Landesentwicklungsbericht 2010 - Landesentwicklung - Freistaat ...
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Grundlage von § 11 Abs. 14 Haushaltsgesetz 2009/<strong>2010</strong>, ab 2009 Ausweis unter Landesmittel/Institutionelle<br />
Förderung in Abbildung 2) ein Vergleich mit den Personalausgaben der Vorjahre<br />
nur bedingt möglich ist.<br />
Mit dem Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes zum Doppelhaushalt 2009/<strong>2010</strong> wurde der Schuldenstand<br />
des Jahres 2008 als Obergrenze der zukünftigen Verschuldung des <strong>Freistaat</strong>es festgeschrieben.<br />
Die Belastung zukünftiger Haushalte wird durch die demografische Entwicklung noch<br />
verschärft. Daher soll in den kommenden Jahren der Schuldenstand in einem dem Bevölkerungsrückgang<br />
entsprechenden Umfang reduziert werden und die Pro-Kopf-Verschuldung somit dauerhaft<br />
begrenzt werden. Für die kommenden Jahre ist hierzu eine Tilgung in Höhe von durchschnittlich ca.<br />
75 Mio. Euro jährlich geplant. Der Schuldenstand des <strong>Freistaat</strong>es belief sich zum Ende des Jahres<br />
2009 auf 11,9 Mrd. Euro, dies entspricht 2.849 Euro je Einwohner. Die Pro-Kopf-Verschuldung der<br />
neuen Länder ohne Sachsen betrug zum 31.12.2009 im Durchschnitt 7.145 Euro. Damit weist der<br />
<strong>Freistaat</strong> im Vergleich mit den anderen neuen Ländern den mit Abstand geringsten Schuldenstand je<br />
Einwohner aus.<br />
Im Jahr 2009 standen für Investitionen 3,4 Mrd. Euro zur Verfügung. Ein über die Jahre hoher Anteil<br />
an Investitionsausgaben ist charakteristisch für den sächsischen Haushalt und unterstreicht die Konzentration<br />
des <strong>Freistaat</strong>es auf den weiteren Aufbau. 2009 erreichte die Investitionsquote 20,7 %. Sie<br />
lag damit deutlich höher als in den westdeutschen Flächenländern (Durchschnitt: 12,9 %) sowie in<br />
den anderen ostdeutschen Ländern (Durchschnitt ostdeutsche Länder ohne Sachsen: 16,4 %).<br />
Die von der Sächsischen Staatsregierung beschlossene mittelfristige Finanzplanung für die Jahre<br />
<strong>2010</strong> bis 2014 zielt für den infrastrukturellen Ausbau des <strong>Freistaat</strong>es weiterhin auf ein hohes Niveau<br />
der Investitionsausgaben ab. Im Interesse der Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit werden<br />
trotz des rückläufigen Haushaltsvolumens gleichzeitig die Zukunftslasten weiter reduziert. Dies stellt<br />
insbesondere mit Blick auf die nächsten Jahre eine große Herausforderung dar. Für den <strong>Freistaat</strong><br />
Sachsen ist bereits heute mit spürbar rückläufigen Einnahmen und einem in Folge dessen deutlich<br />
geringeren Haushaltsvolumen zu rechnen. Wesentliche Ursache hierfür sind demografisch bedingte<br />
Einnahmeverluste sowie erheblich sinkende Transferzahlungen vom Bund und der EU.<br />
Da die Finanzausstattung nach dem Länderfinanzausgleich maßgeblich an die Einwohnerzahl anknüpft,<br />
werden dem <strong>Freistaat</strong> allein in Folge des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs im Jahr<br />
2020 Einnahmen in Höhe von ca. 800 Mio. Euro fehlen.<br />
Zudem erhält Sachsen jährlich um ca. 200 Mio. Euro geringere Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen<br />
zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten (SoBEZ), 2019 werden diese letztmals gezahlt<br />
(vgl. Abbildung 3).<br />
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