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DPMA - Jahresbericht 2006

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Service<br />

Haben Sie Fragen?<br />

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für Fragen zur Verfügung und informieren Sie über die Schritte einer Schutzrechtsanmeldung.<br />

Besuchen Sie uns in München, Jena oder Berlin. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch telefonisch,<br />

per Fax oder E-Mail.<br />

Unter www.dpma.de können Sie weitere Informationen und alle notwendigen Anmeldeformulare abrufen.<br />

Adressen, Rufnummern<br />

Deutsches Patent- und Markenamt<br />

Zweibrückenstraße 2<br />

0 München<br />

Tel. 0 9/2 9 -0<br />

Fax 0 9/2 9 -22 2<br />

Dienststelle Jena<br />

Goethestraße<br />

0 Jena<br />

Tel. 0 6 / 0-<br />

Fax 0 6 / 0- 6 90<br />

Technisches Informationszentrum Berlin<br />

Gitschiner Straße 9<br />

0969 Berlin<br />

Tel. 0 0/2 992-0<br />

Fax 0 0/2 992- 0<br />

Auskunftsstelle München 0 9/2 9 - 02<br />

Jena 0 6 / 0-<br />

TIZ Berlin 0 0/2 992-220 oder 22<br />

info@dpma.de<br />

Presseservice 0 9/2 9 - 2 22<br />

presse@dpma.de<br />

www.dpma.de<br />

Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen<br />

Beim Deutschen Patent- und Markenamt melden sich immer wieder Anmelder und Inhaber von Schutzrechten,<br />

die von privaten Unternehmen für die Aufnahme ihres Schutzrechts in Veröffentlichungen oder<br />

privaten Registern amtlich aussehende Zahlungsaufforderungen erhalten. Die Anschreiben erwecken bei den<br />

Empfängern den Eindruck, sie seien zur Zahlung des ausgewiesenen Betrages verpflichtet. Sie enthalten häufig<br />

detaillierte Angaben wie das Aktenzeichen, den Anmelde- und den Veröffentlichungstag. Zum Teil sind<br />

ihnen Ausdrucke aus dem amtlichen Marken-, Geschmacksmuster- bzw. Patentblatt beigefügt. Das <strong>DPMA</strong><br />

weist ausdrücklich darauf hin, dass Veröffentlichungen über die Eintragung oder Änderung von Schutzrechten<br />

von Amts wegen erfolgen und amtliche Gebühren ausschließlich vom <strong>DPMA</strong> erhoben werden – in<br />

der Regel im Voraus! Zahlungsaufforderungen anderer Absender sollte man sorgfältig prüfen. Das <strong>DPMA</strong> hat<br />

in diesem Zusammenhang bereits mehrfach Strafanzeige gestellt. Allerdings gestaltet sich die Strafverfolgung<br />

schwierig, da die Zahlungsaufforderungen in der Regel vom Ausland aus versandt werden und ständig neue<br />

Absender auftauchen.<br />

<strong>DPMA</strong> – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2006</strong> 6

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