Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi
Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi
Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
4.5. Risikobegrenzung<br />
Das zu hohe Risiko einer Geschäftsidee führt viele dazu eine Gesellschaft zu gründen, bei<br />
welcher nicht unbeschränkt und mit Privatkapital gehaftet werden muss, also ein<br />
Unternehmen, bei dem man nur mit dem selbsteingelegten Kapital haftet. Damit dieses<br />
haftende Kapital nicht zu gering ist, gibt es in Österreich ein Stammkapital, das<br />
mindestens vorliegen muss.<br />
5. Der Unternehmer<br />
Der Begriff des Unternehmers existiert rechtlich schon seit dem Inkrafttreten des<br />
Konsumentenschutzgesetzes 1979, wurde dort aber nur zur Abgrenzung des Unternehmers<br />
vom Verbraucher definiert. Durch das Handelsrechtsänderungsgesetz 2005 (Inkrafttreten<br />
am 1.1.2007) wurde das bisher nur für Kaufleute geltende Handelsrecht weitgehend auf<br />
alle Unternehmer ausgedehnt. Der grobe Unterschied ist, dass zwischen den<br />
verschiedenen Arten <strong>von</strong> Kaufmann differenziert wurde und der Kaufmann ein auf<br />
Gewinn gerichtetes, im Handelsgesetzbuch definiertes Handelsgewerbe betreiben musste,<br />
während beim Unternehmer grundsätzlich nach dem betriebenen Gewerbe keine<br />
Differenzierung stattfindet. Auch Freiberufler oder nicht auf Gewinn gerichtete<br />
Unternehmen unterliegen dem Unternehmensrecht. Prinzipiell gilt jeder als Unternehmer,<br />
der ein Unternehmen betreibt. Man unterscheidet bei Unternehmern in vier verschiedene<br />
Kategorien, aufgrund derer sie zum Unternehmer werden können. Durch diese<br />
Unterscheidung werden jedoch keinem mehr oder weniger Rechte und Pflichten zugeteilt.<br />
5.1. Unternehmer kraft unternehmerischer Tätigkeit<br />
Bei den häufigsten Unternehmen gilt: Sobald eine Person oder eine Personengesellschaft<br />
das Unternehmen gründet, trifft auf sie der Begriff Unternehmer zu. Nur aus diesem<br />
Grund können Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften zu Unternehmern<br />
werden.<br />
5.2. Unternehmer kraft Rechtsform<br />
„Unternehmer aufgrund der Rechtsform“ sind die AG, die GmbH, die EWIV, die<br />
Sparkasse, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und die Genossenschaft. Diese<br />
Unternehmer sind in jedem Fall zur doppelten Buchführung und zur Rechnungslegung<br />
20