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Landesentwicklungsbericht 2010 - Landesentwicklung - Freistaat ...

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1.4 Klima und Energie<br />

Europäische und bundesweite Rahmenbedingungen<br />

Im Februar 2005 ist das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen<br />

über Klimaänderungen in Kraft getreten. Das Protokoll legt erstmals völkerrechtlich verbindliche<br />

Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern fest. Damit kam in Europa ein<br />

sehr dynamischer Prozess in Gang, für den die Selbstverpflichtungen sowohl der EU als auch der<br />

Bundesrepublik Deutschland einen ehrgeizigen Rahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien<br />

setzten. Dieser ist nun durch die Länder klimapolitisch umzusetzen.<br />

Mit dem im Dezember 2007 von der Bundesregierung beschlossenen „Integrierten Energie- und<br />

Klimaprogramm“ legte Deutschland das bisher weltweit ambitionierteste Programm zum Klimaschutz<br />

vor. Es umfasst 29 Maßnahmen zugunsten von mehr Energieeffizienz und mehr erneuerbaren<br />

Energien. Mit dem Programm wurden die europäischen Richtungsentscheidungen vom Frühjahr<br />

2007 bezüglich Klimaschutz, Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in ein nationales<br />

Maßnahmenpaket umgesetzt.<br />

Auf der Ebene der Europäischen Union wurde mit der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung<br />

von Energie aus erneuerbaren Quellen der von den Mitgliedstaaten jeweils bis zum Jahr 2020<br />

zu erreichende Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch verbindlich festgelegt.<br />

Ziel der Richtlinie ist, bis 2020 in der gesamten EU einen Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch<br />

von mindestens 20 % zu erreichen. Die diesbezügliche Vorgabe für Deutschland<br />

liegt bei 18 %.<br />

Die Dynamik des Prozesses spiegelt auch das Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG)<br />

wider. Mit der Novellierung 2008 wurde die Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien an der<br />

Stromversorgung in Deutschland bis 2020 auf mindestens 30 % angehoben.<br />

Mit der Richtlinie 2009/28/EG ist eine Berichtspflicht verbunden, die für Deutschland durch den<br />

Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie vom August <strong>2010</strong> erfüllt wird. Darin verpflichtet<br />

sich Deutschland, bis 2020 den Bruttoendenergiebedarf zu durchschnittlich 20 % aus erneuerbaren<br />

Energien zu decken. Des Weiteren soll der Anteil der erneuerbaren Energien im Bereich Wärme<br />

15,5 %, am Strom nun bereits 38,6 % und am Verkehr 13,2 % betragen.<br />

Ausbau erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz in Sachsen<br />

Sachsen ist wie alle Länder im Rahmen des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung<br />

durch die neuen Gesetze und Verordnungen an der Emissionsminderung der Treibhausgase<br />

in Deutschland beteiligt.<br />

Zur Umsetzung der internationalen Vorgaben und zur Erfüllung der Klimaschutzziele Deutschlands<br />

hat Sachsen, wie auch die anderen ostdeutschen Länder, allein schon durch die Umstrukturierung<br />

und Modernisierung der sächsischen Wirtschaft (vor allem der Energie- und Braunkohlewirtschaft)<br />

nach der Wiedervereinigung einen wichtigen Beitrag erbracht. Neben dieser relativ guten Ausgangsposition<br />

leistete Sachsen weitere Beiträge mit der Umsetzung des Sächsischen Klimaschutzprogramms<br />

(2001), des Energieprogramms Sachsen (2004) sowie des Aktionsplans „Klima und Energie“<br />

(2008).<br />

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