Weltmeisterschaft - Chronik des deutschen Karateverbandes
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der die tatsächliche Sachherrschaft übt) gelten.<br />
Warum ist das so? Dazu Art.2.6.1. „Der Besitz verbotener<br />
Substanzen durch einen Athleten innerhalb<br />
<strong>des</strong> Wettkampfes, oder der Besitz außerhalb <strong>des</strong><br />
Wettkampfs von Methoden oder Substanzen, die<br />
außerhalb <strong>des</strong> Wettkampfs verboten sind. Dies gilt<br />
nicht, sofern der Athlet den Nachweis erbringt, dass<br />
der Besitz auf Grund einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung,<br />
die im Einklang mit Artikel 4.4<br />
erteilt wurde, oder auf Grund einer anderen<br />
annehmbaren Begründung gerechtfertigt ist.“ und<br />
Art. 2.6.2. „Der Besitz durch einen Athletenbetreuer<br />
innerhalb <strong>des</strong> Wettkampfs von Verbotenen Methoden<br />
oder Verbotenen Substanzen, oder der Besitz<br />
außerhalb <strong>des</strong> Wettkampfs von Methoden oder<br />
Substanzen, die außerhalb <strong>des</strong> Wettkampfs verboten<br />
sind, sofern der Besitz in Verbindung mit einem<br />
Athleten, einem Wettkampf oder einem Training<br />
steht. Dies gilt nicht, sofern der Athletenbetreuer<br />
den Nachweis erbringt, dass der Besitz auf Grund<br />
einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung eines<br />
Athleten, die im Einklang mit Artikel 4.4 erteilt<br />
wurde, oder auf Grund einer anderen annehmbaren<br />
Begründung gerechtfertigt ist.“<br />
Dazu zwei Beispielsfälle<br />
1. Fall:<br />
a) Im Rahmen einer Trainingskontrolle im Hause<br />
<strong>des</strong> Sportlers X entdeckt der Dopingkontrolleur<br />
große Mengen Insulin. X besitzt keine med. Ausnah-<br />
megenehmigung dafür, allerdings wohnt seine Diabetes-kranke<br />
Großmutter mit im Haus.<br />
b) Abwandlung: wie vor, allerdings wohnt die Großmutter<br />
nicht im Haus, sondern kommt X regelmäßig<br />
besuchen. X behauptet, er halte das Insulin für den<br />
Fall eines Zuckerschocks seiner Großmutter vor.<br />
Ergebnis (in der Fortbildungsveranstaltung „NADA-<br />
Code 2009 – die Praxis“ am 05./06.11.2009 in Köln:<br />
a) Im Grundfall Freispruch „auf Grund einer anderen<br />
annehmbaren Begründung“, wobei einem Teil<br />
der Schiedsrichter diese Begründung als unzureichend<br />
erschien, sie hätten ohne ein „Mehr“ an<br />
Begründung in praxi eine Sanktion verhängt.<br />
b) In der Abwandlung eine Sperre von zwei Jahren<br />
wegen <strong>des</strong> Besitzes einer verbotenen unspezifischen<br />
Substanz. Wegen der „großen Menge“ wurde<br />
von Schiedsrichtern ein „erschwerender Umstand“<br />
(systematisches Dopen oder Handel) diskutiert, mit<br />
der Folge einer deutlichen Verlängerung der zu verhängenden<br />
Sperre.<br />
2. Fall: Die Sportlerin Y hat kräftigen Husten und<br />
bekommt während <strong>des</strong> Wettkampfes Atemnot. Ihr<br />
Trainer verabreicht ihr ein Asthma-Spray. Bei einer<br />
anschließenden Kontrolle wird Y positiv auf Salbutamol<br />
getestet. Ergebnis (in der Fortbildungsveranstaltung<br />
„NADA-Code 2009 – die Praxis“ am<br />
05./06.11.2009 in Köln:<br />
a) für die Sportlerin Y beließen es die NADA-Juristen<br />
wegen mildernder Umstände bei einer Verwarnung<br />
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(jedoch die Kosten <strong>des</strong> Verfahrens bei Y), was bei<br />
einem Teil der Schiedsrichter auf Ablehnung stieß,<br />
die eine Sanktion auch für Y für erforderlich hielten<br />
b) gegen den Trainer würde ein Verfahren eingeleitet<br />
werden und dieser eine Sperre von zwei Jahren<br />
erhalten<br />
Die klare Aussage der NADA-Juristen und Schiedsrichter:<br />
Ein Trainer/Betreuer ist zur Verabreichung<br />
von Medikamenten, die verbotene Substanzen enthalten,<br />
nicht zuständig, auch nicht im Notfall und<br />
auch zum Besitz solcher Medikamente ohne medizinische<br />
Ausnahmegenehmigung nicht berechtigt!!!<br />
Verabreichen darf ohne medizinische Ausnahmegenehmigung<br />
nur ein Arzt mit dann entsprechend<br />
notwendiger Dokumentation (dazu mehr im nächsten<br />
Artikel).<br />
Zuletzt für die Athleten der Testpools:<br />
Wer „auffällig“ wird (z.B. durch Meldepflichtverstöße<br />
oder „merkwürdiges Abmeldeverhalten“) kann –<br />
auch neben einem Dopingverfahren - als „Red Flag“<br />
in den RTP rutschen mit der Folge, das er jeden Tag<br />
für eine Stunde, die er ein viertel Jahr im voraus<br />
festlegen muss, für Dopingkontrollen an einem<br />
bestimmten Ort zur Verfügung stehen muss.<br />
DVD + CD KATA KATA BEATS BEATS<br />
KATA BEATS ist die erste Musik überhaupt,<br />
die zum Rhythmus einer Shotokan-Kata<br />
komponiert wurde. Verpackt<br />
in moderne Sounds, mit Melodien, die<br />
ins Ohr gehen, werden rhythmische<br />
Schwerpunkte (Kimepunkte), aber auch<br />
langsame Bewegungen einer traditionellen<br />
Shotokan-Kata musikalisch<br />
passend untermalt.<br />
Damit ist KATA BEATS die gelungene<br />
Verbindung von Karate und Musik.<br />
KATA BEATS bringt Abwechslung in den<br />
Trainingsalltag. Es ist ideal - egal ob<br />
mit Kindern oder Erwachsenen - um<br />
den Rhythmus einer Kata zu erlernen.<br />
Außerdem wertet eine mit KATA BEATS<br />
vorgetragene Kata jede Vorführung auf.<br />
Die CD beinhaltet die Musik zu:<br />
Heian Shodan<br />
Heian Nidan<br />
Heian Sandan<br />
Heian Yondan<br />
Heian Godan<br />
■ Jede Kata ist aufgeteilt in 3 Teilsequenzen<br />
mit Zählung<br />
Alex Suck<br />
■ Musik zur ganzen Kata ohne Zählung<br />
■ Auf der DVD zeigen Karateka wie<br />
z.B. Udo Boppré, Andreas Ginger,<br />
Fiore Tartaglia und Bernd Weinreich<br />
KATA BEATS in "Anwendung"<br />
■ Als Extra: jede Menge<br />
Bonusmaterial z.B. "Der Drehtag"<br />
24,90 Euro<br />
Preis 24,90 Euro<br />
+ 4,50 Euro Portokosten<br />
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