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Weltmeisterschaft - Chronik des deutschen Karateverbandes

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der die tatsächliche Sachherrschaft übt) gelten.<br />

Warum ist das so? Dazu Art.2.6.1. „Der Besitz verbotener<br />

Substanzen durch einen Athleten innerhalb<br />

<strong>des</strong> Wettkampfes, oder der Besitz außerhalb <strong>des</strong><br />

Wettkampfs von Methoden oder Substanzen, die<br />

außerhalb <strong>des</strong> Wettkampfs verboten sind. Dies gilt<br />

nicht, sofern der Athlet den Nachweis erbringt, dass<br />

der Besitz auf Grund einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung,<br />

die im Einklang mit Artikel 4.4<br />

erteilt wurde, oder auf Grund einer anderen<br />

annehmbaren Begründung gerechtfertigt ist.“ und<br />

Art. 2.6.2. „Der Besitz durch einen Athletenbetreuer<br />

innerhalb <strong>des</strong> Wettkampfs von Verbotenen Methoden<br />

oder Verbotenen Substanzen, oder der Besitz<br />

außerhalb <strong>des</strong> Wettkampfs von Methoden oder<br />

Substanzen, die außerhalb <strong>des</strong> Wettkampfs verboten<br />

sind, sofern der Besitz in Verbindung mit einem<br />

Athleten, einem Wettkampf oder einem Training<br />

steht. Dies gilt nicht, sofern der Athletenbetreuer<br />

den Nachweis erbringt, dass der Besitz auf Grund<br />

einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung eines<br />

Athleten, die im Einklang mit Artikel 4.4 erteilt<br />

wurde, oder auf Grund einer anderen annehmbaren<br />

Begründung gerechtfertigt ist.“<br />

Dazu zwei Beispielsfälle<br />

1. Fall:<br />

a) Im Rahmen einer Trainingskontrolle im Hause<br />

<strong>des</strong> Sportlers X entdeckt der Dopingkontrolleur<br />

große Mengen Insulin. X besitzt keine med. Ausnah-<br />

megenehmigung dafür, allerdings wohnt seine Diabetes-kranke<br />

Großmutter mit im Haus.<br />

b) Abwandlung: wie vor, allerdings wohnt die Großmutter<br />

nicht im Haus, sondern kommt X regelmäßig<br />

besuchen. X behauptet, er halte das Insulin für den<br />

Fall eines Zuckerschocks seiner Großmutter vor.<br />

Ergebnis (in der Fortbildungsveranstaltung „NADA-<br />

Code 2009 – die Praxis“ am 05./06.11.2009 in Köln:<br />

a) Im Grundfall Freispruch „auf Grund einer anderen<br />

annehmbaren Begründung“, wobei einem Teil<br />

der Schiedsrichter diese Begründung als unzureichend<br />

erschien, sie hätten ohne ein „Mehr“ an<br />

Begründung in praxi eine Sanktion verhängt.<br />

b) In der Abwandlung eine Sperre von zwei Jahren<br />

wegen <strong>des</strong> Besitzes einer verbotenen unspezifischen<br />

Substanz. Wegen der „großen Menge“ wurde<br />

von Schiedsrichtern ein „erschwerender Umstand“<br />

(systematisches Dopen oder Handel) diskutiert, mit<br />

der Folge einer deutlichen Verlängerung der zu verhängenden<br />

Sperre.<br />

2. Fall: Die Sportlerin Y hat kräftigen Husten und<br />

bekommt während <strong>des</strong> Wettkampfes Atemnot. Ihr<br />

Trainer verabreicht ihr ein Asthma-Spray. Bei einer<br />

anschließenden Kontrolle wird Y positiv auf Salbutamol<br />

getestet. Ergebnis (in der Fortbildungsveranstaltung<br />

„NADA-Code 2009 – die Praxis“ am<br />

05./06.11.2009 in Köln:<br />

a) für die Sportlerin Y beließen es die NADA-Juristen<br />

wegen mildernder Umstände bei einer Verwarnung<br />

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(jedoch die Kosten <strong>des</strong> Verfahrens bei Y), was bei<br />

einem Teil der Schiedsrichter auf Ablehnung stieß,<br />

die eine Sanktion auch für Y für erforderlich hielten<br />

b) gegen den Trainer würde ein Verfahren eingeleitet<br />

werden und dieser eine Sperre von zwei Jahren<br />

erhalten<br />

Die klare Aussage der NADA-Juristen und Schiedsrichter:<br />

Ein Trainer/Betreuer ist zur Verabreichung<br />

von Medikamenten, die verbotene Substanzen enthalten,<br />

nicht zuständig, auch nicht im Notfall und<br />

auch zum Besitz solcher Medikamente ohne medizinische<br />

Ausnahmegenehmigung nicht berechtigt!!!<br />

Verabreichen darf ohne medizinische Ausnahmegenehmigung<br />

nur ein Arzt mit dann entsprechend<br />

notwendiger Dokumentation (dazu mehr im nächsten<br />

Artikel).<br />

Zuletzt für die Athleten der Testpools:<br />

Wer „auffällig“ wird (z.B. durch Meldepflichtverstöße<br />

oder „merkwürdiges Abmeldeverhalten“) kann –<br />

auch neben einem Dopingverfahren - als „Red Flag“<br />

in den RTP rutschen mit der Folge, das er jeden Tag<br />

für eine Stunde, die er ein viertel Jahr im voraus<br />

festlegen muss, für Dopingkontrollen an einem<br />

bestimmten Ort zur Verfügung stehen muss.<br />

DVD + CD KATA KATA BEATS BEATS<br />

KATA BEATS ist die erste Musik überhaupt,<br />

die zum Rhythmus einer Shotokan-Kata<br />

komponiert wurde. Verpackt<br />

in moderne Sounds, mit Melodien, die<br />

ins Ohr gehen, werden rhythmische<br />

Schwerpunkte (Kimepunkte), aber auch<br />

langsame Bewegungen einer traditionellen<br />

Shotokan-Kata musikalisch<br />

passend untermalt.<br />

Damit ist KATA BEATS die gelungene<br />

Verbindung von Karate und Musik.<br />

KATA BEATS bringt Abwechslung in den<br />

Trainingsalltag. Es ist ideal - egal ob<br />

mit Kindern oder Erwachsenen - um<br />

den Rhythmus einer Kata zu erlernen.<br />

Außerdem wertet eine mit KATA BEATS<br />

vorgetragene Kata jede Vorführung auf.<br />

Die CD beinhaltet die Musik zu:<br />

Heian Shodan<br />

Heian Nidan<br />

Heian Sandan<br />

Heian Yondan<br />

Heian Godan<br />

■ Jede Kata ist aufgeteilt in 3 Teilsequenzen<br />

mit Zählung<br />

Alex Suck<br />

■ Musik zur ganzen Kata ohne Zählung<br />

■ Auf der DVD zeigen Karateka wie<br />

z.B. Udo Boppré, Andreas Ginger,<br />

Fiore Tartaglia und Bernd Weinreich<br />

KATA BEATS in "Anwendung"<br />

■ Als Extra: jede Menge<br />

Bonusmaterial z.B. "Der Drehtag"<br />

24,90 Euro<br />

Preis 24,90 Euro<br />

+ 4,50 Euro Portokosten<br />

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