angemessene Vergütung für<br />
die Musiknutzung auf Stadt- und<br />
Straßenfesten festgesetzt werden<br />
kann.<br />
Außerdem verpflichteten sich<br />
mehrere Antennengemeinschaften<br />
durch Vermittlung der Schiedsstelle<br />
gegenüber der VG Media<br />
zur Zahlung einer angemessenen<br />
Vergütung wegen der Kabelweitersendung<br />
von Fernseh- und Hörfunkprogrammen<br />
gemäß § 20b Absatz<br />
UrhG.<br />
Zudem wurde vor der Schiedsstelle<br />
ein Vergleich zwischen einem Verband<br />
und der VG Wort betreffend<br />
den Versand von Pressespiegeln<br />
geschlossen.<br />
<strong>DPMA</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2006</strong>