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DPMA - Jahresbericht 2006

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Schiedsstelle nach dem Urheberrechts-<br />

wahrnehmungsgesetz<br />

Die Schiedsstelle nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten<br />

(Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) vermittelt in erster Linie bei Streitigkeiten zwischen urheberrechtlichen<br />

Verwertungsgesellschaften und den Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen. Dazu gehören<br />

beispielsweise Meinungsverschiedenheiten zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und<br />

mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und Konzertveranstaltern, Diskothekenbetreibern, Sendeunternehmen<br />

und Tonträgerherstellern. Daneben befasst sich die Schiedsstelle seit 99 auch mit Auseinandersetzungen<br />

zwischen Sendeunternehmen und Kabelnetzbetreibern. In den Verfahren geht es häufig um die Frage, ob die<br />

von den Verwertungsgesellschaften aufgestellten Tarife im Einzelfall anwendbar und angemessen sind.<br />

Die Schiedsstelle bemüht sich darum, eine gütliche Beilegung der anhängigen Streitigkeiten zu erreichen.<br />

Gelingt dies nicht schon im Laufe des Verfahrens, beispielsweise durch einen Vergleich, so unterbreitet sie den<br />

Beteiligten einen Einigungsvorschlag. Dieser Vorschlag entfaltet – wenn ihm keine Seite widerspricht – ähnliche<br />

Wirkung wie ein gerichtliches Urteil. Die Schiedsstelle ist zwar organisatorisch in das <strong>DPMA</strong> eingebunden (§<br />

Urheberrechtswahrnehmungsgesetz), sie ist jedoch eine eigenständige Institution, das heißt mit dem <strong>DPMA</strong> als<br />

Aufsichtsbehörde der Urheberrechtsgesellschaften nicht identisch (§ Urheberrechtswahrnehmungsgesetz).<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> hat die Schiedsstelle<br />

bei Neueingängen insgesamt 6<br />

Verfahren (darunter sechs Gesamtvertragsverfahren)<br />

abgeschlossen.<br />

Die Zahl der am Jahresende anhängigen<br />

Verfahren beträgt . Darunter<br />

befinden sich nur noch zwei<br />

Gesamtvertragsverfahren. Bei einem<br />

der Gesamtvertragsverfahren erscheint<br />

aufgrund der Erörterungen<br />

in der mündlichen Verhandlung<br />

eine Einigung ohne Entscheidung<br />

möglich.<br />

Ein Gesamtvertrag ist ein Vertrag<br />

zwischen einer Verwertungsgesellschaft<br />

und einer Vereinigung,<br />

deren Mitglieder urheberrechtlich<br />

relevante Nutzungshandlungen<br />

vornehmen.<br />

Der Bearbeitungsstau in der<br />

Schiedsstelle wurde weitgehend beseitigt.<br />

Die durchschnittliche Verfahrensdauer<br />

beträgt derzeit etwa ein<br />

Jahr. Die Einigungs- und Vergleichsvorschläge<br />

der Schiedsstelle wurden<br />

in fast 60% der Verfahren angenommen.<br />

Die reale Einigungsquote<br />

dürfte höher sein, weil mehreren<br />

2<br />

Einigungsvorschlägen zwar formal<br />

widersprochen wird. Außerhalb des<br />

Schiedsstellenverfahrens werden<br />

diese Einigungsvorschläge jedoch<br />

oft zur Grundlage zivilrechtlicher<br />

Vergleiche.<br />

Besondere Bedeutung hatten zwei<br />

Gesamtvertragsverfahren, bei denen<br />

die Gesamtvertragsfähigkeiten<br />

eines Verbands für Online-Musiknutzungen<br />

und für Ruftonmelodien<br />

im Streit waren. Im ersten Verfahren<br />

musste geklärt werden, wer<br />

im Bereich der Music-on-Demand<br />

Dienste als Nutzer im Sinne des §<br />

Absatz UrhWahrnG und damit als<br />

Lizenzschuldner anzusehen ist. Die<br />

zweite Entscheidung betraf die Vorlage<br />

eines Gesamtvertrags über die<br />

Lizenzierung von Ruftonmelodien.<br />

Darüber hinaus wurde geprüft, ob<br />

der Tarif der GEMA für so genannte<br />

Content-Provider angemessen ist.<br />

Content-Provider bieten Endverbrauchern<br />

Musikwerke über das<br />

Internet zum Download und zur<br />

Speicherung auf dem PC an. Bei der<br />

Entscheidung der Schiedsstelle han-<br />

delt es sich – zumindest innerhalb<br />

Deutschlands – wohl um die erste<br />

Entscheidung, die sich mit der Höhe<br />

des angemessenen Lizenzsatzes für<br />

Musiknutzungen über das Internet<br />

befasst.<br />

Weiterhin hat die Schiedsstelle<br />

Richtlinien entwickelt, nach denen<br />

eine deutschlandweite einheitliche<br />

und angemessene Vergütung für<br />

die Musiknutzung auf Stadt- und<br />

Straßenfesten festgesetzt werden<br />

kann.<br />

Außerdem verpflichteten sich<br />

mehrere Antennengemeinschaften<br />

durch Vermittlung der Schiedsstelle<br />

gegenüber der VG Media<br />

zur Zahlung einer angemessenen<br />

Vergütung wegen der Kabelweitersendung<br />

von Fernseh- und Hörfunkprogrammen<br />

gemäß § 20b Absatz<br />

UrhG.<br />

Zudem wurde vor der Schiedsstelle<br />

ein Vergleich zwischen einem Verband<br />

und der VG Wort betreffend<br />

den Versand von Pressespiegeln<br />

geschlossen.<br />

<strong>DPMA</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2006</strong>

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