Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi
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tritt und Dritte an den Geschäftshandlungen beteiligt werden, ist diese eine<br />
Außengesellschaft und Innengesellschaft gleichzeitig.<br />
Beispiel für eine Innengesellschaft ist eine stille Gesellschaft; eine Gesellschaft mit<br />
eigener Rechtspersönlichkeit, wie z.B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine<br />
Außengesellschaft. 1<br />
2.6. Jahresabschluss<br />
In den meisten Unternehmensrechtsformen muss nach dem Abschluss des Geschäftsjahres<br />
ein Jahresabschluss vorliegen. Das ist ein Bericht, in dem alle Tätigkeiten des<br />
Unternehmens beschrieben werden. Enthalten ist z.B. die Jahresabschlussbilanz. Die<br />
wichtigsten Aufgaben des Jahresabschlusses sind: Kontrolle des Geschäfts, an dem<br />
Jahresabschluss lässt sich das Unternehmen bewerten, Information für die Gesellschafter,<br />
Dokumentation des Geschäftgeschehens und die Erfolgsermittlung. Der Bericht muss<br />
mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.<br />
3. Rechtsformen <strong>von</strong> Unternehmen<br />
Einzelunternehmen<br />
GesbR<br />
Stille Gesellschaft<br />
Offene Gesellschaft (OG)<br />
Kommanditgesellschaft<br />
EWIV<br />
Verein<br />
Unternehmen<br />
Personengesellschaft<br />
Gesellschaftsunternehmen<br />
7<br />
Genossenschaft<br />
GmbH<br />
Aktiengesellschaft (AG)<br />
Kapitalgesellschaft<br />
Es gibt eine grobe Unterscheidung der Rechtsformen zwischen Einzelunternehmen und<br />
Gesellschaftsunternehmen.<br />
Bei Einzelunternehmen haftet der einzige Unternehmer, der alleiniger Gesellschafter und<br />
Geschäftsführer ist, unbeschränkt mit seinem eigenen Privatvermögen. Das<br />
Geschäftskapital investiert nur er selbst. Die Gründung geschieht durch die<br />
Gewerbeberechtigung. Eine Eintragung in das Firmenbuch ist nicht notwendig, aber<br />
1 Vgl. Doralt, Nowotny, 2002, S. 94 ff.