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Landesentwicklungsbericht 2010 - Landesentwicklung - Freistaat ...

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fassungsgerichtlichen Überprüfung stand. Problematisch waren insbesondere solche Fälle, in denen<br />

mehrere Städte im künftigen Kreisgebiet eine gleich hohe zentralörtliche Einstufung aufwiesen. In<br />

diesen Fällen wurde ergänzend auf weitere landesplanerische, wirtschaftliche aber auch historische<br />

Auswahlkriterien zurückgegriffen.<br />

Forderungen nach der Bildung deutlich größerer Einheiten („Großkreise“) in der Oberlausitz, aber<br />

auch im Leipziger Raum, wurden nicht aufgegriffen. Bedenken, dass bei Verwaltungseinheiten einer<br />

solchen Größenordnung die hinreichende Bürgernähe und flächendeckende Problemsicht der Verwaltung<br />

und der kreiskommunalen Entscheidungsträger für das gesamte Gebiet gefährdet sind,<br />

konnten nicht ausgeräumt werden.<br />

Im Ergebnis dieser zweiten Kreisgebietsreform für den <strong>Freistaat</strong> Sachsen wurde die Zahl der Landkreise<br />

von 22 auf zehn und die Zahl der Kreisfreien Städte von sieben auf drei reduziert.<br />

Die Anzahl der Gemeinden hat sich im Berichtszeitraum um 30 verringert. Die Veränderungen durch<br />

acht Gemeindezusammenschlüsse (darunter zwei Neubildungen, davon eine aus ehem. drei Gemeinden)<br />

sowie 21 Eingemeindungen erfolgten ausschließlich auf freiwilliger Basis.<br />

Karte 2: Kreisneugliederung ab 01.08.2008<br />

Kernbestandteile der zeitgleich zur Kreisgebietsreform eingeleiteten Funktionalreform waren die<br />

Kommunalisierung von Aufgaben und die Aufgabenbündelung.<br />

Von der Kommunalisierung, d. h. der Übertragung von ehemals staatlichen Aufgaben auf die kommunale<br />

Ebene waren u. a. die ehemals Staatlichen Vermessungsämter, Teilaufgaben der Straßenbau-<br />

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