Landesentwicklungsbericht 2010 - Landesentwicklung - Freistaat ...
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1.4 Klima und Energie<br />
Europäische und bundesweite Rahmenbedingungen<br />
Im Februar 2005 ist das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen<br />
über Klimaänderungen in Kraft getreten. Das Protokoll legt erstmals völkerrechtlich verbindliche<br />
Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern fest. Damit kam in Europa ein<br />
sehr dynamischer Prozess in Gang, für den die Selbstverpflichtungen sowohl der EU als auch der<br />
Bundesrepublik Deutschland einen ehrgeizigen Rahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien<br />
setzten. Dieser ist nun durch die Länder klimapolitisch umzusetzen.<br />
Mit dem im Dezember 2007 von der Bundesregierung beschlossenen „Integrierten Energie- und<br />
Klimaprogramm“ legte Deutschland das bisher weltweit ambitionierteste Programm zum Klimaschutz<br />
vor. Es umfasst 29 Maßnahmen zugunsten von mehr Energieeffizienz und mehr erneuerbaren<br />
Energien. Mit dem Programm wurden die europäischen Richtungsentscheidungen vom Frühjahr<br />
2007 bezüglich Klimaschutz, Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in ein nationales<br />
Maßnahmenpaket umgesetzt.<br />
Auf der Ebene der Europäischen Union wurde mit der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung<br />
von Energie aus erneuerbaren Quellen der von den Mitgliedstaaten jeweils bis zum Jahr 2020<br />
zu erreichende Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch verbindlich festgelegt.<br />
Ziel der Richtlinie ist, bis 2020 in der gesamten EU einen Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch<br />
von mindestens 20 % zu erreichen. Die diesbezügliche Vorgabe für Deutschland<br />
liegt bei 18 %.<br />
Die Dynamik des Prozesses spiegelt auch das Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG)<br />
wider. Mit der Novellierung 2008 wurde die Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien an der<br />
Stromversorgung in Deutschland bis 2020 auf mindestens 30 % angehoben.<br />
Mit der Richtlinie 2009/28/EG ist eine Berichtspflicht verbunden, die für Deutschland durch den<br />
Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie vom August <strong>2010</strong> erfüllt wird. Darin verpflichtet<br />
sich Deutschland, bis 2020 den Bruttoendenergiebedarf zu durchschnittlich 20 % aus erneuerbaren<br />
Energien zu decken. Des Weiteren soll der Anteil der erneuerbaren Energien im Bereich Wärme<br />
15,5 %, am Strom nun bereits 38,6 % und am Verkehr 13,2 % betragen.<br />
Ausbau erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz in Sachsen<br />
Sachsen ist wie alle Länder im Rahmen des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung<br />
durch die neuen Gesetze und Verordnungen an der Emissionsminderung der Treibhausgase<br />
in Deutschland beteiligt.<br />
Zur Umsetzung der internationalen Vorgaben und zur Erfüllung der Klimaschutzziele Deutschlands<br />
hat Sachsen, wie auch die anderen ostdeutschen Länder, allein schon durch die Umstrukturierung<br />
und Modernisierung der sächsischen Wirtschaft (vor allem der Energie- und Braunkohlewirtschaft)<br />
nach der Wiedervereinigung einen wichtigen Beitrag erbracht. Neben dieser relativ guten Ausgangsposition<br />
leistete Sachsen weitere Beiträge mit der Umsetzung des Sächsischen Klimaschutzprogramms<br />
(2001), des Energieprogramms Sachsen (2004) sowie des Aktionsplans „Klima und Energie“<br />
(2008).<br />
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