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Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi

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verpflichtet. In allen anderen Rechtsformen ist das erst ab einem Umsatzerlös <strong>von</strong> 400.000<br />

Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren der Fall. 1<br />

5.2.1. Doppelte Buchführung und Rechnungslegung<br />

Rechnungslegung ist die Dokumentation der betrieblichen Vorgänge. Die Information für<br />

diese Dokumentation liefert die Buchführung.<br />

„Doppelte Buchführung bedeutet, daß ausnahmslos jeder Geschäftsvorfall in zwei<br />

Konten erfasst wird - einmal auf der linken und einmal auf der rechten Seite des<br />

jeweiligen Kontos. Wenn Sie beispielsweise bei einem Schreibwarenhändler<br />

Büroutensilien einkaufen, erfassen Sie dies als „Ausgabe“ bzw. als „Aufwand“.<br />

Bei der „Kameralistischen Buchführung“ begnügt man sich mit dieser Erfassung.<br />

Bei der Doppelten Buchführung wird dagegen für jede derartige Bewegung auch<br />

ein Gegenstück betrachtet - in diesem Fall die Kasse (ggfs. ein normaler<br />

Geldbeutel), aus der Sie das Geld nehmen - und darüber ebenfalls Buch geführt.<br />

Heben Sie <strong>von</strong> Ihrem Girokonto Geld ab und legen es in Ihren Geldbeutel, so<br />

würde bei einer reinen Ausgaben/Einnahmen-Betrachtung gar nichts erfaßt werden.<br />

Bei der Doppelten Buchführung findet eine Buchung zwischen der Kasse und dem<br />

Girokonto statt.“ 2<br />

Rechnungslegungspflichtige Personen müssen im Firmenbuch eingetragen werden.<br />

5.3. Unternehmer kraft Eintragung<br />

Diese Art <strong>von</strong> Unternehmer gibt es dann, wenn jemand im Firmenbuch eingetragen wird<br />

und dadurch erst zum Unternehmer wird. Diese Art <strong>von</strong> Unternehmer ist eher selten. Sie<br />

kommt dann vor, wenn z.B. Landwirte sich in das Firmenbuch eintragen wollen.<br />

Weiters zählt hierzu ein zu Unrecht eingetragener Unternehmer (jemand, der im<br />

Firmenbuch eingetragen ist, aber keine unternehmerische Tätigkeit mehr bei dem<br />

Unternehmen vollbringt), aber trotzdem mit dem Namen der Firma auftritt und<br />

Rechtsgeschäfte abschließt.<br />

1 Vgl. http://www.managementclub.at/upload/doc/186/ugbmanagementclub20061024.ppt, [30.10.2007].<br />

2 http://www.textbuch-fibu.de/archiv/einfuehrung-buchfuehrung.pdf, [20.09.2007].<br />

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