Weltmeisterschaft - Chronik des deutschen Karateverbandes
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Wichtige Informationen !<br />
Satzungsänderungen<br />
Die Satzung <strong>des</strong> DKV musste wegen unklaren<br />
Formulierungen und wegen den Vorgaben der<br />
World Karate Federation geändert und angepasst<br />
werden.<br />
Die Bun<strong>des</strong>versammlung hat <strong>des</strong>halb am<br />
24.10.2009 folgende Satzungsänderungen<br />
beschlossen:<br />
Neufassung <strong>des</strong> § 6 Absatz 4<br />
Die einem Lan<strong>des</strong>verband angeschlossenen<br />
Vereine/Dojos und ihre Einzelmitglieder<br />
werden mit ihrer Aufnahme in den Lan<strong>des</strong>verband<br />
Mitglied im DKV.<br />
Die Mitgliedschaft der Einzelmitglieder wird mit<br />
der Meldung/Zahlung der Fachverbandsbeiträge<br />
durch den Verein rechtskräftig und durch<br />
eine Jahressichtmarke dokumentiert. Ohne<br />
gültige Jahressichtmarke besteht für Einzelmitglieder<br />
keine Mitgliedschaft.<br />
Neufassung der § 6 Absatz 5<br />
Jeder Lan<strong>des</strong>verband ist verpflichtet dafür zu<br />
sorgen, dass er selbst und seine Mitglieder,<br />
sowie deren Einzelmitglieder, die für die<br />
Mitglieder geltenden Verpflichtungen in ihre<br />
Satzung übernehmen und sich der Satzung,<br />
den Ordnungen und Entscheidungen <strong>des</strong> DKV<br />
zu unterwerfen.<br />
Neufasssung § 7 Absatz 2<br />
Ordentliche Mitglieder sind die Lan<strong>des</strong>verbände<br />
(LV) mit ihren Vereinen oder Dojos,<br />
sowie deren Einzelmitglieder im Sinne dieser<br />
Satzung.<br />
Neufassung § 8 Absatz 5<br />
Ein Mitglied oder einer seiner Vereine/Dojos<br />
oder eines der Einzelmitglieder dieses Vereines/Dojos,<br />
kann aus wichtigem Grund ausgeschlossen<br />
werden. Insbesondere dann,<br />
wenn es gröblich die Interessen <strong>des</strong> DKV<br />
verletzt und/oder gegen die Satzung <strong>des</strong> DKV<br />
oder seiner übergeordneten Verbände, wie<br />
unter § 4 Abs. 3 aufgeführt, verstoßen hat. Mit<br />
dem Ausschluss werden die Lizenzen dieses<br />
Mitglie<strong>des</strong> ungültig.<br />
Neufassung § 8 Absatz 6<br />
Anträge auf Ausschluss eines Mitglie<strong>des</strong><br />
können gestellt werden durch<br />
a. das Präsidium auf <strong>des</strong>sen Beschluss hin<br />
b. die Bun<strong>des</strong>versammlung<br />
c. die Lan<strong>des</strong>verbände<br />
Dem auszuschließenden Mitglied muss vor<br />
dem Beschluss Gelegenheit zur schriftlichen<br />
Stellungnahme gegeben werden.<br />
Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen<br />
diesen Ausschluss innerhalb von 4 Wochen<br />
Einspruch einlegen. In der ersten Instanz im<br />
schriftlichen Umfrageverfahren durch die<br />
Bun<strong>des</strong>versammlung, in der zweiten Instanz<br />
beim Schiedsgericht <strong>des</strong> DKV.<br />
Der §29 der Satzung bezüglich <strong>des</strong> Schiedsgerichtes<br />
wurde ebenfalls wegen der Anti-<br />
Doping Ordnung geändert. Diese Änderungen<br />
wurden wegen ihres Umfanges ins Netz<br />
gestellt. Sie können auf der Internetseite unter<br />
www.karate.de nachgelesen werden.<br />
Nachstehend geben wir die Übersetzung<br />
der wichtigsten Punkte <strong>des</strong> Artikels 21<br />
der Satzung der WKF bekannt.<br />
Die Mitglieder können damit erkennen, dass in<br />
Bezug auf die so genannten Konkurrenzverbände<br />
kein Handlungsspielraum mehr besteht.<br />
Artikel 21 –<br />
Richtlinien der Sportgerichtsbarkeit<br />
Artikel 21 Absatz 3<br />
Die Nationalverbände sind gegenüber der<br />
WKF für die Handlungen von zu ihnen<br />
gehörenden Vereinigungen, Clubs und natürlichen<br />
Personen sowie für die Einhaltung der<br />
WKF-Satzung durch alle ihre Bestandteile verantwortlich.<br />
Artikel 21 Absatz 8<br />
Wenn ein Nationalverband, die Mitglieder, aus<br />
denen der Nationalverband besteht oder ein<br />
Einzelmitglied dieses Nationalverban<strong>des</strong> der<br />
WKF-Satzung zuwider handelt, kann die WKF<br />
gemäß ihrer Satzungs- und Disziplinarvorschriften<br />
die Aktivitäten dieses Verban<strong>des</strong> oder<br />
seines Einzelmitglie<strong>des</strong> einschränken oder aussetzen.<br />
Jede von der WKF getroffene disziplinarische<br />
Maßnahme muss innerhalb <strong>des</strong> entsprechenden<br />
Kontinentalverban<strong>des</strong> angewendet<br />
werden.<br />
Artikel 21 Absatz 9<br />
Die WKF verbietet ihren Nationalverbänden<br />
und deren Bestandteile ⁄ausdrücklich eine doppelte<br />
Angliederung mit einer weiteren Karateorganisation,<br />
weil der WKF-Vorstand diese als<br />
nonkonformistisch einordnen kann.<br />
Nationalverbänden und deren Mitgliedern ist<br />
es untersagt, sportliche Beziehungen zu sol-<br />
chen nonkonformistischen Organisationen<br />
und zu von der WKF nicht anerkannten Organisationen<br />
zu unterhalten.<br />
Artikel 21 Absatz 10<br />
Der Disziplinar- und Rechtsausschuss kann ein<br />
Disziplinarverfahren gegen diese Verbände<br />
und natürliche Personen einleiten.<br />
_______________________________<br />
Ferner hat die Bun<strong>des</strong>versammlung beschlossen<br />
die Jahresbeiträge ab dem 1.1.2011 zu<br />
erhöhen.<br />
Jahresbeitrag<br />
für Erwachsene ab 14 Jahre - 20 Euro<br />
Jahresbeitrag<br />
Jugend bis 14 Jahre - 15 Euro<br />
Die Länder erhalten aus diesen Beiträgen, wie<br />
all die Jahre zuvor einen Anteil in Höhe 33,3 %<br />
<strong>des</strong> Erwachsenenbeitrages und 35 % <strong>des</strong><br />
Jugendbeitrages.<br />
Der DKV hat trotz ständig steigender Kosten<br />
den Beitrag seit 1999 stabil gehalten. Leider<br />
können wir die Kostensteigerungen der letzte<br />
Jahre nicht mehr mit Sparmaßnahmen ausgleichen.<br />
Für diese Kostensteigerungen sind wir<br />
nicht verantwortlich. Wir bitten dabei zu beachten,<br />
dass Reisespesen innerhalb <strong>des</strong> DKV nicht<br />
erhöht wurden. Diese sind seit 1995 gleich<br />
geblieben.<br />
Präsident Roland Hantzsche<br />
www.karate.de<br />
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