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Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi

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tritt und Dritte an den Geschäftshandlungen beteiligt werden, ist diese eine<br />

Außengesellschaft und Innengesellschaft gleichzeitig.<br />

Beispiel für eine Innengesellschaft ist eine stille Gesellschaft; eine Gesellschaft mit<br />

eigener Rechtspersönlichkeit, wie z.B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine<br />

Außengesellschaft. 1<br />

2.6. Jahresabschluss<br />

In den meisten Unternehmensrechtsformen muss nach dem Abschluss des Geschäftsjahres<br />

ein Jahresabschluss vorliegen. Das ist ein Bericht, in dem alle Tätigkeiten des<br />

Unternehmens beschrieben werden. Enthalten ist z.B. die Jahresabschlussbilanz. Die<br />

wichtigsten Aufgaben des Jahresabschlusses sind: Kontrolle des Geschäfts, an dem<br />

Jahresabschluss lässt sich das Unternehmen bewerten, Information für die Gesellschafter,<br />

Dokumentation des Geschäftgeschehens und die Erfolgsermittlung. Der Bericht muss<br />

mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.<br />

3. Rechtsformen <strong>von</strong> Unternehmen<br />

Einzelunternehmen<br />

GesbR<br />

Stille Gesellschaft<br />

Offene Gesellschaft (OG)<br />

Kommanditgesellschaft<br />

EWIV<br />

Verein<br />

Unternehmen<br />

Personengesellschaft<br />

Gesellschaftsunternehmen<br />

7<br />

Genossenschaft<br />

GmbH<br />

Aktiengesellschaft (AG)<br />

Kapitalgesellschaft<br />

Es gibt eine grobe Unterscheidung der Rechtsformen zwischen Einzelunternehmen und<br />

Gesellschaftsunternehmen.<br />

Bei Einzelunternehmen haftet der einzige Unternehmer, der alleiniger Gesellschafter und<br />

Geschäftsführer ist, unbeschränkt mit seinem eigenen Privatvermögen. Das<br />

Geschäftskapital investiert nur er selbst. Die Gründung geschieht durch die<br />

Gewerbeberechtigung. Eine Eintragung in das Firmenbuch ist nicht notwendig, aber<br />

1 Vgl. Doralt, Nowotny, 2002, S. 94 ff.

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