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Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi

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4.5. Risikobegrenzung<br />

Das zu hohe Risiko einer Geschäftsidee führt viele dazu eine Gesellschaft zu gründen, bei<br />

welcher nicht unbeschränkt und mit Privatkapital gehaftet werden muss, also ein<br />

Unternehmen, bei dem man nur mit dem selbsteingelegten Kapital haftet. Damit dieses<br />

haftende Kapital nicht zu gering ist, gibt es in Österreich ein Stammkapital, das<br />

mindestens vorliegen muss.<br />

5. Der Unternehmer<br />

Der Begriff des Unternehmers existiert rechtlich schon seit dem Inkrafttreten des<br />

Konsumentenschutzgesetzes 1979, wurde dort aber nur zur Abgrenzung des Unternehmers<br />

vom Verbraucher definiert. Durch das Handelsrechtsänderungsgesetz 2005 (Inkrafttreten<br />

am 1.1.2007) wurde das bisher nur für Kaufleute geltende Handelsrecht weitgehend auf<br />

alle Unternehmer ausgedehnt. Der grobe Unterschied ist, dass zwischen den<br />

verschiedenen Arten <strong>von</strong> Kaufmann differenziert wurde und der Kaufmann ein auf<br />

Gewinn gerichtetes, im Handelsgesetzbuch definiertes Handelsgewerbe betreiben musste,<br />

während beim Unternehmer grundsätzlich nach dem betriebenen Gewerbe keine<br />

Differenzierung stattfindet. Auch Freiberufler oder nicht auf Gewinn gerichtete<br />

Unternehmen unterliegen dem Unternehmensrecht. Prinzipiell gilt jeder als Unternehmer,<br />

der ein Unternehmen betreibt. Man unterscheidet bei Unternehmern in vier verschiedene<br />

Kategorien, aufgrund derer sie zum Unternehmer werden können. Durch diese<br />

Unterscheidung werden jedoch keinem mehr oder weniger Rechte und Pflichten zugeteilt.<br />

5.1. Unternehmer kraft unternehmerischer Tätigkeit<br />

Bei den häufigsten Unternehmen gilt: Sobald eine Person oder eine Personengesellschaft<br />

das Unternehmen gründet, trifft auf sie der Begriff Unternehmer zu. Nur aus diesem<br />

Grund können Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften zu Unternehmern<br />

werden.<br />

5.2. Unternehmer kraft Rechtsform<br />

„Unternehmer aufgrund der Rechtsform“ sind die AG, die GmbH, die EWIV, die<br />

Sparkasse, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und die Genossenschaft. Diese<br />

Unternehmer sind in jedem Fall zur doppelten Buchführung und zur Rechnungslegung<br />

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